aktuelle urteile wie geltendmachen? - kindergartengebühren

stella_azurstella_azur

3,009

bearbeitet 17. 08. 2006, 11:37 in Babyprodukte
in unserer zeitung steht heute ein für uns sehr interessantes urteil des verwaltungsrechts:
Sind die Gebühren für Kindertageseinrichtungen so gestaffelt, dass Familien mit mehreren Kindern bei vergleichbarer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit tendentiell benachteiligt werden, so ist die entsprechende Satzung der Gemeinde unwirksam. Hier beanstandete das Thüringer Oberverwaltungsgericht unter anderem, dass das Kindergeld in das Einkommen der Eltern einbezogen worden war.
Az.: 3 N 582/02

für uns wäre das eine wichtige sache. seit april bekommen wir die ablehnung zur übernahme der kindergartengebühren (hannes und nora), vor ein paar tagen erneut, weil nun zwar marius dazugekommen ist, aber sein kindergeld auch dazugerechnet wird, genauso wie der unterhalt für luise.

kann man sie auf so ein urteil berufen, wenn ja wie? hat das urteil richtig rechtskraft?
wir liegen meist um die 150 euro über der grenze, einen anspruch zu haben. und warum? weil ja bei unserem haus zwar die darlehenszinsen berücksichtigt werden, nicht jedoch, daß wir 600 euro kredite abbezahlen. als miete steht in jeder ablehnung: 0,00 euro.

Kommentare

  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jeder fall ist immer ein bisschen anders, das ist das Problem. Wenn ihr sicher seid, dass es passt, müsstet ihr den Verwaltungsrechtweg gehen. Ein Urteil des OVG ist schon so, dass die kleineren Gerichte sich daran halten müssten/sollten, nur muss es halt genau auf euch pasen und nichts anderes noch dazwischenkommen.

    Lasst euch mal das gesamte urteil schicken - bei gericht anfragen, wo es abgedruckt ist oder ob ihr es sonst irgendwo herbekommen könnt - und geht damit zu dem menschen,d er euch die ablehnung geschickt hat. Gegen diese ablehnung müsst ihr widerspruch einlegen in der widerspruchsfrist - 4 wochen. Danach ist dann der verwaltungsrechtsweg frei.

    jeweils auf dieses urteul berufen und die berechnung dazu, wen es denn wirklich auf euch passt. ;-)
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    danke cora, habe mich mal per mail mit dem ansprechpartner für dieses urteil beim thüringer oberverwaltungsgericht in verbindung gesetzt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sehr gut!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Anja,

    Ich weiß nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, aber bei uns wird für meine Tochter, die ja nicht von meinem Mann ist, nur mein und ihr (Unterhalt) Einkommen berücksichtigt. Für meinen Sohn wird nun das Einkommen meines Mannes und mein Einkommen, nicht das Einkommen meiner Tochter (Unterhalt) berücksichtigt.

    Bei uns beträgt die Widerspruchsfrist auch nur 2 Wochen. Du kannst aber vorsorglich immer schon mal Widerspruch einlegen und schreiben, dass die Begründung in einem weiteren Schreiben folgt.

    Ich weiß nicht wie gut/schlecht ihr finanziell da steht. Aber es gibt die Möglichkeit sich bei Gericht einen Beratungshilfeschein zu holen. Mit diesem kann man sich dann bei einem Anwalt seiner Wahl kostenlos beraten lassen.

    Ansonsten ist es so, dass diese Urteile allgemein gültig sind. Es dauert allerdings meistens eine Zeit, bis sie umgesetzt werden.

    So wie Cora gesagt hat, musst Du erst mal schauen, ob das Urteil auch wirklich auf Euch passt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe mich übrigens verschrieben: wiederspruchsfrist ist ein Monat, nicht 4 wochen.
    Das ist übrigens eine Bundesgesetzliche Regelung, die dürfte nirgendwo 2 Wochen sein. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm, hab noch mal geschaut, bei mir steht 2 Wochen. Ich habe zwar einen Bewilligungsbescheid, aber das dürfte doch keinen Unterschied machen?!
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ klaudinchen: luises unterhalt wird als einkommen des antragstellers berechnt. würde dernicht mit reingerechnet, bekämen wir die kindergartengebührenbefreiung.

    sollte das wirklich unrechtmäßig mit reingerechnet sein, werde ich wohl bei verstrichener einspruchsfrist für den antrag ab april, der im juni abgelehnt wurde, keine chance mehr haben, daß der bescheid rückgängig gemacht wird? ach mist.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anja, habt ihr im Kindergarten einkommensabhängige Beiträge oder Einheitsbeiträge entsprechend der Kinderanzahl?

