Habe mir bis heute eigentlich keine grossartigen Gedanken darüber gemacht....
Am 20.04.2004 habe ich erfahren, das ich in der 11.ten SSW bin, habe dann gleich bei meinem Bezirksleiter(arbeitgeber) angerufen und bescheid gesagt, am 28.04.2004 hat mir mein Chef persönlich die Kündigung nach hause gebracht, mit dem Datum vom 21.04.2004.
Meine Frage ist jetzt, kann ich überhaupt gekündigt werden ?
Ich bin doch jetzt schwanger und habe doch Kündigungsschutz!
Wer kann mir helfen ???
Wie sieht das eigentlich mit beschäftigungsverbot aus ?
Ich mache ne Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel, d.h. Palletten mit dem Hubwagen ziehen etc...
Wer bezahlt den nachweis für den Arbeitgeber über die SS ?
Bin total verzweifelt....
Kommentare
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also soweit ich weiß, gilt das Mutterschutzgesetz für ALLE abhängig Beschäftigten (siehe §1 Geltungsbereicht MuSchG).
Demnach gilt es also auch für Auszubildende.
Du geniesst in der Schwangerschaft Kündigungsschutz. Erhältst du eine Kündigung bevor du dem AG die Schwangerschaft mitgeteilt hast, musst du dieses innerhalb von zwei Wochen nachholen. Dann ist die Kündigung ungültig.
So sehe ich das, aber vielleicht irre ich mich auch. Habe leider zur Zeit kein Auszubildendengesetz oder Mutterschutzgesetz zur Hand.... Da müsste es eigentlich drinstehen.
Schwer heben darfst du nicht mehr, aber das steht auch genau im Mutterschutzgesetz. Vielleicht besorgst du Dir das einfach mal. Wenn du noch in der Ausbildung bist, hast du ja wahrscheinlich einen Gesetzestext irgendwo für die Berufsschule rumliegen.
Ein Beschäftigungsverbot muss dann nicht mehr direkt ausgesprochen werden, du darfst dann halt nur die schweren Tätigkeiten nicht mehr machen und hast auch Anspruch auf bestimmte Ruhepausen.
LG
Daniela
116
Leider kann ich meine Lehrerin dazu auch nicht Fragen,weil die z.z. in Kur ist, die wüsste sofort was zu tun ist.
Muss ich die Kündigung anfechten obwohl sie nichtig ist ?
Fragen und Antworten zum thema Kündigungsschutz im Arbeitsrecht bei DasErste.de
steht :
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der SS und bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung ist unzulässig,wenn dem Arbeiitgeber zur Zeit der Kündigung die SS oder die Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
Jetzt weiss ich nur nicht, ob das auch gilt,wenn mein Vertrag eh am 30.06.2004 abläuft.
1,316
Mit welchem Grund wurdest Du eigentlich gekündigt?
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sehr geehrte Frau Barlach,
leider müssen wir Ihnen mitteilen,dass wir Sie nach Ausbildungsende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernehmen können...
Aber es ist ja eigentlich keine Kündigung, nur eine Mitteilung für die nichtübernahme... :sad:
Also werde ich da nicht gegen ankommen, weil sie ja ihre ausbildungspflicht erfüllt haben.
4,183
nein, dagegen kommst Du nicht an. Du wurdest nämlich nicht gekündigt! Dein Vertrag läuft einfach aus. Auch wenn Du schwanger bist. Daran kannst Du nichts ändern.
Tut mir leid.
Was das Palettenziehen etc. angeht, es gibt Mutterschutzrichtlinien, an die sich dein Betrieb halten muss. Tut er das nicht, wende Dich bitte an das Gewerbeaufsichtsamt.
LG
Mandy
116
woher weiss ich denn, was ich machen darf und was nicht, kann ich den die arbeiten verweigern ?
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So, hast Du einen Vertrag bis zum 30.6. und den müssen sie einhalten, nichts weiter.
Schwer heben, Überstunden und mit gefährlichen Stoffen, darfst Du nicht in Kontakt kommen. Sie müssen Dir ausreichend Pausen genehmigen! Wenn Du jetzt durch die Prüfung fällst, könntest Du vielleicht noch bis zur nächsten Prüfung Geld bekommen und weiter in dieser Firma arbeiten und eventuell auch das Mutterschaftsgeld. Aber Du kannst Dich auch Arbeitslos melden. Und eventuell noch Arbeitslosengeld bekommen, wie genau das aber alles aussieht weiß ich auch nicht, ich würde mich an Deiner Stelle aber ganz genau beraten lassen. Es gibt für sowas Beratungsstellen.
