Stillzeiten bei Halbtagsjob zuhause?

StineStine

338

bearbeitet 2. 08. 2006, 12:02 in Stillen
Hallo allerseits,

Meine Jüngste ist jetzt 4 Monate alt und ich arbeite seit Anfang des Monats wieder (Softwareentwicklung), allerdings erst mal nur 4 halbe Tage, weitgehend von zuhause aus. Natürlich stehen gelegentlich Meetings in der Firma an (bisher 3 oder 4), die versuch ich aber alleine wegen der Fahrzeit (1h je Richtung) zu vermeiden.

Das Baby ist in der Zeit, in der ich arbeite, bei meinen Eltern nebenan, die sie mir bei Stillbedarf vorbeibringen. Auf meine Frage, was ich mit den Stillzeiten mache, hieß es erst immer, die Herrschaften müssen sich erst noch schlau machen, wie das gesetzlich geregelt ist. Heute hat mir der Chef dann eröffnet, ich würde ja eh nur halbtags und in Gleitzeit arbeiten (wobei alle Entwickler in der Firma in Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit arbeiten, für die Teilzeit haben wir aber täglich 2 Stunden festgelegt, damit die Kollegen zumindest ungefähr wissen, wann ich erreichbar bin), und da könnte ich ja auch in den Pausen stillen.

Mich ärgert das jetzt ein bischen, zumal ich durchaus versuche, flexibel zu sein und z.B. letzten Dienstag (dienstags ist mein freier Tag) hier 3 Stunden für einen Kollegen nach einem dringenden Fehler geforscht habe, den er selbst nicht finden konnte, wärend ich nicht mal eine Kinderbetreuung hatte sondern die Kinder natürlich auch noch was von mir wollten (die Große hat gerade KiGa-Ferien). Leider werd ich aus dem Mutterschutzgesetz an der Stelle überhaupt nicht schlau, das scheint nur von Ganztagsarbeit auszugehen.

Kennt zufällig eine von Euch da Näheres?

Danke und Gruß, Stine

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Stine,

    bei 4Stunden/Tag hast Du KEIN Anrecht auf Stillpausen :cry:
    Der Gesetzgeber geht wohl davon aus, dass Du abpumpst bzw. das Kind keinen Hunger hat :roll:

    LG,
    Katrin
  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber wenn du zu Hause arbeitest ist das doch kein Problem, oder?
    Ich meine, dann brauchst du doch gar keine Pause um zu stillen! Das kannst Du doch zwischendurch machen.

    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht so ganz...
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ tesoro: Das finde ich ist schon ein PRoblem..denn egal wo ihr Schreibtisch steht..wennn sie arbeitet arbeitet sie..einfach mal eben wegspringen wird da schwierig sein könnte ich mir vorstellen.
  • StineStine

    338

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na ja, bei dem warmen Wetter im Moment kommen auf 4h Arbeit locker 20-30 min Stillen, eher mehr. Das heißt, ich brauch die Kinderbetreuung entsprechend länger, was im Moment noch geht, da meine Eltern die Kleine für den Anfang betreuen (die Große geht in 2 Wochen zum Glück wieder in den KiGa), auf Dauer können sie das aber nicht leisten, zumal mein Arbeitgeber drauf drängt, daß ich möglichst bald auf 5 oder gar 6 Stunden am Tag erhöhe. Bis dahin müssen wir die Kleine aber bei der Tagesmutter eingewöhnt haben, was dann noch zusätzlich Pumpaufwand etc. bedeutet, und so ganz nebenbei geht auch das Pumpen nicht.

    Egal, wenn der Gesetzgeber das so sieht daß nur in Vollzeit arbeitende Frauen Fütteraufwand haben, dann wird mein Arbeitgeber eben damit leben müssen, daß ich noch eine Weile länger auf 4h/Tag bleibe als angedacht, Elternzeit hab ich eh noch bis zum 1. Geburtstag. Nur meinen Eltern muß ich noch schmackhaft machen, daß sie noch ein bischen länger auf die Kleine aufpassen. Schönen Dank für Eure Antworten!
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Also ic hhabe nochmal geschaut und folgendes gefunden

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 7

    Stillzeit

    (1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

    (2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

    (3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

    (4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über den Entgeltschutz Anwendung.


    also frag mal bei deiner zuständigen BEhörde nach (Gewerbeaufsichtsamt)
  • StineStine

    338

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Anja,

    Danke für die Info. Ich hab gestern noch mal einen Kollegen vom Betriebsrat angesprochen, der wollte sich innerhalb des Konzerns noch mal umhören, ob es in den anderen Gesellschaften oder gar Konzernweit irgendwelche Regelungen für Arbeitnehmerinnen mit Stillkindern gibt. Mal schauen, was der rausbekommt.

    Schöne Grüße, Stine
  • KirstenKirsten

    3,493

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ruf einfach mal bei der Frauenbeauftragten der Stadtverwaltung an. Die kann Dir genaueres sagen. Ich mache mich morgen mal schlau, habe die Gesetze mit den Erläuterungen im Büro liegen... da hat sich leider einiges geändert, aber morgen schau ich.
  • StineStine

    338

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kirsten,

    Das wäre ganz Klasse, wenn Du da was für mich rausfinden könntest. Wer wäre denn sonst zuständig für mich? Wohnort oder Sitz der Firma? Ich arbeite ja leider in einem anderen Bundesland als ich wohne (HH/Niedersachsen), und zumindest hier auf dem Dorf würde ich befürchten, die hätten keinen Schimmer (hier ist das noch ein Unding, als Mutter überhaupt arbeiten zu wollen, mal abgesehen davon daß auch keiner Stillt *seufz*), und die Hamburger stellen sich immer ziemlich an, wenn sie sich nicht betroffen fühlen :roll: .

    Schöne Grüße, Stine (heute etwas stillmüde, da die Große KiGa-Ferien hat und am Liebsten häufiger stillen würde als die kleine Schwester :???: )
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