Pfändung

bearbeitet 30. 07. 2006, 20:07 in Kummerkasten
Ich muß mich jetzt mal richtig auskotzen!!!!
War bei der schuldnerberatung und die haben mich beruhigt, dass ich in der zeit wo ich noch vom amt lebe nicht pfändbar bin. Jetzt rufe ich gerade online
mein kontostand ab und was sehe ich? da haben die drec.......... doch tatsächlich meine letzten 300€ gepfändet! obwohl es ganz offiziell ist das ich nicht pfändbar bin zur zeit!
ich könnte kochen :flaming01:
wollte morgen einkaufen gehen, kühlschrank so gut wie leer und nun das!
jetzt darf ich morgen erstmal tausend telefonate führen und hoffen das ich das geld so schnell wie möglich zurück bekomme.

na schönen dank und mein bauch(29SSW) wird auch alle zwei minuten steinhart!
werd mir jetzt in aller ruhe einen toco tee kochen und den bauch mit öl einreiben und hoffen das es hilft! :grr:

Sorry, aber das musste ich mal eben loswerden!

Kommentare

  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mal langsam.

    Wann war denn die Pfändung? Sozialgeld ist in den ersten 7 Tagen an dich auszuzahlen von der Bank. Mußt du aber an den Schalter, Karte wird sicher gesperrt sein. Hast du die Frist versäumt, mußt du über das zuständige Gericht gehen und dir eine Freigabe(?) holen. Sonst ist auch das Geld weg.

    Geht nur Sozialgeld auf das Konto? Dann kannst du gegen die Pfändung ebenfalls bei Gericht angehen und sie von dort aufheben lassen.

    Besorg dir ein neues Konto. Laß das Geld dahin überweisen. Zur Zeit sind wohl Dt. Bank Aktivkonto, Dresdner Bank recht großzügig bei der Kontenvergabe.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Leider halten sich die Banken an alles. So wurden bei mir auch Kindergeld und die Renten meiner Kinder gepfändet obwohl so korekt ausgewiesen. Das Amtsgericht hat schon Gift und Gall gespukt weil sie nun einen Beschluß machen mußten,der völlig unnötig war. Und die Krönnung, trotz Beschluß wurde mir nicht die vollständige Summe ausgezahlt :flaming01: :flaming01:
    Erst nach Androhung des Amtsgerichts das ich mit Gerichtsvollzieher mein Geld holenkann, wurde ausgezahlt. Nach Auskunft des Amtsgerichtes gibt es wohl immer Schwierigkeiten mit den gleichen Banken.Mit einer neuen Bank ist es leider niht so einfach,wenn bereits ein Konto besteht. :mad: Auch dresdner und deutsche Bank machen ur Zeit wohl argeSchwierigkeiten,wenn man bereits ein Girokonto hat. Ich habe die Zahlungen erstmal auf das Konto meines LG umgelenkt.
    Melde dich morgen erstmal sofort beim Amtsgericht. Ich habedie Erfahrung genacht, das diesehr gut weiterhelfen und einen auch nicht schief ansehen. Ich drückedir dieDaumeb.


    LieberGruß
    Caro
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das mit dem Geld umlenken kann aber auch ins Auge gehen. Dann zwar nicht das Konto des Freundes/Bekannten gepfändet werden, aber: Es kann passieren, das der Kontoinhaber eine Pfändung über deinen Auszahlungsanspruch bekommt. D.h. er darf dir das Geld nicht auszahlen. Auch ist dann wohl der Pfändungsschutz weg, wenn es nicht aufs eigene Konto geht.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Neee, es geht um sowieso unpfändbare Beträge, wie die Rente meiner Kinder. Die hätte auch meine Bank nicht pfänden dürfen. Alles mit Absegnng über das Amtsgericht. Ansonsten natürlich Finger weg von sowas.

    Lieber Gruß
    Caro
  • knuddel21knuddel21

    527

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also generell sollte man das gesamte geld in den ersten 7 werktagen abholen da es sonst gepfändet werden kann. obwohl sich das wieder spricht denn sozialgeld darf net gepfändet werden. zumindest sollte das so sein doch einige halten sich da net dran. Also mit der dresdener hab ich persönlich kein stress gehabt weil ich hatte auch noch ein anderes konto. ein versuch ist es allemale wert.

