Ich muß mich jetzt mal richtig auskotzen!!!!
War bei der schuldnerberatung und die haben mich beruhigt, dass ich in der zeit wo ich noch vom amt lebe nicht pfändbar bin. Jetzt rufe ich gerade online
mein kontostand ab und was sehe ich? da haben die drec.......... doch tatsächlich meine letzten 300€ gepfändet! obwohl es ganz offiziell ist das ich nicht pfändbar bin zur zeit!
ich könnte kochen :flaming01:
wollte morgen einkaufen gehen, kühlschrank so gut wie leer und nun das!
jetzt darf ich morgen erstmal tausend telefonate führen und hoffen das ich das geld so schnell wie möglich zurück bekomme.
na schönen dank und mein bauch(29SSW) wird auch alle zwei minuten steinhart!
werd mir jetzt in aller ruhe einen toco tee kochen und den bauch mit öl einreiben und hoffen das es hilft! :grr:
Sorry, aber das musste ich mal eben loswerden!
Kommentare
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Wann war denn die Pfändung? Sozialgeld ist in den ersten 7 Tagen an dich auszuzahlen von der Bank. Mußt du aber an den Schalter, Karte wird sicher gesperrt sein. Hast du die Frist versäumt, mußt du über das zuständige Gericht gehen und dir eine Freigabe(?) holen. Sonst ist auch das Geld weg.
Geht nur Sozialgeld auf das Konto? Dann kannst du gegen die Pfändung ebenfalls bei Gericht angehen und sie von dort aufheben lassen.
Besorg dir ein neues Konto. Laß das Geld dahin überweisen. Zur Zeit sind wohl Dt. Bank Aktivkonto, Dresdner Bank recht großzügig bei der Kontenvergabe.
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Erst nach Androhung des Amtsgerichts das ich mit Gerichtsvollzieher mein Geld holenkann, wurde ausgezahlt. Nach Auskunft des Amtsgerichtes gibt es wohl immer Schwierigkeiten mit den gleichen Banken.Mit einer neuen Bank ist es leider niht so einfach,wenn bereits ein Konto besteht. :mad: Auch dresdner und deutsche Bank machen ur Zeit wohl argeSchwierigkeiten,wenn man bereits ein Girokonto hat. Ich habe die Zahlungen erstmal auf das Konto meines LG umgelenkt.
Melde dich morgen erstmal sofort beim Amtsgericht. Ich habedie Erfahrung genacht, das diesehr gut weiterhelfen und einen auch nicht schief ansehen. Ich drückedir dieDaumeb.
LieberGruß
Caro
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20,547
Lieber Gruß
Caro
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LG anke
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genau@ knuddel21 ich hätte das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben müssen.
Jetzt muß ich morgen zum Amtsgericht und eine Verfügung erstellen lassen das ich überhaupt wieder an mein Konto komme :sad:
mit sehr viel Glück (hoff!) bekomme ich dann auch meine 300€ wieder, mal schauen.
Das Konto ist in jedem Fall jetzt gesperrt und ich würde, wenn ich nichts unternehme nächste Woche nicht mal an meine Sozialhilfe kommen. Auch das geht jetzt nur noch per Gerichtsbeschluß :flaming01:
Ach ja, die Kontokündigung geht heute per Post an mich raus!
Also steh ich demnächst dann auch vielleicht auch noch ohne Konto da. Umleiten darf ich das Geld nicht, da es sonst noch leichter Pfändbar ist lt auskunft beim Gericht
Ich meld mich morgen mal wie es weiter geht!
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LG anke
235
Also nach langem hin und her habe ich zumindest gut die Hälfte des Geldes per Gerichtsbeschluß wieder!
Noch ist es aber nicht vorbei. Jetzt muß ich erwirken das die Pfändung aufgehoben wird, sonst bin ich mein Konto innerhalb der nächsten drei Wochen los!
