finanzielle Unterstützung - woher?

patsypatsy

5

bearbeitet 4. 09. 2006, 23:38 in Schwangerschaft
Hallo!
Ich bin auf der Suche nach Hilfe auf diese Seite gestoßen. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe vorgestern erfahren, dass ich in der 8. SW bin. Eigentlich ist das ja schön, aber ein weiteres Kind war nun mal erst mal nicht geplant (habe einen Sohn, 7). Ich studiere im 2. Bildungsweg und arbeite für 400,-. Mein Mann verdient auch nicht so viel Geld. Mit beidem kommen wir 3 gerade so über die Runden. Und nun die Schwangerschaft... Ich weiß gar nicht wie ich alles bezahlen soll. Eine Freundin hat mir gesagt, dass man jetzt eine Menge an Vorsorgeuntersuchungen selber zaheln muss, bei meinem 400,- - Job weiß ich gar nicht, ob ich auch ein Mutterschutzgesetzt habe und ob ich es meinem Arbeitgeber mitteilen soll (sonst fehlt uns wirklich Geld). Und was ist nach der Geburt? Eine Babyausstattung haben wir auch nicht mehr - müssten also alles neu anschaffen. Ich kann nach der Geburt ja auch erst mal nicht arbeiten...
Ich muss dazu sagen, dass wir etwas über dem Hartz IV-Satz monatlich zur verfügung haben, so dass wir aus dieser Hilfe rausfallen.
Es wäre schön, wenn Ihr mir Tips sagen könnt, wo ich eventuell finanzielle Hilfe bekommen kann.

Danke schon mal
Patsy

Kommentare

  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    Also, soweit ich weiß, gibt es einige Möglichkeiten, Zuschüsse und Beihilfen zu bekommen. Allerdings hat sich in den letzten drei Jahren, seit das bei mir akut war, einiges geändert, deshalb bin ich nicht mehr so up to date. (Bei uns hat sich die finanzielle Situation seitdem glücklicherweise zum Guten gewendet.)

    Was ich dir empfehlen kann, weil wir es selbst bezogen haben, ist die Beihilfe von der Awo. Ich weiß gar nicht, ob das wirklich direkt mit der Awo zu tun hat, die Stiftung heißt, glaube ich, "Stiftung zum Schutz für ungeborenes Leben" oder so, und bei uns hat man das halt über die Familienberatung der Awo beantragen können. Da kannst du einfach im Telefonbuch nachsehen und nachfragen, ggf. einen Termin ausmachen, und dann erklären die dir alles. Du musst natürlich einen schönen "Offenbarungseid" leisten, Einkommensnachweise vorlegen etc., aber auf diese Weise bekommst du schon mal das Geld für eine (gebrauchte) Erstlingsausstattung. Wir haben 600 € bekommen, wird aber, glaube ich, je nach Einkommen berechnet.

    Es gibt ja neuerdings auch diese Familienbeihilfe, oder wie sich das nennt. Da weiß ich aber nicht mehr so drüber Bescheid, weil das gerade eingeführt wurde, als wir über die Bemessungsgrenze kamen. Das ist, glaube ich, sowas wie ein erhöhtes Kindergeld. Da kann dir bestimmt noch wer anders was zu sagen.

    Ansonsten bekommst du die 300 € Erziehungsgeld in den ersten 2 Jahren, was ja auch schon mal was ist, plus Kindergeld (beim 2. etwas mehr, glaube ich?).
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst zu Diakonie,Caritas usw.gehen.Du darfst allerdings nur zu einer Stelle gehen und das da beantragen!Erziehungsgeld gibt es auch(wie schon geschrieben)und Kindergeld(das ist die gleiche Höhe wie beim Ersten,Du würdest dann also 308 Euro Kindergeld bekommen)
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach, und wenn du studierst, frag doch mal beim Asta an, die haben manchmal nette Vergünstigungen für Studentinnen mit Kind!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Patsy!
    Auch wenn ihr eben oberhalb der ALG II Grenze liegt könnt ihr es erneut versuchen! Da ab der 12 SSW ein Mehrbedarf für Schwangere gezahlt wird (59€ mon) könnte es sein das ihr da wieder reinfallt. Dann könnt ihr auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe stellen für die Erstausstattung (Attest vom Arzt erforderlich).
    Wird dies abgelehnt kannst Du mit der Ablehnung auch zur Kirche gehen (egal ob katholisch oder evangelisch, ob ausgetreten oder nicht) und da Hilfe beantragen!
    Oder eben die Intitutionen die schon angesprochen wurden!

