Urlaubsanspruch wärend des Mutterschutzes

bearbeitet 10. 05. 2004, 13:23 in Schwangerschaft
Hallo,

vielleicht kennt sich jemand von Euch ja aus?

Ich habe noch einiges an Resturlaub, weil ich auch vom letzen Jahr viel übrig habe. Mein MuSchutz wird ca. am 01.10. beginnen, da er dann ja ca. bis Ende 2004 geht frage ich mich ob ich nun anteilig für diese drei Monate Okt/Nov/Dez überhaupt einen Urlaubsanspruch habe?

Kommentare

  • NourNour

    919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    mein Anspruch geht bis zum Ende des Mutterschutzes (also im Normalfall 8 Wochen nach Geburt).
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    für die Zeit des Mutterschutzes hast Du auch Urlaubsanspruch. War bei mir auch die Frage und ich habe mich in meiner Personalabteilung und bei der Gewerkschaft erkundigt.

    Solange man im Mutterschutz ist, gilt man noch als beschäftigt und hat für diese Zeit Anspruch auf die Urlaubstage. Also bekommst Du bei Deiner Frist für 2004 den ganz normalen Jahresurlaub.

    Wenn Du den Urlaub vorher nehmen willst, ist das überhaupt kein Thema, der muss Dir genehmigt werden. Wenn Du ihn nach dem Ende der Schutzfrist nehmen willst (so will ich es nämlich machen), bist Du für die Zeit des Urlaubs noch weiterbeschäftigt. Der einzige Nachteil bei der Geschichte ist, dass Dir für diese Zeit dann der Anspruch auf Erziehungszeit flöten geht. Aber ich verzichte lieber auf 6 Wochen Erziehungszeit und bekomme dafür noch 6 Wochen volle Bezüge. Ich kann also dann nur noch max. 2 Jahre und 46 Wochen Erziehungszeit beantragen. Wenn Du den Urlaub weder vorher noch hinterher nehmen willst, bleibt er solange stehen, bist Du nach der Erziehungszeit wieder arbeiten gehst.

    Gruß
    Ellen
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh, danke, habe ich gar nicht mit gerechnet ;-)

    Na dann werde ich mal jetzt schon planen.
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