Tja, hätte man mich in der Schuldnerberatung gleich beim ersten mal richtig beraten, wär es garnicht so weit gekommen!
Was bin ich froh wenn ich in drei Jahren wieder arbeiten gehen kann und endlich meine Schulden weiter abtragen.
Ist schon ein Scheiß Gefühl. Jetzt weiß ich wie es ist wenn man finanziell ganz am Ende ist :sad:
Zum Streß kamen dann noch Wehen. Nicht mehr die verstärkten Übungswehen, sondern die ersten die auch veratmet werden wollten!
Zum Glück habe ich ja eine super Hebi!
Die hat heute das volle Verwöhnprogramm mit mir gestartet und mir ging es heute den ganzen Tag richtig gut. Hab klein Lina auch gesagt das sie lieber noch 8-10 Wochen warten soll, es wäre im moment viel zu heiß´um so früh schon zu schlüpfen ;-)
Ich glaub sie hat mich verstanden, sie war heute ganz munter und hat sich immer in meine Hand gekuschelt :bounce02:
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Ja, ganz toller Tip :roll:
Das hat bei mir auch mal eine Mutter versucht....., ich nahm nur den Hörer in die Hand und sagte ihr noch, das ich dann jetzt das Jugendamt verständige, die kümmern sich dann um das Kind........
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Ich habe so etwas ähnliches auch mal gemacht, allerdings war es damals das Sozialamt. Erstaunlich, wie schnell ich damals die Dinge dann doch genehmigt und ausgezahlt bekam, die ich so dringend brauchte. :roll:
@Meike: Ich kann dir nur eindringlich ans Herz legen, dass du dich so schnell wie möglich an eine caritative Organisation in deiner Gegend wendest. Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, wie du darauf kommst. Bei welchem Institut bist du? Und wo lebst du?
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59,500
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Ja, das würde ich auch heute noch so machen und zwar aus folgendem Grund:
Ich lasse mich nicht derart unter Druck setzen, wie ich meine Arbeit zu verrichten habe. Meine Kunden wissen, das ich ihnen helfe, wenn ich kann, vorallem, wenn es mein Fehler oder der Fehler eines Kollegen war. Ich lasse mich aber durch solche Aktionen nicht erpressen etwas zu tun, was rechtlich nicht gedeckt ist.
Es gibt nämlich auch Dinge, die ein Kunde selbst zu verantworten hat, und anderen dann die Hände gebunden sind.
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ja klar, kann ich nur von mir sprechen. Das andere Kollegen mitunter eine sagen mir mal "andere Gangart" haben ist mir schon bewußt.
Was machbar ist, mache ich, aber bitte nicht auf diese Art und Weise.
Und ich mache den Job schon lange genug, das ich meine "Pappenheimer" kenne aber immer noch sehr wohl unterscheiden kann, ob eine Notlage/Fehler etc. vorliegt.
Davon ab, habe ich noch nie so gearbeitet, als wäre es mein Geld , was demjenigen Zusteht, soll er auch bekommen.
Allerdings darf ich Dir versichern, das es ebend auch genügend gibt, die das Ausnutzen, und deshalb viele Kollegen Probleme haben, dann echte Notfälle zu unterscheiden.
Aber das ist zuweit führendes Thema. Nicht alle Mitarbeiter einer Behörde sind jedenfalls Eisblöcke
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LG anke
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Woher willst Du wissen, ob es mir (finanziell) gut geht ?
Die meisten Mitarbeiter sind Angestellte, nur mal zu Deinem Verständnis.
Jedenfalls nicht mit solchen Mitteln arbeiten, wie anzudrohen, einfach das Kind da abzuladen. Es gibt auch noch andere Wege.