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genauestens Auskunft über diese Situationen geben.
Daß Dein Vertrag ausläuft und Dein Arbeitgeber Dich nicht übernehmen will, ist völlig rechtens...
Gruß,
Cosima
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Zumal die arbeitszeiten ja nicht wirklich schön sind...google auf jeden Fall nochmal.
Danke :eek02: geh jetzt googlen... ;-)
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ich bin es nochmal.
Die anderen haben recht. In diesem Fall kann man nichts machen, weil ja deine Ausbildung zu Ende ist und es in dem Fall wie ein befristeter Vertrag ist.
Das hatte ich so am Anfang nicht verstanden, weil du ja hinterher erst geschrieben hast das du nach der Ausbildung nicht übernommen wirst.
Bis zum Ende der Ausbildung musst du auf jeden Fall beschäftigt werden.
Lies Dir aber im Mutterschutzgesetz durch, welche Arbeiten du nicht mehr verrichten darfst, das steht da nämlich genau drin.
Ach so: Arbeitslos melden MUSST du Dich übrigens nach der neuen Rechtslage jetzt schon, meines Wissens nach musst du Dich bis spätestens 10 Tage nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsamt gemeldet haben.
Ansonsten kürzen die Dir Teile von dem Dir zustehenden Arbeitslosengeld. Ist einer Freundin von meiner Schwester passiert die das nicht wusste (Das gilt natürlich nur wenn Du überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld hast)
Am besten erkundigst Du Dich da aber wirklich beim Sozialamt oder Arbeitsamt oder einer Beratungsstelle. Ich denke mal das auch Pro Familia etc. Dir da weiterhelfen kann.
LG
Daniela
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vielleicht könntest Du Dich mit Deinem Arbeitgeber so verständigen, dass er Dir einen befristeten Vertrag bis zum Beginn des Mutterschutzes gibt.
Für ihn wäre es vorteilhaft, weil er den Mutterschutz trotzdem nicht zahlen müsste und keinerlei weiteren Verpflichtungen hätte, und für Dich hätte es den Vorteil, dass Du nicht arbeitslos wärst, Geld verdienen würdest und das spätere Alo-Geld dann immerhin vom normalen Gehalt und nicht von der geringeren Azubi-Vergütung berechnet werden würde.
Liebe Grüße und eine schöne Schwangerschaft!
Ratty
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Ich glaube nicht, dass der das macht...
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ich glaube Ratty meinte: einen befristeten Vertrag bis das der Mutterschutz beginnt.
@Ratty
bekommt man wirklich das Arbeitslosengeld nur von der Ausbildungsvergütung errechnet?
Nach meiner Ausbildung war ich 10 Tage Arbeitslose und ich meine man hätte das zu erwartende Einkommen zu Grunde glegt. Ist allerding schon 11 Jahre her.
Oh Gott bin ich alt.
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Diese Sachen ändern sich doch mindestens einmal pro Jahr,
also auch wenn Du erst letztes Jahr fertig geworden wärst...
Was aber richtig ist, man darf bei einem Vorstellungsgespräch seine SS verschweigen (solange noch nicht sichtbar ;-) ),
das ist allerdings Ansichtssache, ich persönlich würde das nicht machen.
Also, wenn Du jetzt noch eine neue Stelle suchen willst.... :?:
Gruß,
Cosima
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und wegen dem ALG das bekomme ich anteilmässig,da man nicht genau berechnen kann, wieviel ich verdient hätte.
Habt trotzdem lieben Dank für eure schnellen antworten, wegen dem Geld mache ich mir keine Sorgen, da ich nebenberuflich Nagelmodellage mache und LR Artikel vertreibe,ist zwar nicht viel, aber bald soviel wie meine Azubi vergütung.
Bis zu einem bestimmten Satz darf ich auch während der Ausbildung dazu verdienen, solange mein Beruf nciht davon negativ beeinflusst wird...mache das schon seit Anfang meiner Ausbildung....