Welche Krankenversicherung für das Kind?

paula23paula23

151

bearbeitet 9. 08. 2006, 16:13 in Plauderecke
Ich wußte leider nicht, in welches Forum ich meine Frage stellen kann. Falls die hier falsch ist, bitte verschieben:

Mich beschäftigt bzgl. der Krankenversicherung für das Kind folgende Frage:

Mein Mann ist als Beamter logischerweise privat versichert. Ich bin gesetzlich versichert.
Von der DAK habe ich neulich ein Formular bekommen, wonach das Baby über mich gesetzlich mitversichert werden kann.
Auf Nachfrage, ob ich mein Kind aufgrund der Privatversicherung meines Mannes nicht auch privat versichern müßte, wurde mir mitgeteilt, daß das nur zwingend erforderlich ist, wenn mein Mann die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Daß das bei einem Beamten nicht der Fall ist, ist eigentlich klar :biggrin:

Der Privatversicherung meines Mannes ist diese Regelung nicht bekannt. Man hat mir dazu geraten, den Antrag bei der DAK zu stellen, wenn die das so meinen.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie ich mein Kind krankenversichern soll. Zumal die private KV wohl monatlich ca. EUR 80,00 kostet und das, wo ich ja jahrelang als Mitverdiener ausfalle.

Hat jemand Erfahrung damit? Zum anderen fragt sich grundsätzlich, was heutzutage besser ist, privat oder gesetzlich?

Eure Meinungen hierzu würden mich auch interessieren.

Kommentare

  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ich war auch gesetzlich versichert und mein mann privat.
    Wir wollten ursprünglich Melli dann bei mir mitversichern.
    Als dann die Anträge usw. kamen haben wir allerdings festgestellt, dass es hundsteuer wird. Ich musste auch irgendwie in einen anderen Tarif (?) weil ich als Verdiener ausgefallen bin (hatte einen befristetetn Vertrag, der auslief, also kein Erziehungsurlaub o.ä.).
    Wir haben uns dann bei der Privaten meines Mannes erkundigt und schlussendlich Melli dort mitversichert, da es viel billiger war, als sie in die gesetzliche zu tun. Im übrigen bin ich mittlerweile auch privat versichert, weil auch das ein günstigerer Tarif war!
    Allerdings ist mein mann kein Beamter - ich kann mir vorstellen, dass das evtl. auch noch mal einen Unterschied macht.

    Holt doch bei beiden Versicherungen "Angebote" ein bzw. fragt nach den Kosten und dem dann vorhandenen Versicherungsschutz.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Paula,

    die Aussage der DAK ist korrekt. Bei meinem Kollegen (auch Beamter) ist es dieselbe Konstellation wie bei Euch und deren Tochter ist auch über die gesetzlich versicherte Frau versichert ;-)
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    paula23 schrieb:

    Auf Nachfrage, ob ich mein Kind aufgrund der Privatversicherung meines Mannes nicht auch privat versichern müßte, wurde mir mitgeteilt, daß das nur zwingend erforderlich ist, wenn mein Mann die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.


    Das Kind wird immer beim Hauptverdiener versichert, dachte ich. In dem Fall eben privat beim Beamten.

    Aber ich bin da sooo sicher auch nicht.

    Allerdings finde ich es gar nicht so schlecht, das Kind privat versichern zu lassen, es kostet wirklich nicht die Welt (bei der DEBEKA grad mal 28 EUR p.M.) und - das Kind ist privat versichert....
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da die Bundesregierung plant, dass ein Wechel von der privaten in die gesetzliche KV immer schwieriger werden soll, würde ich mir eine private Versicherung reiflich überlegen. Solange du die Möglichkeit hast, deinen Zwerg kostenfrei bei dir mitzuversichern, würde ich das auf jeden Fall machen und für einen "besseren" medizinischen Standard eine private Zusatzversicherung für ein paar Euro im Monat wählen.
    Ich gebe zu bedenken, dass die allgemeine Finanzlage in Deutschland nicht besser wird und mittelfristig die Einkommensverhältnisse des Mittelstandes noch mehr beschnitten werden...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf der HP meiner BKK steht dazu folgendes:
    Die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist weiterhin nicht möglich, wenn ein Elternteil privat versichert ist (leiblicher Vater oder leibliche Mutter) und dessen Einkommen höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils und

    a) bei Beamten oder Selbständigen das Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (2006) in Höhe von jährlich 47.250,00 EUR (2005 -> 46.800,00 EUR) übersteigt,

    b) bei beschäftigten Arbeitnehmern das Gesamteinkommen die Beitragsbmessungsgrenze (2006) in Höhe von 42.750,00 EUR (2005 -> 42.300,00 EUR) übersteigt.
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