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@gisela:
Ich lebe in Bremerhaven und es gibt eine Aussage etwa in der Art:
Jedem soll es möglich gemacht werden ein Konto zu führen. Leider liegt die Betonung bei soll und nicht bei muß :sad:
Ich bin bei der Sparkasse und die darf mich ganz offiziell kündigen wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird!
und nun zu den anderen:
Ja, ich habe Fehler gemacht in der Vergangenheit! Sonst hätte ich ja auch nicht diesen Haufen Schulden. Habe das erste halbe Jahr mit Martje trotz Sozialhilfe noch 360€ Schulden abbezahlt! Dann habe ich wegen einer Doppeltbuchung aus Versehen mein Konto überzogen. Darauf hin hat die norisbank mein Konto gesperrt und eine Disporückführung von weiteren 100€ gefordert. Da ging dann nichts mehr und ich habe mich an die Schuldnerberatung gewandt. Die haben mir zu einem Konto bei der Sparkasse geraten und zur Einstellung sämtlicher Zahlungen.
Ich habe dann versucht mit der norisbank um eine geringere Abzahlung zu verhandeln. Nichts. Jetzt, nach meinem Umzug nach Bremerhaven war ich wieder bei der Beratung und man sagte mir ich solle es so weiter laufen lassen, mir könne ja nichts passieren, ich sei ja unpfändbar. Na und das habe ich nun davon.
Und zum Thema Sozialschmarotzer:
Martjes Vater geht seit 20 Jahren schwarzarbeiten! Ich kann es ihm leider nicht nachweisen. Bis wir uns getrennt haben (da war ich in der 6SSW) habe ich vollzeit gearbeitet und hatte meine Schulden fest im Griff. Ich bin vor ihm aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und er hat keine Miete mehr gezahlt und bei Auszug ein Trümmerfeld hinterlassen, für welches ich aufkommen darf! Ebenso wie für die Rückständige Stadtwerkerechnung! Er hat leider vor mir die Hand gehoben :flaming01:
Also habe ich einen Teil davon schon bezahlt, der andere ist auf meinen Schuldenberg mit rauf gekommen!
Bei Auszug hatte ich weder Bett, noch Herd, Kühlschrank oder eine Waschmaschine. Mir blieb nur ein Kleiderschrank.
Ich musste also alles irgendwie besorgen und das in der Schwangerschaft.
Laut Sozialamt habe ich zu dem zeitpunkt zu viel verdient um eine einmalige Erstausstattung für mich und für Martje zu bekommen. Effektiv blieben mir nach Abzug der Miete und der Schulden noch 100€ zum Leben!
Ich würde meine Schulden sofort bezahlen wenn ich nur könnte! Und wenn mein Freund genug verdienen würde, würden wir mit Sicherheit auch zusammenziehen. Aber das wäre für uns finanziell ein noch größerer Abstieg!
Ich wünsche jedem nie in eine solche Situation rein zu kommen!
Aber ich möchte auch nicht das ihr hier wegen meinen Problemen streitet!
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ich glaube nicht, das Dir hier irgendjemand vorwirft, Schuld an Deiner Situation zu sein, in der Du jetzt sitzt. Falls das aus irgendeinem meiner Postings so bei Dir angekommen sein sollte, entschuldige ich mich.
Mit dem Konto hast du leider recht. Einige Banken haben eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, jedem ein Konto auf Guthabensbasis einzurichten. Eine Pflicht besteht allerdings grundsätzlich nicht.
Wenn Dir jetzt das Konto gekündigt wird, versuche bei der Postbank ein Guthabenskonto zu eröffnen. Die halten sich eigentlich oft an die Selbstverpflichtung.
Desweiteren gibt es eine Art Schlichtungsstelle der Banken für jedes Bundeland, dort kannst Du Dich auch hinwenden, und diese versuchen eine Lösung zu erarbeiten, das Du Dein Konto behalten kannst. Es gibt dafür sogar extra Vordrucke, die Du bei Deiner Arge/Arbeitsamt bekommst, einschl. der Adresse, wo das ganze dann hingeht
Ansonsten kann ich Dir nur nochmal raten, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, die mit Dir alles durchgeht und mal Nägel mit Köpfen macht. Wenn ich schon sowas höre: richten sie sich mal da und da ein Konto ein und zahlen sie einfach nix mehr, und nichts weiter passiert.....na dann kann das ja nur in die Hose gehen.