    LG anke
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank erstmal für die Antworten!
    genau@ knuddel21 ich hätte das Geld innerhalb von 7 Tagen abheben müssen.
    Jetzt muß ich morgen zum Amtsgericht und eine Verfügung erstellen lassen das ich überhaupt wieder an mein Konto komme :sad:
    mit sehr viel Glück (hoff!) bekomme ich dann auch meine 300€ wieder, mal schauen.
    Das Konto ist in jedem Fall jetzt gesperrt und ich würde, wenn ich nichts unternehme nächste Woche nicht mal an meine Sozialhilfe kommen. Auch das geht jetzt nur noch per Gerichtsbeschluß :flaming01:
    Ach ja, die Kontokündigung geht heute per Post an mich raus!
    Also steh ich demnächst dann auch vielleicht auch noch ohne Konto da. Umleiten darf ich das Geld nicht, da es sonst noch leichter Pfändbar ist lt auskunft beim Gericht :cry:
    Ich meld mich morgen mal wie es weiter geht!
  • knuddel21knuddel21

    527

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    drück dir die daumen das du morgen mit erfolg nach hause gehen kannst. Aber merk dir das für die zukunft das du dein geld in den ersten 7 tagen abhebst. und dir zuhause das geld in die spardose oder so steckst. Geh doch mal zur dresdener bank da bekommst du auch als schuldner ein konto. Ging mir auch so wie dir zwecks des kontos. Würde dort auch nochmal deutlich sagen das du nix mehr im kühlschrank hast und deine kinder schließlich was zu essen brauchen! wenn das net hilft dann tu so als ob du dein kind da lassen würdest hat meine freundin auch gemacht und schon kam sie an das geld. Wünsch dir viel glück und berichte mal bitte wie es ausgegangen ist

    LG anke
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Puhh! Ich kann Euch sagen das war ein Streß!
    Also nach langem hin und her habe ich zumindest gut die Hälfte des Geldes per Gerichtsbeschluß wieder!
    Noch ist es aber nicht vorbei. Jetzt muß ich erwirken das die Pfändung aufgehoben wird, sonst bin ich mein Konto innerhalb der nächsten drei Wochen los!
    Tja, hätte man mich in der Schuldnerberatung gleich beim ersten mal richtig beraten, wär es garnicht so weit gekommen!
    Was bin ich froh wenn ich in drei Jahren wieder arbeiten gehen kann und endlich meine Schulden weiter abtragen.
    Ist schon ein Scheiß Gefühl. Jetzt weiß ich wie es ist wenn man finanziell ganz am Ende ist :sad:

    Zum Streß kamen dann noch Wehen. Nicht mehr die verstärkten Übungswehen, sondern die ersten die auch veratmet werden wollten!
    Zum Glück habe ich ja eine super Hebi!
    Die hat heute das volle Verwöhnprogramm mit mir gestartet und mir ging es heute den ganzen Tag richtig gut. Hab klein Lina auch gesagt das sie lieber noch 8-10 Wochen warten soll, es wäre im moment viel zu heiß´um so früh schon zu schlüpfen ;-)
    Ich glaub sie hat mich verstanden, sie war heute ganz munter und hat sich immer in meine Hand gekuschelt :bounce02:
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Würde dort auch nochmal deutlich sagen das du nix mehr im kühlschrank hast und deine kinder schließlich was zu essen brauchen! wenn das net hilft dann tu so als ob du dein kind da lassen würdest hat meine freundin.........

    Ja, ganz toller Tip :roll:

    Das hat bei mir auch mal eine Mutter versucht....., ich nahm nur den Hörer in die Hand und sagte ihr noch, das ich dann jetzt das Jugendamt verständige, die kümmern sich dann um das Kind........
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Ronja: Würdest du das heute, wo du selbst ein Kind hast, noch genau so machen? Falls ja, wünsche ich dir, dass du niemals im Leben in so eine miserable Situation kommst und vor ähnlichen Problemen stehst. Sag jetzt bitte nicht, dass dir das nicht passiert. Gerade in der heutigen Zeit geht der soziale Abstieg schneller als man sich das in den schlechtesten Träumen vorstellen kann. "Das" passiert sogar Menschen, die 30 Jahre und mehr gearbeitet haben... :sad:

    Ich habe so etwas ähnliches auch mal gemacht, allerdings war es damals das Sozialamt. Erstaunlich, wie schnell ich damals die Dinge dann doch genehmigt und ausgezahlt bekam, die ich so dringend brauchte. :roll:

    @Meike: Ich kann dir nur eindringlich ans Herz legen, dass du dich so schnell wie möglich an eine caritative Organisation in deiner Gegend wendest.
    Noch ist es aber nicht vorbei. Jetzt muß ich erwirken das die Pfändung aufgehoben wird, sonst bin ich mein Konto innerhalb der nächsten drei Wochen los!
    Ich kann jetzt nicht ganz nachvollziehen, wie du darauf kommst. Bei welchem Institut bist du? Und wo lebst du?
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Viele Banken nehmen eine Pfändung zun Anlaß, um das Konto zu kündigen. Das werden sie ihr wohl schon angedroht haben. Wird die Pfändung aufgehoben, bleibt das Konto erstmal bestehen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß... Aber das ist a) nicht rechtens und b) je nach Bundesland gibt es Vereinbarungen zwischen den Landesregierungen und div. Bankinstituten, dass derartige "Vorfälle" keine Gründe zur Kündigung sind. In NRW ist es z. B. so, dass die Sparkassen jedem, egal, was er auf dem "Kerbholz" hat, auf jeden Fall ein Guthabenkonto eröffnen müssen. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet und es kann vorfallen was will, die dürfen das Konto nicht kündigen. Derartige Gesetze gibt es in sehr vielen anderen Bundesländern auch, deswegen interessiert mich ja der Wohnort/Bundesland und das Kreditinstitut. ;-)
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela

    Ja, das würde ich auch heute noch so machen und zwar aus folgendem Grund:

    Ich lasse mich nicht derart unter Druck setzen, wie ich meine Arbeit zu verrichten habe. Meine Kunden wissen, das ich ihnen helfe, wenn ich kann, vorallem, wenn es mein Fehler oder der Fehler eines Kollegen war. Ich lasse mich aber durch solche Aktionen nicht erpressen etwas zu tun, was rechtlich nicht gedeckt ist.

    Es gibt nämlich auch Dinge, die ein Kunde selbst zu verantworten hat, und anderen dann die Hände gebunden sind.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mhhh... Nun ja, ich vermag jetzt aufgrund der Tatsache, dass ich dich nicht kenne, nicht beurteilen, wie menschlich du bist und wie du Ermessensspielräume auslegst, deshalb lasse ich deine Aussage unkommentiert stehen. Nur dann wärst du eine Exotin und löbliche Ausnahme in diesem Metier. Denn ich kenne u. a. aus eigener leidvoller Erfahrung die Willkür, so, als ob diese Herrschaften irgendetwas von ihrem persönlichen Besitz hergeben müssten und man sich durch zig Instanzen kämpfen muss, eh einem das zugesprochen wird, was einem auch zusteht. Ganz zu schweigen von den Anweisungen vieler Kommunen, erst einmal alles ablehnen und erst nach erfolgreicher Klagen auszahlen zu lassen. Ich spreche jetzt nicht von maßlos überzogenen Forderungen diverser Sozialschmarotzer...
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Gisela

    ja klar, kann ich nur von mir sprechen. Das andere Kollegen mitunter eine sagen mir mal "andere Gangart" haben ist mir schon bewußt.

    Was machbar ist, mache ich, aber bitte nicht auf diese Art und Weise.

    Und ich mache den Job schon lange genug, das ich meine "Pappenheimer" kenne aber immer noch sehr wohl unterscheiden kann, ob eine Notlage/Fehler etc. vorliegt.

    Davon ab, habe ich noch nie so gearbeitet, als wäre es mein Geld ;) , was demjenigen Zusteht, soll er auch bekommen.

    Allerdings darf ich Dir versichern, das es ebend auch genügend gibt, die das Ausnutzen, und deshalb viele Kollegen Probleme haben, dann echte Notfälle zu unterscheiden.

