Hallo Zusammen,
jetzt muss ich mir auch mal etwas Luft machen und vielleicht konnt ihr mir auch weiterhelfen.
Ich habe jetzt für das 2. Lebensjahr Erziehungsgeld beantragt, welches allerdings abgelehnt wurde, da ich 32 Std. in der Woche arbeite.
30 Std. bin ich im öD tätig, die anderen zwei Stunden kümmere ich mich um meine Gewerbe (Tupper - Verdienst ganz gering).
Das kuriose daran ist, dass diese Konstellation auch schon im ersten Jahr so war, also 30 Std. öD und 2 Stunden Tupper und da hab ich volles Erziehungsgeld bekommen.
Für das erste Jahr war auch ein anderes Versorungsamt zuständig.
Wer hat jetzt hier einen Fehler gemacht.
Oder muss ich wegen dieser 2Std. mein Gewerbe aufgeben.
Kommentare
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Die meisten Frauen bekommen keines im zweiten Jahr und gehen nicht arbeiten. Viele schauen sogar schon nach sechs Monaten in die Röhre.
Ich glaube im zweiten Jahr gelten andere Bemessungsgrenzen und außerdem wird dann ein anderes Jahr zur Berechnung herangezogen weil es zwischnzeitlich ja eine neue Steuererklärung gegeben hat.
Ganz ehrlich glaube ich daß das erste Amt einen Fehler gemacht hat.
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Jetzt würde ich nur noch anteilig Geld bekommen.
Tja, da ich aber alles mit dem 1. Versorgungsamt abgesprochen hatte und die wussten, dass ich beides mache, kommt dann auch gerade noch der Rückforderungsbescheid wegen dieser 2 Std. :flaming01:
Und mein Arbeitgeber hat mir auch bestätigt, dass ich zu meinen 30 STd. noch nebenbei was machen darf, bin ja in Elternzeit (was ja dann auch nicht richtig wäre) und würde auch (anteilig) Erziehungsgeld bekommen.
Verstehe einfach nicht, warum das 1. Versorgungsamt gezahlt hat oder aber die müssen so blind sein .... sch..... Verwaltung
Also ich sehe das mit der Rückforderung nicht ein .... wenn die so dusselig sind, können die mir das ja nicht zum Nachteil auslegen, ich habe ja nichts verschwiegen. Das wird wohl ein Kampf werden :twisted:
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Nein das ist falsch. 30 Stunden sind erlaubt. Ich hab jetzt leider keine Zeit nachzugucken wo das genau steht, aber wenns gewünscht ist, werde ich das nachreichen!
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edit: ich les es auch grad :shock: mir wurde immer was von diesen 18 h erzählt. oder aber die haben es doch angehoben...
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auf alle fälle würd ich mich auch darüber ärgern andrea71. wenn die das net gebacken bekommen. wobei es ja fast schon pflicht is, dasjeder selbst überprüft, ob er "nur" das bekommt, was ihm zusteht, denn im rückfordern sind die immer ziemlich schnell :twisted:
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tja, da hättest DU dich etwas besser informieren müssen, ob das ok ist mit dem 32 h arbeiten. Die Behörde hat einen fehler gemacht, holt sich das geld aber gern wieder zurück, wenn es den fehler noch bemerkt.
30 h ist 30 h arbeiten, egal, ob gesplittet oder gewerblich oder sonstwas.
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Nur wenn ich mit offenen Karten spiele, muss ich davon ausgehen, dass alles richtig läuft. dass können die mir nicht zum nachteil geben.
Aber mal schauen, morgen wird ein Telefonmarathon eingeläutet, da ja heute, obwohl bis 18 Uhr Sprechzeit ist, keiner mehr ans Telefon geht.
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das ist mal zum ALG II
du hast weder falsche noch unvollständige angaben gemacht, nehme ich mal an, und grob fahrlässig nicht erkannt - nein, passt auch nicht, weiß ich aber nicht genau.
ich habe aber keine ahnung, ob es nicht noch ein spezielles gesetz gibt oder so :roll:
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