Ich wünsche Dir wirklich viel Erfolg, das zumindest jetzt akut die Pfändung vom Konto genommen wird und auf längere Sicht, das Du Deine Probleme mit Hilfe in den Griff bekommst.
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Stell Dir mal vor, das macht tatsächlich jemand. Was machste denn dann ? Das Kind mit nach Hause nehmen ?
Ich weiß, das die meisten das eh nicht machen, aber nochmal, solche Aktionen sind für mich keine Grundlage eines Gespräches.
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aber eine klare antwort kannst du auch net geben was du in dieser situation machen würdest. ich wollte dich net beleidigen oder sonst irgendwas hab mal das geäußert was so üblich ist damit was unternommen wird. Also es war net böse gemeint von mir. nun zu der finanziellen sache denke ich mir wenn man angestellte im öffentlichen dienst ist verdient man net gerade wenig.
LG anke
1,428
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jetzt bleib bitte mal ein bisschen sachlicher! So ein Ton ist wirklich nicht nötig!
Egal wie man zu Ronjas Aussage nun stehen mag, sollte man doch eben bei den Fakten bleiben. Und ich habe es wie gesagt so verstanden, dass sie in einer Bank arbeitet. Man sollte also in seiner Argumentation bei den Fakten bleiben und nicht von öffentlichem Dienst und Behörde reden.
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nein, ich arbeite nicht bei einer Bank, sondern bei einer Behörde.
Edit: Um nochmal auf das Thema zurückzukommen.
Meike hier zu helfen, ist nicht so einfach. Ich weiß nicht sicher, ob die Bank hier vielleicht sogar zu Recht gehandelt hat. Fakt ist nunmal, das nach den 7 Tagen "unpfänbarkeit" nach Geldeingang der Sozialleistung ein Kontoguthaben, unabhängig davon, woher das Geld stammte, gepfändet wurde. Inwieweit man das wieder rückgängig machen kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich befürchte allerdings, das es nicht sonderlich einfach ist, das Geld zurückzubekommen.
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LG anke
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ok, dann habe ich das falsch verstanden.
@knuddel
ich spreche euch ja nicht eure Sicht der Dinge ab. Ich bitte nur darum in der Diskussion sachlich zu bleiben.
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Davon ab, weiß ich sicher nicht alles besser. Und meine Entrüstung bezog sich alleine auf den "Tip", Meike solle doch bei der Bank (?) einfach androhen, das Kind dazulassen, wenn man ihr das Geld nicht wieder auszahlt.
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Nicht streiten!
Ronja hat schon Recht, das Geld gilt nach 7Tagen nicht mehr als Sozialleistung sondern als Kontoguthaben und ist somit pfändbar. Die ganze Aktion war also rechtlich völlig in Ordnung!
Mein Problem war das ich völlig falsch aufgeklärt wurde und so nun ein Teil meines Erspartem futsch (naja, nicht futsch, es werden damit ja meine Schulden abgezahlt) ist. Und das zum Ende des Monats ist natürlich sehr unangenehm und auch ärgerlich.
Wenn man in einer Behörde arbeitet muß man sich eben an rechtliche Gegebenheiten halten und kann diese nicht einfach außer Acht lassen. Da es sich hier um einen Gerichtsbeschluß handelt gibt es auch keinen Ermessensspielraum mehr.
Wie heißt es immer so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ist zwar hart, aber ich habe mir die Suppe ja selber eingebrockt :???:
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Unklar ist mir, warum so scharf und meiner Ansicht nach völlig unbegründet gegen @Ronja geschossen wurde - sie hat doch lediglich kritisiert, ein Kind als Druckmittel zu instrumentalisieren.
