Studiengebühr der FH München ab 2007

DawnDawn

3,183

bearbeitet 31. 07. 2006, 21:19 in Plauderecke
Senat der FH München beschließt Studienbeiträge von 500 Euro
Erhebung ab Sommersemester 2007 / Paritätische Mitwirkung der Studierenden


In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Senat der Fachhochschule München einen weit reichenden Beschluss gefasst: Ab dem Sommersemester 2007 werden an Bayerns größter Fachhochschule Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester und StudentIn erhoben. Die Satzung über die Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge, die vom Senat ebenfalls verabschiedet wurde, war zuvor in enger Zusammenarbeit mit den Gremien und StudierendenvertreterInnen der Fachhochschule München ausgearbeitet worden.

...

In der Satzung werden zahlreiche Möglichkeiten festgelegt, wie Studierende durch herausragende Leistung bzw. Engagement für die Hochschule eine Befreiung von den Studienbeiträgen erreichen können. „Damit setzen wir im Bereich der Stipendien bzw. Beitragsrückerstattung ein klares Signal für studentisches Engagement“, so FH-Präsidentin Prof. Dr. Marion Schick.




Tja... da kann ich doch meinen Kinderkrippenplatz gleich wieder kündigen, oder??? :flaming01: Ich schwanke zwischen Verzweiflung und unbändiger Wut. Denn so ist mein Studium ab jetzt nicht mehr leistbar für mich. 500 € Gebühr + 200 € für Kinderkrippe, am besten wir wohnen ab jetzt auf der Straße, dann können wir die gesparte Miete für die Fh hernehmen, oder??? :twisted: Und Mitarbeit der Studenten mit Kind, wie soll denn das gehen? Da bin ich mit Sicherheit im Nachteil... Keine Ahnung, wie es jetzt weitergehen soll...

Kommentare

  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Studiengebühr ist doch einmal pro Semester zu bezahlen und nicht jeden Monat. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Sicherlich, 1000 Euro pro Jahr an die Hochschule abzudrücken ist viel Geld, aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Ausnahmen bzw. Regelungen für Familien?

    Hast du schon mal an der Hochschule selber nachgefragt?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hui, das ist aber heftig viel. :shock:

    meinst du nicht, da sind nur höhere semester gemeint, wie hier in Ba-wü? Wir haben ja schon länger studiengebühren, aber nur, wenn man über die regelstudienzeit hinaus studiert. ;-)
    Und ich denke, es wird ausnahmefälle geben, wart es einfach mal ab... ;-)
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    Vielleicht kann man das mit BaFöG fördern lassen oder so? Fast 100Euro im Monat hätte ich mir in meiner Studienzeit auch nicht leisten können... und das auch ganz ohne Familie nicht. :(
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Google sei Dank:
    Das Regelung in Sachen Studiengebühren

    Grundsätzlich gebietet das Gesetz allen Hochschulen in Bayern, ab dem Sommersemester 2007 "Studienbeiträge" zu erheben. Diese betragen mindestens 300,- € und maximal 500,- €. Innerhalb dieses gesetzlich festgelegten Beitragrahmens legen die Hochschulen fortan die Beitragshöhe durch Satzungen selber fest. Dabei können die Hochschulen die Studienbeiträge für einzelne Studiengänge auch in unterschiedlicher Höhe festsetzen, sodass Studiengänge, die "nachgefragter" als andere sind, die Studierenden fortan wohl auch "teuerer" zu stehen kommen werden.

    Die so genannte "sozialverträgliche Ausgestaltung" der "Studienbeiträge" (die es de facto, siehe Artikel "Kann es überhaupt "sozialverträgliche" Studiengebühren geben?", nie geben kann) soll hierbei durch zwei Komponenten sichergestellt werden: Zum einen sind Befreiungen von der Beitragspflicht möglich; zum anderen können die Studierenden ein Darlehen aufnehmen, welches erst nach dem Studium zurückbezahlt werden muss

    Folgende Befreiungen von der Beitragspflicht sieht das Gesetz hierbei vor:

    * für Semester, in denen die Studierenden für die gesamte Dauer beurlaubt sind,
    * für Praktikumssemester,
    * für das Praktische Jahr im Medizinstudium,
    * für bis zu sechs Semester, wenn die Immatrikulation zum Zweck einer Promotion erfolgt.

    Von der Beitragspflicht auf Antrag freigestellt werden können:

    * Studierende, die ein Kind pflegen und erziehen, das zu Beginn des jeweiligen Semesters das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    und Studierende, die ein behindertes Kind pflegen und erziehen,
    * Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten,
    * ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind,
    * Studierende, für die die Erhebung eines Studienbeitrags auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen, eine unzumutbare Härte darstellt.