    Aber das ist zuweit führendes Thema. Nicht alle Mitarbeiter einer Behörde sind jedenfalls Eisblöcke ;)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Fein, dann verstehen wir uns. :grin: :fun52: Abzocker und "Alles-Mitnehmer" kann ich übrigens auch nicht ab, auch wenn man mich manchmal anders interpretieren kann. ;-)
  • knuddel21knuddel21

    527

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ronja dich kann ich echt nicht verstehen,sorry. Aber was würdest du denn machen wenn du an Meike+martje s stelle wärst? Du hast einen leeren Kühlschrank dein letztes Geld ist gepfändet worden und du bist schwanger. Ich kann dich in keinster weise verstehen da du nur aus dem Blickfeld deiner Arbeit schreibst. Ich wünsche dir nix schlechtes aber wenn du mal in dieser situation wärst ich glaube du würdest anders denken. du würdest glaub ich mit dieser situation nicht wirklich umgehen können. will jetzt niemanden angreifen oder ähnliches aber das musste jetzt mal raus. Solche leute liebe ich denen es sehr gut geht und die andere net verstehen können. Aber jeder Mensch hat ein recht auf LEBEN!!!! Wozu ich sagen muss das ich auch gegen sozialschmarotzer bin denn da könnten mir die Haare zu berge stehen. Leider bewegen einige Beamte erst den Arsch wenn die katze im Brunnen liegt.

    LG anke
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    knuddel21 schrieb:
    Solche leute liebe ich denen es sehr gut geht und die andere net verstehen können.

    Woher willst Du wissen, ob es mir (finanziell) gut geht ?
    Leider bewegen einige Beamte erst den Arsch wenn die katze im Brunnen liegt.

    Die meisten Mitarbeiter sind Angestellte, nur mal zu Deinem Verständnis.
    Aber was würdest du denn machen wenn du an Meike+martje s stelle wärst

    Jedenfalls nicht mit solchen Mitteln arbeiten, wie anzudrohen, einfach das Kind da abzuladen. Es gibt auch noch andere Wege.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also......
    @gisela:
    Ich lebe in Bremerhaven und es gibt eine Aussage etwa in der Art:
    Jedem soll es möglich gemacht werden ein Konto zu führen. Leider liegt die Betonung bei soll und nicht bei muß :sad:
    Ich bin bei der Sparkasse und die darf mich ganz offiziell kündigen wenn die Pfändung nicht aufgehoben wird!


    und nun zu den anderen:
    Ja, ich habe Fehler gemacht in der Vergangenheit! Sonst hätte ich ja auch nicht diesen Haufen Schulden. Habe das erste halbe Jahr mit Martje trotz Sozialhilfe noch 360€ Schulden abbezahlt! Dann habe ich wegen einer Doppeltbuchung aus Versehen mein Konto überzogen. Darauf hin hat die norisbank mein Konto gesperrt und eine Disporückführung von weiteren 100€ gefordert. Da ging dann nichts mehr und ich habe mich an die Schuldnerberatung gewandt. Die haben mir zu einem Konto bei der Sparkasse geraten und zur Einstellung sämtlicher Zahlungen.
    Ich habe dann versucht mit der norisbank um eine geringere Abzahlung zu verhandeln. Nichts. Jetzt, nach meinem Umzug nach Bremerhaven war ich wieder bei der Beratung und man sagte mir ich solle es so weiter laufen lassen, mir könne ja nichts passieren, ich sei ja unpfändbar. Na und das habe ich nun davon.
    Und zum Thema Sozialschmarotzer:
    Martjes Vater geht seit 20 Jahren schwarzarbeiten! Ich kann es ihm leider nicht nachweisen. Bis wir uns getrennt haben (da war ich in der 6SSW) habe ich vollzeit gearbeitet und hatte meine Schulden fest im Griff. Ich bin vor ihm aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und er hat keine Miete mehr gezahlt und bei Auszug ein Trümmerfeld hinterlassen, für welches ich aufkommen darf! Ebenso wie für die Rückständige Stadtwerkerechnung! Er hat leider vor mir die Hand gehoben :flaming01:
    Also habe ich einen Teil davon schon bezahlt, der andere ist auf meinen Schuldenberg mit rauf gekommen!
    Bei Auszug hatte ich weder Bett, noch Herd, Kühlschrank oder eine Waschmaschine. Mir blieb nur ein Kleiderschrank.
    Ich musste also alles irgendwie besorgen und das in der Schwangerschaft.
    Laut Sozialamt habe ich zu dem zeitpunkt zu viel verdient um eine einmalige Erstausstattung für mich und für Martje zu bekommen. Effektiv blieben mir nach Abzug der Miete und der Schulden noch 100€ zum Leben!
    Ich würde meine Schulden sofort bezahlen wenn ich nur könnte! Und wenn mein Freund genug verdienen würde, würden wir mit Sicherheit auch zusammenziehen. Aber das wäre für uns finanziell ein noch größerer Abstieg!
    Ich wünsche jedem nie in eine solche Situation rein zu kommen!
    Aber ich möchte auch nicht das ihr hier wegen meinen Problemen streitet!
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Meike,