Gerade von diesem Forum hätte ich diesbezüglich Beifall erwartet und kein Beschuss!
Zudem hat sie noch gute Infos beigesteuert, von denen man nur profitieren kann, wenn man diese braucht, denke ich...
Wenn ich sie richtig verstanden habe hat mal eine Mutter versucht, sie mittels ihres Kindes im Job (dabei ist es völlig unerheblich, ob Bank oder Behörde) unter Druck zu setzen, um ihren Willen durchzuboxen - dass dies regelrecht an "Kindesmissbrauch" grenzt sollte doch jedem klar sein!
Verantwortung für ein Kind zu haben, bedeutet auch es vor eventuellen Schusslinien zu bewahren! Bin etwas verblüfft über so manche Reaktion hier!
M&M: Ich kann Deinen Frust absolut verstehen...und wünsche Dir, dass Du in Zukunft besser beraten wirst & solche Unanehmlichkeiten nicht mehr haben musst. Aber aus Erfahrung wird man ja bekanntlich klug (schliesse mich da mit ein) ;-)
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Hallo Meike,
das sehe ich leider genauso. Schrieb ich ja auch schon in einem Posting. Diese Schuldnerberatung hat sich da scheinbar nicht mir Ruhm bekleckert.
Ich befürchte, das Du nur in der Zukunft Vorsorge treffen kannst, das Dir soetwas nicht nochmal passiert. Bitte versuche eine andere Schuldnerberatung zu finden, die Dich besser berät und vorallem, die versuchen mit Dir zusammen eine Übersicht über die Schulden zu bekommen und mit den Gläubigern eine Stundung oder Erlass auszuhandeln. Vielleicht wäre auch eine Privatinsolvenz entwas für Dich ?
Ansonsten gibt es im Netz auch eine Reihe Foren, speziell zur Thematik Schulden und alles was damit zusammenhängt. Guck doch da einfach mal rein, bzw. poste dort. Ich denke, auch da kannst Du eine Menge Tips bekommen, wie Du in der Zukunft wieder auf einen grünen Zweig kommst und wieder beruhigter Schlafen kannst
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ich habe mal nachgeschaut. die unpfändbarkeit der sozialleistung für die ersten sieben tage ergibt sich aus § 55 abs. 1 sgb I.
auch nach sieben tagen darf nicht uneingeschränkt gepfändet werden. für sozialleistungen besteht ein sogenannter verlängerter pfändungsschutz nach § 55 abs. 4 sgb I. sinngemäß ist das dort so geregelt, dass das geld, welches nach sieben tagen noch auf dem konto ist, in der höhe geschützt ist, in der der anspruch des hilfeempfängers gegen den träger der hilfe seinerseits dem pfändungsschutz unterliegt.
d.h. pro monat (oder pro woche oder pro tag, je nach auszahlung der hilfe) ist der betrag geschützt, der als notwendiger lebensunterhalt nach dem 3. und 11. kapitel des sgb XII gewährt wird. das sind laufende leistungen für den gesamtbedarf (regelsatz) + leistungen für unterkunft und heizung + sonderbedarfe nach §§ 30 - 34 sgb XII (insbesondere für werdende mütter und alleinerziehende).
wird vom konto also so viel gepfändet, dass der oben genannte notwendige lebensunterhalt dem hilfeempfänger nicht mehr für die auszahlungsperiode zur verfügung steht, (wobei das in den ersten sieben tagen abgehoben geld zulasten des hilfeempfängers angerechnet werden muss) besteht ein pfändungsschutz.