    Bei uns ist die Handhabe des Jugendamtes auch das Familieneinkommen. Da zählt zur Berechnung alles mit rein, was an Einnahmen der Familie zufließt. Einschließlich Kinder- und Erziehungsgeld.

    Darf ich Fragen, was du für deine Kinder an Kitagebühren zahlst?
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo stromer,

    unsere beiträge sind einkommensgestaffelt nach familieneinkommen. sind wir, auch nur gering, über dieser grenze, bekommen wir gar nichts.
    meiner meinung nach ist es aber nicht rechtens, den unterhalt, den luise erhält, für nora und hannes, denen nun gar nichts davon zusteht, mit einzurechnen. (im bescheid steht unterhalt antragst.).
    erziehungsgeld für marius wird allerdings nicht mit eingerechnet.
    sicher kommen wir über die runden, aber es ist manchmal verdammt knapp und würde meine schwiegermutter nicht desöfteren aushelfen, sähe es wirklich mau aus.

    für hannes zahlte ich die ersten monate 100 euro krippe, für nora 75 euro (erstes kind) - sie waren im selben haus, auf meinen wunsch in der selben gruppe trotzdem war hannes nicht das 2. kind gerechnet.
    seit juli (hannes war da 2,5) für nora 75, für hannes als zweites kind 56 euro.
    es ärgert mich eben auch deshalb, weil das erziehungsgeld, das ich für hannes bis 3 bekomme (150 euro), da er vor dem 01.01.04 geboren ist, mir komplett weggenommen wird und an den kiga geht. ab 01.01.04 gibt es erz.-geld nach anzahl der kinder gestaffelt, da bekäme ich 250 euro und könnte entscheiden, ob hannes in den kiga geht (dann gebe ich 150 euro ab), wenn nicht, stände mit das ganze erz.geld zu. da hannes aber wie gesagt vor dem 01.01.04 geboren ist, muß ich das geld abtreten und wenn er nicht in den kiga geht, steht es mir auch nicht zu.

    sorry, daß ich abgeschweift bin.

    und - falls du vom fach bist, ist es wirklich so, daß, wenn man ein haus finanziert, als grundmiete 0 euro angerechnet steht und als betriebskosten 118,40 euro (was wirklich ein witz ist).

    die 43 euro wohngeld (lastenzuschuß) werden natürlich auch als einkommen gerechnet.

    ist es evtl. besser, wenn ich harzIV beantrage?
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Anja,

    es ist schon richtig, dass beim eigenen Haus keine Metkosten berücksichtigt werden und auch nicht die Tilgungsrate des Kredites.

    Für euch wäre es jetzt erstmal wichtig in euren Finanzierungsplan zu schauen, wie sich die monatliche Rate zusammensetzt. Also wieviel sind Zinsen und wieviel sind Tilgung. Gerade am Anfang einer Rückzahlung sind doch der größte Teil Zinsen.

    Warum allerdings die Nebenkosten nicht vollständig berücksichtigt werden ist mir auch ein Rätsel. Betriebskosten von 118 Euro für ein Haus sind wirklich ein Witz.

    Ist man bei der Einkommensberechnung vom Brutto oder Nettogehalt deines Mannes ausgegangen?

    Bezüglich HartzIV - wenn du magst kann ich dir das gerne mal durchrechnen. Musst mir halt nur mal alles per PN oder mail zuschicken.

    Über die "nette" Thüringer Familienoffensive kann ich auch nur den Kopf schütteln. Bisher war ich 30 Stunden / Woche arbeiten und bekam meine 300 Euro Erziehungsgeld. Jetzt hat man mir ja das Erziehungsgeld weggenommen - die 150 Euro trete ich an die Tagesmutter ab. Also habe ich im Endeffekt auch wieder 300 Euro weniger als Vorher.
    Das nennt sich dann familienfreundliches Thüringen.... :twisted:
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo stromer,

    ausgegangen wurde vom nettoeinkommen meines mannes. das wurde dann um gesetzliche versicherungen und arbeitsmittel (?) bereinigt. davon ein grundbetrag (für einen elternteil als haushaltvorstand), familienzuschläge für 5 personen, betriebskosten und wohngeld abgezogen.

    wenn du mir das mal durchrechnen würdest und du mir eine pn schreiben würdest, was du alles für angaben brauchst, wäre ich dir ewig zu dank verpflichtet.
    es fällt mir sehr schwer, auf behörden zu gehen, ich mache mich da schon wochen vorher verrückt und erledige alles, was möglich ist, schriftlich, wenn ich einen guten tag habe, telefonisch. aber danach bin ich auch meist fertig!!!
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Anja,

    ich schicke dir eine PM - wird allerdings erst heute Abend.
    Dann rechne ich das mal durch.
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    danke dir, anke (stromer).
    wenn es erst später wird, macht das auch nichts.
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