    Und alles gute zur SS!!!
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und die 300 Euro gibt es nur 1 JAhr.

    Mutterschutzrichtlinien gelten auch für 400 Euro Kräfte und für deine eigen Sicherheit soltlest du das sofort dem Arbeitgeber melden..auch als 400Eurokraft bist du unkündbar.

    Udn du bekommst eben die 300 Elterngeld + Kindergeld anch der Geburt..dann kannst du bei der Kindergeldkasse noch einen Antrag auf Zuschuß zum Kindergeld stellen für 3 Jahre.
  • patsypatsy

    5

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ganz vielen Dank für Eure Antworten und die Tips!!!
    Bei dem Elterngeld ab Januar 07 steige ich noch nicht so ganz durch. Bekommt jede Familie mindestens 300,- Euro? Aber doch nur so lange man/frau noch nicht wieder arbeitet, oder? Wenn ich wieder für 400,- arbeiten würde, dann fällt das doch weg (obwohl man ja bis zu 30 Std wieder arbeiten kann). 300,- Euro sind ja weniger als 400,- , deshalb muss ich also wieder arbeiten, sonst reicht es ja "vorne und hinten" nicht, gerade mit einer Person mehr. Weß darüber jemand von Euch mehr?

    Patsy
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    AnjaH schrieb:
    Und die 300 Euro gibt es nur 1 JAhr.
    :shock: Also, ich hab es definitiv zwei Jahre bekommen. Danach musst du es bloß wieder neu beantragen. Anja, sag jetzt nicht, du hast ein ganzes Jahr verschenkt, weil du das verschlampert hast! ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Für alle ab 01.01.07 gilt : Elterngeld (ich glaube ca 65 % vom letzten Netto) max. 1800 Euro mind. aber 300 Euro pro Monat für 12 oder 14 Monate max. ( Bei Inanspruchname der mind. 2 Vätermonate )

    So kenne ich es.

    Alle bis 31.12.06 : Erziehungsgeld = max. 300 Euro innerhalb bestimmter (enger) Einkommensgrenzen, die nach 6 Monaten sich noch mal verschärfen und zum "geminderten" Erziehungsgeld bis gegen 10 Euro gestaffelt gehen.

    Muß mal eben die Mods fragen, ob ich hier einen Link einstellen darf.

    Biggi
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ LEnchen : Genau ab 1.1.07 Elterngeld.
    Udn Erziehungsgeld habe ich genau 6 Monate 300 Euro bekommen dann noch 87 Euro udn ab dem 2. Jahr gar nix mehr ..wir lagen 15 Euro über der Einkommensgrenze. :???:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So hier nun der von Anja genehmigte Link:

    http://www.elterngeld.net

    Da sind alle Info`s und Updates zum Elterngeld ( eine Petition zur Stichtagsregelung ist ja noch in Bearbeitung )

    In der Navi-Leiste ganz unten unter " Weitere Leistungen für Eltern" sind alle Details zu weiteren Leistungen wie Kinderzuschlag.

    Ich finde die Seite sehr empfehlenswert.

    Gruß Biggi
  • LenchenLenchen

    4,118

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :fies02: Ach ja, das hat sich ja alles komplett geändert jetzt.