    ich glaube nicht, das Dir hier irgendjemand vorwirft, Schuld an Deiner Situation zu sein, in der Du jetzt sitzt. Falls das aus irgendeinem meiner Postings so bei Dir angekommen sein sollte, entschuldige ich mich.

    Mit dem Konto hast du leider recht. Einige Banken haben eine freiwillige Selbstverpflichtung abgegeben, jedem ein Konto auf Guthabensbasis einzurichten. Eine Pflicht besteht allerdings grundsätzlich nicht.

    Wenn Dir jetzt das Konto gekündigt wird, versuche bei der Postbank ein Guthabenskonto zu eröffnen. Die halten sich eigentlich oft an die Selbstverpflichtung.

    Desweiteren gibt es eine Art Schlichtungsstelle der Banken für jedes Bundeland, dort kannst Du Dich auch hinwenden, und diese versuchen eine Lösung zu erarbeiten, das Du Dein Konto behalten kannst. Es gibt dafür sogar extra Vordrucke, die Du bei Deiner Arge/Arbeitsamt bekommst, einschl. der Adresse, wo das ganze dann hingeht ;)

    Ansonsten kann ich Dir nur nochmal raten, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, die mit Dir alles durchgeht und mal Nägel mit Köpfen macht. Wenn ich schon sowas höre: richten sie sich mal da und da ein Konto ein und zahlen sie einfach nix mehr, und nichts weiter passiert.....na dann kann das ja nur in die Hose gehen.

    Ich wünsche Dir wirklich viel Erfolg, das zumindest jetzt akut die Pfändung vom Konto genommen wird und auf längere Sicht, das Du Deine Probleme mit Hilfe in den Griff bekommst.
  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Ronja:bist du Angestellte im ö.D.? Wenn ja, bei so einer Äußerung die du in deinem Posting gelassen hast, wäre ich aber mit ner Abmahnung in den Feierabend gegangen.Sind die Sitten so bei euch?
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Warum ? Wenn mir jemand androht, das Kind in meinem Büro "abzuladen" und dann zu gehen, kläre ich ihn auf, wie ich dann verfahre. Was sollen das denn für "Sitten" sein ?

    Stell Dir mal vor, das macht tatsächlich jemand. Was machste denn dann ? Das Kind mit nach Hause nehmen ?

    Ich weiß, das die meisten das eh nicht machen, aber nochmal, solche Aktionen sind für mich keine Grundlage eines Gespräches.
  • knuddel21knuddel21

    527

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ronja
    aber eine klare antwort kannst du auch net geben was du in dieser situation machen würdest. ich wollte dich net beleidigen oder sonst irgendwas hab mal das geäußert was so üblich ist damit was unternommen wird. Also es war net böse gemeint von mir. nun zu der finanziellen sache denke ich mir wenn man angestellte im öffentlichen dienst ist verdient man net gerade wenig.
    LG anke
  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sagen wir es ganz klar, ich glaube dir kein Wort.Du als Behörde hast nicht so was zu lassen, das hast du bereits im Einstellungsgespräch unterschrieben.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    kann es sein, dass hier ein Missverständnis vorliegt? Ich hab das so verstanden, dass Ronja in einer Bank arbeitet. Was hat das mit öffentlichem Dienst zu tun?
  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hat damit zu tun, daß sie nicht so nen Mist schreiben soll!!!!!!!!!!!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @bambi
    jetzt bleib bitte mal ein bisschen sachlicher! So ein Ton ist wirklich nicht nötig!

