Erziehungsgeld

bearbeitet 20. 08. 2006, 21:26 in Kummerkasten
Hallo Zusammen,

jetzt muss ich mir auch mal etwas Luft machen und vielleicht konnt ihr mir auch weiterhelfen.

Ich habe jetzt für das 2. Lebensjahr Erziehungsgeld beantragt, welches allerdings abgelehnt wurde, da ich 32 Std. in der Woche arbeite.

30 Std. bin ich im öD tätig, die anderen zwei Stunden kümmere ich mich um meine Gewerbe (Tupper - Verdienst ganz gering).

Das kuriose daran ist, dass diese Konstellation auch schon im ersten Jahr so war, also 30 Std. öD und 2 Stunden Tupper und da hab ich volles Erziehungsgeld bekommen.

Für das erste Jahr war auch ein anderes Versorungsamt zuständig.

Wer hat jetzt hier einen Fehler gemacht.

Oder muss ich wegen dieser 2Std. mein Gewerbe aufgeben.

Kommentare

  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Verdient man im ÖD so schlecht das man trotzdem volles Erziehungsgeld bekommt?

    Die meisten Frauen bekommen keines im zweiten Jahr und gehen nicht arbeiten. Viele schauen sogar schon nach sechs Monaten in die Röhre.
    Ich glaube im zweiten Jahr gelten andere Bemessungsgrenzen und außerdem wird dann ein anderes Jahr zur Berechnung herangezogen weil es zwischnzeitlich ja eine neue Steuererklärung gegeben hat.

    Ganz ehrlich glaube ich daß das erste Amt einen Fehler gemacht hat.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im ersten Jahr habe ich ja nicht das ganze Jahr verdienst, also wurden die 6.Monatehoch gerechnet, da lag ich dann unter den Grenzen.

    Jetzt würde ich nur noch anteilig Geld bekommen.

    Tja, da ich aber alles mit dem 1. Versorgungsamt abgesprochen hatte und die wussten, dass ich beides mache, kommt dann auch gerade noch der Rückforderungsbescheid wegen dieser 2 Std. :flaming01:
    Und mein Arbeitgeber hat mir auch bestätigt, dass ich zu meinen 30 STd. noch nebenbei was machen darf, bin ja in Elternzeit (was ja dann auch nicht richtig wäre) und würde auch (anteilig) Erziehungsgeld bekommen.

    Verstehe einfach nicht, warum das 1. Versorgungsamt gezahlt hat oder aber die müssen so blind sein .... sch..... Verwaltung :grin:

    Also ich sehe das mit der Rückforderung nicht ein .... wenn die so dusselig sind, können die mir das ja nicht zum Nachteil auslegen, ich habe ja nichts verschwiegen. Das wird wohl ein Kampf werden :twisted:
  • SiLvASiLvA

    605

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    soweit ich weiss darf man während des bezuges von erziehungsgeld nicht mehr wie 18 h in der woche arbeiten gehen.
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    SiLvA schrieb:
    soweit ich weiss darf man während des bezuges von erziehungsgeld nicht mehr wie 18 h in der woche arbeiten gehen.

    Nein das ist falsch. 30 Stunden sind erlaubt. Ich hab jetzt leider keine Zeit nachzugucken wo das genau steht, aber wenns gewünscht ist, werde ich das nachreichen!
  • SiLvASiLvA

    605

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ach so, dann hat sich das geändert in der letzten zeit?

    edit: ich les es auch grad :shock: mir wurde immer was von diesen 18 h erzählt. oder aber die haben es doch angehoben...
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ob die das angehoben weiß ich nicht. Ich hab erst letztes Jahr angefangen mich damit zu beschäftigen und da waren es shcon 30 Stunden :grin:
  • SiLvASiLvA

    605

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    na vielleicht verwechsel ich da auch was. keine ahnung :grin:

    auf alle fälle würd ich mich auch darüber ärgern andrea71. wenn die das net gebacken bekommen. wobei es ja fast schon pflicht is, dasjeder selbst überprüft, ob er "nur" das bekommt, was ihm zusteht, denn im rückfordern sind die immer ziemlich schnell :twisted:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es sind seit der Heruntersetzung der neuen Einkommensgrenzen 30 stunden - das war ab 1.1.2004 ;-)

    tja, da hättest DU dich etwas besser informieren müssen, ob das ok ist mit dem 32 h arbeiten. Die Behörde hat einen fehler gemacht, holt sich das geld aber gern wieder zurück, wenn es den fehler noch bemerkt.
    30 h ist 30 h arbeiten, egal, ob gesplittet oder gewerblich oder sonstwas.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur ist es ja auch so, wenn die nen Fehler machen, können die zwar die Zahlungen einstellen, aber die Rückforderungen müssen die sich ans eigene Bein binden lt. SGB.

    Nur wenn ich mit offenen Karten spiele, muss ich davon ausgehen, dass alles richtig läuft. dass können die mir nicht zum nachteil geben.

    Aber mal schauen, morgen wird ein Telefonmarathon eingeläutet, da ja heute, obwohl bis 18 Uhr Sprechzeit ist, keiner mehr ans Telefon geht.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sie versuchens halt immer :roll:

    das ist mal zum ALG II
    Die Bundesregierung hält die Rückforderung versehentlich zu viel gezahlter Beträge an Empfänger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) für gerechtfertigt. In ihrer Antwort (16/1250) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/1092) schreibt die Regierung, “Voraussetzung für eine Rückforderung ist, dass der Leistungsbezieher zumindest grob fahrlässig gehandelt hat” - also falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder die Rechtswidrigkeit des Leistungsbewilligungsbescheids grob fahrlässig nicht erkannt habe, so die Regierung. In diesen Fällen sei eine Rückforderung auch dann statthaft, wenn der Alg-II-Bezieher dadurch Schuldner werde. Die Frage der Linksfraktion nach dem Ausmaß solcher Rückzahlungsforderungen könne nicht beantwortet werden, da dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht statistisch erfasst werde, heißt es

    du hast weder falsche noch unvollständige angaben gemacht, nehme ich mal an, und grob fahrlässig nicht erkannt - nein, passt auch nicht, weiß ich aber nicht genau.
    ich habe aber keine ahnung, ob es nicht noch ein spezielles gesetz gibt oder so :roll:
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur um auch mal kurz meinen Frust dazuzugeben: Wir haben auch EG beantragt fürs zweite Jahr, wir haben uns nur leider nie genau die Einkommensgrenzen angeschaut. Denn wir verdienen leider zu viel, hahahaha! :twisted: Das ist wirklich was für Leute die es bitter nötig haben, wer kommt schon mit Kindern mit 1100 € im Monat aus? Dann sollten sie wenigstens nicht immer sagen, man bekommt in D 2 Jahre Erziehungsgeld. 6 Monate und das wars. Oder die Krippenplätze sollen weniger kosten, wenigstens. Wenn ich mir dagegen meine Schwägerinnen in Österreich anschaue: 450 € monatlich, 2 1/2 Jahre lang einkommensunabhängig. *ts* :roll:
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