    Studierende, die sich in sozialer bzw. wirtschaftlicher Notlage befinden respektive BAföG-EmpfängerInnen sind, sollen also nicht, wie dies zu hoffen gewesen wäre, von vornherein von der Beitragspflicht ausgenommen werden, sondern, wenn überhaupt, nur in Folge einer so genannten "Einzelfallprüfung", welche zudem, so ist das Gesetz wohl zu verstehen, stets unter der Annahme, die "Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen aufzunehmen" wäre sozial gerecht und hätte weder ausgrenzende noch abschreckende Funktion, wäre also nicht bereits eine "soziale Härte" an sich, erfolgt, von der Beitragspflicht befreit werden können.
    Zusätzlich können die Hochschulen für bis zu 10 Prozent der Studierenden festlegen, dass sie für besondere Leistungen von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden. Als besondere Leistungen kommen beispielsweise herausragende Studienleistungen oder besonderes Engagement in Betracht. Dass auch dies, "gute Leistungen" also, durchgehend abhängig von der sozialen und finanziellen Freiheit des einzelnen ist, lässt das Gesetz hierbei wohlweißlich außer Acht.
    Quelle: studis-online, über Google gefunden.

    :arrow:
    ich habe es zugegebenermaßen nur überflogen, aber das hört sich doch nach einer möglichen Befreiung für Dich an?! (fettgedruckt)

    Ich würde bei der Hochschule selbst nachfragen und ggf. Antrag stellen.
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, ich habe mich etwas eingelesen. Und es sind an der FH München definitiv 500 € pro Semester ab SS 2007. Die FHs haben die Möglichkeit, zwischen 100 - 500 € zu erheben. Da nehmen wir doch gleich mal den Höchstbetrag. :twisted: Und diese Gebühren sind nicht fürs Zweit- sondern fürs Erststudium. Wie das mit der Befreiung geregelt wird, das muss ich in den folgenden Tagen / Wochen sehen, das ist ja jetzt erst raus seit dem 20.7. . Natürlich werde ich es versuchen, allerdings gibt es da wohl auch Einschränkungen.

    Ich finds einfach sehr viel, gleich 500 € pro Semester. Nun sind wir eben wieder in der 2-Klassen-Gesellschaft angekommen, wer Geld hat, hat auch Zugang zu Bildung. Und es ist ja nicht so, dass ich bisher nichts bezahle. Es fallen ja jedes Semester Verwaltungsgebühren von 85 €, Kosten für Material und Bücher und eben jetzt die Kinderkrippe an. Das kommt ja zu den 500 € hinzu.

    Der Witz ist ja, dass angeblich als "Entschädigung" die Bibliotheken und Labors länger auf haben werden (ja, davon kann ich mir was kaufen). Zudem sollen Ausschüsse gebildet werden, wo dann entschieden wird, wie diese Studiengebühren verwendet werden. Soll heißen, bisher gab es keine Ausschüsse die entscheiden wofür der Etat verwendet wird? ;-) Ach ja, und für "paritätische Mitarbeit" an der FH ist auch eine Befreiung der Gebühren möglich. Wie die aussehen soll und wie eine Mutter mit Kind das noch leisten soll, keine Ahnung... [/url]
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dawn schrieb:
    Der Witz ist ja, dass angeblich als "Entschädigung" die Bibliotheken und Labors länger auf haben werden (ja, davon kann ich mir was kaufen)

    Jetzt mal nix gegen die Bibliotheken... :grin:
    Ich als Dipl.-Bibliothekarin fühle mich da doch gleich wieder degradiert mit so ner Aussage. ;-)
    Wobei ich von Freundinnen weiß, das gerade die Bib. der FH MUC dringend etwas tunm muss - personell, räumlich, finanziell, bestandsmäßig. Also immer her mit den Studiengebühren. :biggrin: :eek02:

    Nee, jetzt mal im Ernst:
    Mal das mal nicht alles gleich so schwarz.
    Hol' Dir direkt an der FH die Infos udn stell ggf. einen Antrag.
    Ich denke, auch das wird -wie so vieles- nicht unbedingt so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh sorry, das sollte kein Angriff sein! :oops: Nö, ich denk mir ja nur, es gäbe sicher Möglichkeiten, was man mit so Studiengebühren anfängt. da wäre mir z.B. der Inhalt der Bibliothek (Buchbestand ist seeeehr veraltet) lieber als jetzt an den Öffnungszeiten herumzuschrauben.
    Ja, man darf hoffen, dass es Ausnahmen von der Regel gibt. In Österreich gibt es ja seit 5 Jahren, seitdem es dort Studiengebühren gibt, einen Rückgang der StudentInnen von über 50.000... Das sagt genug aus...
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dawn schrieb:
    Oh sorry, das sollte kein Angriff sein! :oops:

    Nee, habe ich auch nicht so wirklich so aufgefasst... Nur ein bisschen vielleicht. :cool:
    Naja, zum Bestand usw. kann ich nix sagen, ich weiß das auch nur alles aus zweiter Hand, sozusagen. Aber bei einer "modernen" Bibliothek, die den heutigen Anforderungen entspricht ist es einafch wichtig super Öffnungszeiten zu bieten und eben auch gutes Presonal entsprechend lange da zu haben. Ein guter und v.a. aktuelelr Bestand ist natürlich auch wichtig, aber viel läuft eben über die neueren Medien und nicht im Printbereich. Und dazu braucht man eben Personal, weil die eben die enstprechenden Kenntnisse ahebn, Datenbanken usw. zu bedienen. Oder auch "Internetrecherchen" professionell durchzuführen. Usw. usw.
    Aber das geht am Thema vorbei. :oops:

    Also: Nix für ungut!

    Aber ich denke trotzdem: Mach Dir nicht zu früh zu große Panik.

    Übrigens: war da nicht neulich mal die Rede vom evtl. 2. Kind - vielleicht gäbe es da dann ja eine Ausnahmeregelung - und ihr könnte Eure weitere Familienplanung auch leichter "entscheiden"? :biggrin:
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jahaaa... das 2. Kind ist jetzt erstmal gestrichen, insofern helfen mir die Studiengebühren sehr in Sachen Entscheidungsfindung. ;-)

    Aha, und gut zu wissen, wie das so läuft in Bibliotheken, als Normalsterblicher hat man da ja wenig Ahnung. Ich laufe halt rein und gucke in die Bücher und ärgere mich, wenn ich jeder 2. Band von 1969 ist. Es sei denn, man ist gerade historisch tätig, kommt ja auch mal vor. ;-)
  • annineianninei

    256

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich studiere an der Hochschule Niederrhein und auch dort werden ab 2007 500€ pro Semester, zusätzlich zu den 145€ für Verwaltung und Semesterticket erhoben. Allerdings gibt es die Ausnahmeregelung das man für die Erziehung eines Kindes bis zu 6 Semester auf Antrag befreit wird!

    Sowas müsste es doch bei euch auch geben?

    Uns würde übrigens schon mitgeteilt das das Land NRW die Zahlungen an die Hochschule kürzen wird und somit die Studiengebühr keine finanzielle Besserstellung der Hochschule bringt :cry:


    Annika
  • anna-duanna-du

    423

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    anninei schrieb:

    Uns würde übrigens schon mitgeteilt das das Land NRW die Zahlungen an die Hochschule kürzen wird und somit die Studiengebühr keine finanzielle Besserstellung der Hochschule bringt :cry:


    Annika

    na super...soviel zum thema, dass die semestergebühren die studienqualität verbessern soll.... :flaming01:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auch hier in HH gibt es jetzt diese Studiengebühr :sad: Meine Tochter ist gedanklich schon dabei sich von einem Studium zu verabschieden. Naja ein Jahr bleibt ihr ja noch.


    Lieber Gruß
    Caro
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dawn schrieb:
    Jahaaa... das 2. Kind ist jetzt erstmal gestrichen, insofern helfen mir die Studiengebühren sehr in Sachen Entscheidungsfindung. ;-)

    :oops:
    Ich meinte das eigentlich genau andersrum.
    Eine Entschediung FÜR ein 2. Kind hätte ja evtl. zur Folge, dass Du noch warten kannst, ob das tatsächlich so wird und wie das bei Euch tatsächlich dann gehandhabt wird. Außerdem hast Du dann ja 2 Kinder unter 10 wenn Du wieder weitermachst - und bekommst dann evtl. einen Antrag auf Befreiung o.ä. "leichter durch"...quasi als "Härtefall". :cool:
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, da ist natürlich auch was Wahres dran, supi! Härtefall klingt gut! :cool: Ich habe ja noch Zeit bis nächsten März, das Wintersemester ist ja noch kostenfrei. Und bis dahin werde ich wohl wissen, ob ich befreit werden kann und was ich tue, wenn nicht (außer schwanger zu werden...*g*).
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns wird es auch ab WS 2007/08 Studiengebühren geben, aber so weit ich weiß, sind Bafög-Empfänger und Mütter, die ein Kleinkind haben, befreit ... hab mich aber ehrlich gesagt noch nicht so richtig informiert, da ich mein Studium ja so oder so beenden muss/möchte, und die Prüfungsvorbereitung momentan wichtiger ist.
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