    Egal wie man zu Ronjas Aussage nun stehen mag, sollte man doch eben bei den Fakten bleiben. Und ich habe es wie gesagt so verstanden, dass sie in einer Bank arbeitet. Man sollte also in seiner Argumentation bei den Fakten bleiben und nicht von öffentlichem Dienst und Behörde reden.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 29. 07. 2006, 10:37
    Guten morgen ihr 2 ;-)

    nein, ich arbeite nicht bei einer Bank, sondern bei einer Behörde.

    Edit: Um nochmal auf das Thema zurückzukommen.

    Meike hier zu helfen, ist nicht so einfach. Ich weiß nicht sicher, ob die Bank hier vielleicht sogar zu Recht gehandelt hat. Fakt ist nunmal, das nach den 7 Tagen "unpfänbarkeit" nach Geldeingang der Sozialleistung ein Kontoguthaben, unabhängig davon, woher das Geld stammte, gepfändet wurde. Inwieweit man das wieder rückgängig machen kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich befürchte allerdings, das es nicht sonderlich einfach ist, das Geld zurückzubekommen.
  • knuddel21knuddel21

    527

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sorry eowyn sehe das aber genauso wie bambi. Egal wo sie arbeitet aber man brauch net so zu tun als wüsste man alles besser, und einem selber kann das nie passieren....

    LG anke
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Ronja
    ok, dann habe ich das falsch verstanden.


    @knuddel
    ich spreche euch ja nicht eure Sicht der Dinge ab. Ich bitte nur darum in der Diskussion sachlich zu bleiben.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich verstehe hier nicht das Problem. Aber kann mir eigentlich auch egal sein.

    Davon ab, weiß ich sicher nicht alles besser. Und meine Entrüstung bezog sich alleine auf den "Tip", Meike solle doch bei der Bank (?) einfach androhen, das Kind dazulassen, wenn man ihr das Geld nicht wieder auszahlt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also nochmals die Bitte meinerseits:

    Nicht streiten!

    Ronja hat schon Recht, das Geld gilt nach 7Tagen nicht mehr als Sozialleistung sondern als Kontoguthaben und ist somit pfändbar. Die ganze Aktion war also rechtlich völlig in Ordnung!

    Mein Problem war das ich völlig falsch aufgeklärt wurde und so nun ein Teil meines Erspartem futsch (naja, nicht futsch, es werden damit ja meine Schulden abgezahlt) ist. Und das zum Ende des Monats ist natürlich sehr unangenehm und auch ärgerlich.

    Wenn man in einer Behörde arbeitet muß man sich eben an rechtliche Gegebenheiten halten und kann diese nicht einfach außer Acht lassen. Da es sich hier um einen Gerichtsbeschluß handelt gibt es auch keinen Ermessensspielraum mehr.
    Wie heißt es immer so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
    Ist zwar hart, aber ich habe mir die Suppe ja selber eingebrockt :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bin eben auf diesen Thread gestoßen & verfolge interessiert die Infos, die sich daraus ergeben - kann bestimmt jede/r für den Fall der Fälle mal gut gebrauchen :) Wobei wir ja alle hoffen, diese Infos nicht brauchen zu müssen, denke ich ;)

    Unklar ist mir, warum so scharf und meiner Ansicht nach völlig unbegründet gegen @Ronja geschossen wurde - sie hat doch lediglich kritisiert, ein Kind als Druckmittel zu instrumentalisieren.

    Gerade von diesem Forum hätte ich diesbezüglich Beifall erwartet und kein Beschuss!

    Zudem hat sie noch gute Infos beigesteuert, von denen man nur profitieren kann, wenn man diese braucht, denke ich...

    Wenn ich sie richtig verstanden habe hat mal eine Mutter versucht, sie mittels ihres Kindes im Job (dabei ist es völlig unerheblich, ob Bank oder Behörde) unter Druck zu setzen, um ihren Willen durchzuboxen - dass dies regelrecht an "Kindesmissbrauch" grenzt sollte doch jedem klar sein!

    Verantwortung für ein Kind zu haben, bedeutet auch es vor eventuellen Schusslinien zu bewahren! Bin etwas verblüfft über so manche Reaktion hier!

