Hab mal eine Frage zum ALG II:
Wird das Vermögen des Kindes mit dem der anderen Haushaltsmitglieder (also in dem Fall mir) zusammengezählt und gilt nur als verwertbar, wenn das Gesamtvermögen aller Haushaltsmitglieder die ALG II bekommen den Gesamtfreibetrag aller übersteigt, oder werden Antragsteller und Kinder separat betrachtet?
Ein Kind hat ja einen Vermögensfreibetrag von 750 Euro, bei Erwachsenen richtet sich das nach dem Lebensalter. Ich liege weit drunter, Ben liegt aber drüber, weil seine Großeltern bei der Geburt ein Sparbuch auf seinen Namen eröffnet haben, über das ich als Erziehungsberechtigte theoretisch Verfügungsgewalt habe.
Werden wir zusammen veranschlagt, dann kann sein Geld nicht angetastet werden, wird er aber separat veranschlagt (für ihn bekomme ich ja auch einen Regelsatz), dann schon.
Weiß jemand, wie das rechtlich geregelt ist? Ich finde darüber nichts konkretes im Netz außer den jeweiligen Freibeträgen.
Kommentare
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Im Zweifelsfall Konto auflösen und auf den Namen deiner Eltern also Bens Großeltern laufen lassen. Oder aber wenns auf Bens Namen läuft klären, ob er überhaupt vor seinem 18. Geburtstag an das Geld ran kann.
In jeden Fall darfst du keinen Zugriff auf das Konto haben, sonst ist das Geld weg. Und gib mal bei google den Begriff " Arbeitslosennetz.de" ein, da findest du ein gutes Forum mit jeder Menge Infos und Tricks und auch die Infos, die dir von der ARGE vorenthalten werden.
Ich bin da auch öfters mit meiner Schwester unterwegs, weil die mittlerweile nur noch per Rechtsanwalt mit der ARGE hantiert.
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Selbst wenn sein Geldvermögen und meins zusammengezählt werden, liege ich nicht über meinem alleinigen Vermögensfreibetrag - dann könnte man sein Konto doch nicht antasten, oder doch?
In diesem Merkheft, das die ARGE mir mitgegeben hat steht zu "Was gilt als Vermögen?":
Und bei "Vom Vermögen abzuziehen sind":
Heißt das denn jetzt, daß ich einen Freibetrag von 38 x 200 Euro, also 7.600 Euro habe + Ben einen Freibetrag von 4.100 Euro?
Da lägen wir mit unserem "Vermögen" ja weit drunter... :roll:
Noch eien Frage:
Gilt ein privat + aber hauptsächlich beruflich genutzter (und steuerlich abgesetzter) Computer/Drucker/Scanner/Fax zum angemessenen Hausrat, der nicht als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen ist, oder können sie mich zur Veräußerung nötigen? Ohne kann ich meinen Beruf nichtmehr ausüben, wenn ich denn ansonsten wieder könnte...
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Den PC würde ich gar nicht angeben, aber selbst wennn können die dir den nicht anrechnen. Ist wie mit TV - das rechnen die ja auch nciht an. Und damit du ja ans Arbeiten kommst, brauchst du ja heutzutage auch besonders einen PC, damit du dich online bewerben kannst, dir die ganzen Onlinestellenbörsen ansehen kannst und dich auch per Onlinepräsenz eines möglichen neuen Arbeitgebers über ihn informieren kannst. Das haben die bei meiner Schwester auch versucht, und dann hat sie mal gefargt, wei sie sich bewerben soll. Schließlich muss sie ja auch im word schreiben und die Unterlagen ausdrucken. Sie hat dann angeboten täglich zur ARGE zu kommen und dort in deren PC (der des Sachbearbeiters) nach Stellen zu suchen und auch auf diesem PC die Bewerbungen zu schreiben. Damit war das Thema vom tisch.
Davon mal abgesehen gehört der PC zum angemessenen Haushalt, anders wäre es, wenn du Schmuck mit hohem Wert hast, wenn du eine wertvolle Briefmarkensammlung hast usw. Aber wenn du irgendetwas wertvolles hast, dann gib es nicht an und lagere es bei deinen Eltern, damit es niemand zu Gesicht bekommt, falls die ARGE dich mal besuchen kommt.
Was ist denn, wenn deine Eltern es auf sich selber anlegen? Die können ja nicht hingehen und sagen: so Frau X, jetzt gehen sie mal an das Konto ihrer Eltern ran. Du kannst ja auch sagen,. dass deine Eltern dein Konto als Referenzkonto angegebne haben, falls Ihnen etwas passiert und du mögliche Kosten begleichen kannst, die auftreten.
Kann man nicht ein anderes Referenzkonto angeben oder zunächst das Referenzkonto einmal weglassen? Vielleicht hilft es auch mal mit der Bank zu sprechen? Die Bank meiner Schwester ist da sehr kooperativ und hat da schon so einiges gedreht, damit die ARGE nicht an Geld rankommt, was für die Abzahlung des Hauses angespart wurde.
Und nimm bitte immer einen Zeugen mit, wenn du dort hin gehst. Die versuchen echt alles, um einen klein zu kriegen. Unterschreib nicht sofort, sondern nimm es Dir zu Durchsicht mit. Übrigends falls du keinen Rechtschutz hast, erkundige dich beim gericht nach einem Rechtsanwalt, der dir im bereich des sozialrechts eigentlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, weil du quasi mittellos bist. Der kann dich da auch nochmal beraten.
Aber durchforste ruhig mal diese Forum, was ich meinte und stell dort Fragen, man kommt eigentlich immer schnell antwort.
So jetzt aber erst mal genug - du siehts, ich hab da schon etwas Erfahrung mit der ARGE...leider...
Edit: Gib bitte den PC als Privatnutzung an. Du brauchst ihn halt zur Stellensuche und um Bewerbungen zu schrieben. Sag nicht, dass du ihn beruflich brauchst oder gebrauchst hast, sonst heißt es nachher du würdest nebenbei per PC Geld verdienen und dass auch noch Ohne Wissen der ARGE.