allerdings muss diesen pfändungsschutz, anders als den, für die ersten sieben tage, das geldinstitut nicht von sich aus beachten. rechtschutz erhält man, wenn man im wege der vollstreckungserinnerung nach § 766 zpo diesen pfändungsschutz beim amtsgericht (=vollstreckungsgericht) geltend macht und den pfändungsbeschluss dahingehend ändern lässt, dass der geschützte geldbetrag pfandpfrei zu belassen ist. dabei ist zu beachten, dass die pfändung nach § 835 abs. 3 satz 2 zpo erst zwei wochen nach der zustellung des überweisungsbeschlusses an die bank zulässig ist. genau diese zwei wochen sind es, die du zeit hast die pfändung zu verhindern. du erfährst von der pfändung durch eine mitteilung des gerichtsvollziehers, der dir auch mitteilt, wann an die bank zugestellt wurde, d. h. wann die zweiwochenfrist beginnt.
rein praktisch geht man zum amtsgericht zur rechtsberatungsstelle und lässt sich erklären, wie man alles macht. da hilft es ungemein wenn man weiß was man will. dort wird man auch über die möglichkeiten prozesskostenhilfe zu beziehen aufgeklärt.
d.
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Ich fand ihre Beiträge ausgesprochen sachlich und für M+M sehr hilfreich. Es nutzt M+M sicherlich sehr wenig, wenn hier die Emotionen, Entrüstung hochgepeitscht wird; so kommt sie nicht weiter.
Auch Dia's Beitrag - wenn auch recht fachchinesisch - ist noch recht interessant.
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Aber ich glaube das habe ich schon klar gemacht das ich Ronja verstehen kann.
Zu Dia: Deine Erklärung ist für einen Volllaien nicht verständlich, aber seit dieser Woche hab ich es verstanden, deshalb bekomm ich das Geld ja auch anteilig wieder zurück.
Ein Forum hilft mir leider nicht ganz so viel, da ich ehrlich gesagt gesprochene Wörter besser verstehe als geschriebene :oops:
falls jemand versteht wie ich das meine.
Ich habe am Dienstag wieder Termin bei der Beratung und werde mit denen mal "durchkaspern" wie es jetzt weiter gehen kann. Das ganze lasse ich dann am Mittwoch von der Rechtsberatung des Amtsgerichtes überprüfen ;-)
Habe mir jetzt auch einen "Finanzmanager" angeschafft :biggrin:
Mein Freund wird ab sofort meine Finanzen überprüfen und einteilen, damit ich die Schulden so schnell wie möglich abarbeiten kann.
Er ist da ziemlich gut drin. Bei ihm in der Familie sind Schulden nämlich schlimmer als Pest und Cholera und so wurde er zum absoluten haushalten erzogen.
Und vielen Dank das ihr Euch so eine Mühe gemacht habt mit dem raussuchen der Paragraphen :knutsch01:
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dia: Gelten diese pfändungsfreien Beträge auch, wenn man keine Sozialleistungen bezieht, aber einen Verdienst hat, der sich in diesem Rahmen bewegt?
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google mal unter schulden, da gibt es extra tabellen in welchen steht wie die pfändungsgrenzen bei verdienst sind. und sollte die gefahr bestehen das bei dir gepfändet wird, geh bitte sofort zur rechtberatung des gerichtes!
warte bloß nicht bis die katz in den brunnen gefallen ist wie ich!
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für arbeitseinkommen gibt es andere pfändungsgrenzen. die hängen davon ab, wieviel man netto bekommt und für wieviel personen man unterhaltspflichtig ist. das ganze bestimmt sich nach § 850 c zpo.
nach meinen nicht ganz so aktuellen tabellen kann bei einem unterhaltspflichtigen kind erst ab 1289,99 € nettolohn überhaupt gepfändet werden. als grobe richtschnur kann man für jede zehn euro die man mehr verdient mit fünf euro gepfändet werden.
das sind alles aber nur orientierungswerte, die nicht den rat einer rechtsberatenden person ersetzen können.
d.
59,500
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dia: Danke für Deine persönliche Meinungsäusserung :biggrin:
1,799
1 unterhaltspflichtige Person - bis 1359,99 EUR pfändungsfrei