Haftung für Babys in Krippe

bearbeitet 2. 08. 2006, 16:45 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Hi,
habe im Konzept der Krippe meines sohnes jetzt gelesen, dass für Schäden die das Kind verursacht die Eltern haften. Das ist doch für mich völlig unlogisch. Rechtlich ist es doch so, dass Kind bis 7 strafunmündig (oder so was sind) und Eltern dann nur haften, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ich habe ja in der Krippe gar keine Aufsichtspflicht - wie kann ich die dann verletzen und für den Schaden haften? Kennt sich da jemand rechtlich aus?

Kommentare

  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eltern haften nie für ihre kinder, sondern höchstens für sich selbst, wenn sie ihre aufsichtspflicht verletzt haben.

    wenn eltern allerdings ihre aufsichtspflicht an erzieherinnen delegieren, dann sind diese verantwortlich, wenn etwas passiert.

    kinder sind bis 14 strafunmündig und bis sieben auch überhaupt nicht zivilrechtlich zu verantwortung zu ziehen (z. b. wegen schadensersatz). danach hängt es von der situation und von der einsichtsfähigkeit des unter 18jährigen kindes ab.

    wenn krippen solche bestimmungen haben, empfiehlt es sich im schadensfall einen rechtsanwalt zu konsultieren. es spricht viel dafür mit erfolg aus einem rechtsstreit heraus zu kommen.

    d.
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