    @ Biggi: Super Link, danke!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Patsy,

    Ich verstehe Deine Sorgen.
    Mir geht es finanziell ganz ähnlich.
    Zusätzlich ist diese hochbürokratische Beantragerei von Hilfen, die man dann doch nicht kriegt, so ein staatliches Zwingen zu Kniefällen, die sich dann als umsonst erweisen, weil man irgendwo 5 Euro über irgendeiner Grenze liegt.
    Das ist ganz furchtbar entmutigend.
    Teilweise wird man dann noch schief angeguckt: " Was wollen Sie denn, Sie liegen doch über der Grenze - damit müssen Sie doch hinkommen ! "
    Alle wissen es dann besser, haben aber selbst die Probleme nicht !

    Kannst Du wegen Erstausstattung nicht mal nach Kontakten über Schule oder Kollegen sehen, ob es irgendwo eine Mama mit einem 3-6 Monate (dann) älteren Baby gibt, die ihren Kram komplett immer loswerden will ?
    Ich hatte das Glück und habe nun schon 3 Riesentüten mit Mini-Wäsche hier.

    Bei meiner Großen bin ich ab 9te Woche nach Entbindung 3 x wöchentlich abends 2 Std. Büros putzen gegangen. Ging gut sogar mit Stillen - hab vorher abgepumpt und mein Mann zog mit.

    Problematischer sehe ich Dein Studium.
    Wie lange mußt Du noch ?
    Und kannst Du vielleicht ein Semester pausieren ?
    Das stelle ich mir mit Zwockel schwierig vor.

    Gruß Biggi
  • lisilisi

    180

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wegen der Vorsorgeuntersuchungen:
    wenn du gesetzlich versichert bist, werden die ganz normalen SS-Vorsorgeuntersuchungen von der Kasse übernommen und du mußt, trotz oftmals anderer Auskünfte in den Arztpraxen auch keine 10 Euro Praxisgebühren zahlen.
    Was kostet, sind einige (z.T. auch sinnvolle) zusätzliche UNtersuchungen, die allerdings nicht im Katalog der Vorsorge enthalten sind. D.h. man muß sie nicht machen. Z.B. den Zuckerbelastungstest (ca. 28. Woche, wenn ich mich nicht irre), zusätzliche US-Untersuchungen, die von dir selbst gewünscht waren und anderes. Aber grundsätzlich zahlt die Kasse die SS-Vorsorge in Deutschland. Zumindest nach meinem Kenntnisstand.
  • IrisIris

    284

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu!

    Habe auch noch Infos:

    Es gibt eine Stiftung, die Mutter und Kind Stiftung. Dort kann man über die Schwangerenberatungsstellen - sprich Diakonie, Esperanza, Pro Familia und Co. Gelder beantragen. Man darf höchstens 1580 € im Monat zur Verfügung haben. Alles was darunter liegt, kann beantragen, was darüber liegt nicht. Das dauert jedoch 2 4 Monate, bis du Bescheid bekommst. Du musst Einkommensbescheide von dir und deinem Mann abgeben in Kopie und auch den Mietvertrag in Kopie. Mutterpass sollst du vorlegen können - der wird aber nicht kopiert. Dort wird nur von der Beratungstelle reingeschaut, ob er wirklich dir gehört und wann du ET hast.

    Ich habe von der ARGE auch nichts bekommen, weil wir knapp über dem Satz liegen, noch nicht mal als Härtfallregelung bzw. Einzelfallleistung.

    Der Zuckerbelastungstest kostet bei mir 15 €, den ich auch selber zahlen muss. Ich habe übrigens mit dem Mutterpass auch eine Faltblatt bekommen, wo aufgelistet ist, was man in welcher SSW machen kann an Untersuchungen und ob die von der Kasse übernommen werden oder nicht. Vielleicht hat dein FA so was auch. Übrigens sind diese ganzen kosten nicht bei jedem Arzt gleich. Der eine nimmt mehr, der andere weniger. Ansonsten sag ich nur: Besorg dir ne Hebamme, die wissen wirklöich Bescheid (oft sogar beser als der FA).