    M&M: Ich kann Deinen Frust absolut verstehen...und wünsche Dir, dass Du in Zukunft besser beraten wirst & solche Unanehmlichkeiten nicht mehr haben musst. Aber aus Erfahrung wird man ja bekanntlich klug (schliesse mich da mit ein) ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Von uns wurde nicht geschossen, sondern nur um Sachlicheit gebeten.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meike+Martje schrieb:

    Mein Problem war das ich völlig falsch aufgeklärt wurde

    Hallo Meike,

    das sehe ich leider genauso. Schrieb ich ja auch schon in einem Posting. Diese Schuldnerberatung hat sich da scheinbar nicht mir Ruhm bekleckert.

    Ich befürchte, das Du nur in der Zukunft Vorsorge treffen kannst, das Dir soetwas nicht nochmal passiert. Bitte versuche eine andere Schuldnerberatung zu finden, die Dich besser berät und vorallem, die versuchen mit Dir zusammen eine Übersicht über die Schulden zu bekommen und mit den Gläubigern eine Stundung oder Erlass auszuhandeln. Vielleicht wäre auch eine Privatinsolvenz entwas für Dich ?

    Ansonsten gibt es im Netz auch eine Reihe Foren, speziell zur Thematik Schulden und alles was damit zusammenhängt. Guck doch da einfach mal rein, bzw. poste dort. Ich denke, auch da kannst Du eine Menge Tips bekommen, wie Du in der Zukunft wieder auf einen grünen Zweig kommst und wieder beruhigter Schlafen kannst ;)
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 07. 2006, 15:40
    Ronja schrieb:
    Guten morgen ihr 2 ;-)

    nein, ich arbeite nicht bei einer Bank, sondern bei einer Behörde.

    Edit: Um nochmal auf das Thema zurückzukommen.

    Meike hier zu helfen, ist nicht so einfach. Ich weiß nicht sicher, ob die Bank hier vielleicht sogar zu Recht gehandelt hat. Fakt ist nunmal, das nach den 7 Tagen "unpfänbarkeit" nach Geldeingang der Sozialleistung ein Kontoguthaben, unabhängig davon, woher das Geld stammte, gepfändet wurde. Inwieweit man das wieder rückgängig machen kann, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Ich befürchte allerdings, das es nicht sonderlich einfach ist, das Geld zurückzubekommen.

    ich habe mal nachgeschaut. die unpfändbarkeit der sozialleistung für die ersten sieben tage ergibt sich aus § 55 abs. 1 sgb I.

    auch nach sieben tagen darf nicht uneingeschränkt gepfändet werden. für sozialleistungen besteht ein sogenannter verlängerter pfändungsschutz nach § 55 abs. 4 sgb I. sinngemäß ist das dort so geregelt, dass das geld, welches nach sieben tagen noch auf dem konto ist, in der höhe geschützt ist, in der der anspruch des hilfeempfängers gegen den träger der hilfe seinerseits dem pfändungsschutz unterliegt.

    d.h. pro monat (oder pro woche oder pro tag, je nach auszahlung der hilfe) ist der betrag geschützt, der als notwendiger lebensunterhalt nach dem 3. und 11. kapitel des sgb XII gewährt wird. das sind laufende leistungen für den gesamtbedarf (regelsatz) + leistungen für unterkunft und heizung + sonderbedarfe nach §§ 30 - 34 sgb XII (insbesondere für werdende mütter und alleinerziehende).

    wird vom konto also so viel gepfändet, dass der oben genannte notwendige lebensunterhalt dem hilfeempfänger nicht mehr für die auszahlungsperiode zur verfügung steht, (wobei das in den ersten sieben tagen abgehoben geld zulasten des hilfeempfängers angerechnet werden muss) besteht ein pfändungsschutz.

    allerdings muss diesen pfändungsschutz, anders als den, für die ersten sieben tage, das geldinstitut nicht von sich aus beachten. rechtschutz erhält man, wenn man im wege der vollstreckungserinnerung nach § 766 zpo diesen pfändungsschutz beim amtsgericht (=vollstreckungsgericht) geltend macht und den pfändungsbeschluss dahingehend ändern lässt, dass der geschützte geldbetrag pfandpfrei zu belassen ist. dabei ist zu beachten, dass die pfändung nach § 835 abs. 3 satz 2 zpo erst zwei wochen nach der zustellung des überweisungsbeschlusses an die bank zulässig ist. genau diese zwei wochen sind es, die du zeit hast die pfändung zu verhindern. du erfährst von der pfändung durch eine mitteilung des gerichtsvollziehers, der dir auch mitteilt, wann an die bank zugestellt wurde, d. h. wann die zweiwochenfrist beginnt.

    rein praktisch geht man zum amtsgericht zur rechtsberatungsstelle und lässt sich erklären, wie man alles macht. da hilft es ungemein wenn man weiß was man will. dort wird man auch über die möglichkeiten prozesskostenhilfe zu beziehen aufgeklärt.

    d.
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich möchte Ronja hier nochmal ausdrücklich den Rücken stärken.

    Ich fand ihre Beiträge ausgesprochen sachlich und für M+M sehr hilfreich. Es nutzt M+M sicherlich sehr wenig, wenn hier die Emotionen, Entrüstung hochgepeitscht wird; so kommt sie nicht weiter.

    Auch Dia's Beitrag - wenn auch recht fachchinesisch - ist noch recht interessant.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ihr seid alle echt lieb, ob nun fachlich oder emotional ;-)
    Aber ich glaube das habe ich schon klar gemacht das ich Ronja verstehen kann.

    Zu Dia: Deine Erklärung ist für einen Volllaien nicht verständlich, aber seit dieser Woche hab ich es verstanden, deshalb bekomm ich das Geld ja auch anteilig wieder zurück.

    Ein Forum hilft mir leider nicht ganz so viel, da ich ehrlich gesagt gesprochene Wörter besser verstehe als geschriebene :oops:
    falls jemand versteht wie ich das meine.

    Ich habe am Dienstag wieder Termin bei der Beratung und werde mit denen mal "durchkaspern" wie es jetzt weiter gehen kann. Das ganze lasse ich dann am Mittwoch von der Rechtsberatung des Amtsgerichtes überprüfen ;-)

    Habe mir jetzt auch einen "Finanzmanager" angeschafft :biggrin:
    Mein Freund wird ab sofort meine Finanzen überprüfen und einteilen, damit ich die Schulden so schnell wie möglich abarbeiten kann.
    Er ist da ziemlich gut drin. Bei ihm in der Familie sind Schulden nämlich schlimmer als Pest und Cholera und so wurde er zum absoluten haushalten erzogen.

    Und vielen Dank das ihr Euch so eine Mühe gemacht habt mit dem raussuchen der Paragraphen :knutsch01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    M&M: Na das klingt doch schon vieeel besser :grin:

    dia: Gelten diese pfändungsfreien Beträge auch, wenn man keine Sozialleistungen bezieht, aber einen Verdienst hat, der sich in diesem Rahmen bewegt?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @knutschgeheuer

    google mal unter schulden, da gibt es extra tabellen in welchen steht wie die pfändungsgrenzen bei verdienst sind. und sollte die gefahr bestehen das bei dir gepfändet wird, geh bitte sofort zur rechtberatung des gerichtes!

    warte bloß nicht bis die katz in den brunnen gefallen ist wie ich!
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dia: Gelten diese pfändungsfreien Beträge auch, wenn man keine Sozialleistungen bezieht, aber einen Verdienst hat, der sich in diesem Rahmen bewegt?

    für arbeitseinkommen gibt es andere pfändungsgrenzen. die hängen davon ab, wieviel man netto bekommt und für wieviel personen man unterhaltspflichtig ist. das ganze bestimmt sich nach § 850 c zpo.

    nach meinen nicht ganz so aktuellen tabellen kann bei einem unterhaltspflichtigen kind erst ab 1289,99 € nettolohn überhaupt gepfändet werden. als grobe richtschnur kann man für jede zehn euro die man mehr verdient mit fünf euro gepfändet werden.

    das sind alles aber nur orientierungswerte, die nicht den rat einer rechtsberatenden person ersetzen können.

    d.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ergänzen möchte ich zu dia noch, dass seine Postings keine Rechtsberatung sondern lediglich eine persönliche Meinungsäußerung waren. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    M&M: Gott sei Dank betrifft es mich nicht, aber ich denke immer, was man weiss, weiss man & sone Info schadet sicher nicht, man weiss nie was die Zukunft bringt ;-)

    dia: Danke für Deine persönliche Meinungsäusserung :biggrin: :grin:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Seit 01.07.2005 gilt eine neue Tabelle:
    1 unterhaltspflichtige Person - bis 1359,99 EUR pfändungsfrei
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