    Ach ja, schau doch mal in der Presse nach oder ruf in sämtlichen Kigas an - es ist doch jetzt wieder die Zeit der ganzen Flohmärkte. Die kannst du dann alle in Ruhe abklappern.
  • patsypatsy

    5

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Biggi: Von der Erstausttaung meines Sohnes sind noch ein paar Dinge bei diversen Freunden verteilt. Diese Sachen zurück zubekommen dürfte aber kein Problem sein. Mein Problem ist, dass wir für das Kind so einiges an Möbeln (Kleiderschrank, Wickeltisch, Babybett (das war bei meinem Sohn schon gebraucht und wir haben es später weggeschmissen, da es kaputt war)) kaufen müssen, da wir ein zweites Kinderzimmer brauchen (Möbel sind bei den Freunden mit Kleinkindern nicht "abzustauben", leider). Unser Schlafzimmer ist zu klein für ein Babybett und mein Sohn ist ja schon 7 und in der Schule. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie zwei Kids mit so einem Altersunterschied in einem Zimmer wohnen können. Mein Großer muss ja Hausaufgaben machen und will auch mal mit Freunden spielen (seine Freunde kommen gerne zu uns und ich will ja nicht, dass er nur woanders spielt...) . Aber vielleicht kann ich das ja mit dem Geld -. sollten wir es bekommen - von der Caritas/Diakonie oder der AWO bezahlen...? Hat eine von Euch auch Kinder in einem Zimmer mit fast 8 Jahren Altersunterschied? Wie regelt Ihr das?
    Mein Studium dauert noch ca 2 Semester. Kurz vor Ende sehe ich da gar nicht ein so großes Problem. Viele Seminiare brauche ich nicht mehr zu besuchen (kenne mittlerweile genug Leute, die mich bei den Kursen auch eintragen, sollte ich mal nicht können). Und meine Diplomarbeit mit Baby zu scheiben stelle ich mir auch nicht so schlimm vor. Pausieren will ich so kurz vor dem Ende eigentlich nicht.

    @Iris: Du schreibst, dass man nicht mehr als 1580,- im Monat zur Verfügung haben darf. Für wie viele Personen ist das denn gedacht? Was sind denn das für Gelder?
    Da fällt mir ein, als ich meinen Sohn bekam (wir wohnten damals in einem anderen Bundesland), erzählte mir eine Frau im Geburtsvorbereitungskurs, dass sie von der Caritas(?) monatlich Geld bekam. Sie war dort, weil sie als Studentin einen Nachtdienstjob hatte, den sie bei einer Schwangerschaft nicht mehr ausüben konnt und sie dann auch kein Geld hatte. Damals gab es aber noch von der Kirche eine Schwangerschaftskonfliktberatung, bei der muss sie wohl gewesen sein, da man ihr monatlich einen kleinen Betrag in der Schwangerschaft gezahlt hat, damit sie ihr Kind doch bekommen kann.
    Gibt es das heute auch noch???

    @ lisi: Eine Bekannte erzählte mir von ihrer Nachbarin, die im Januar entbunden hat, dass sie so einige Untersuchungen machen mußte (?) die sie selber gezahlt hat (sie hatte sich dmals darüber aufgeregt, dass Deutschland mehr Kinder haben will und dann werden solche Untersuchungen noch nicht mal bezahlt...). Diese Frau ist aber auch schon 37 bei der Geburt gewesen. Gibt es irgendwelche Regelungen, ab welchem Alter man VU`S (unbedingt) machen sollte? Ich möchte ja nicht, das mein Kind krank auf die Welt kommt, weil ich VU`s nicht gemacht habe, die zwar notwendig sind, die ich aber selber zahlen muss.
    Was ist den sinvoll zu machen? Bei meinem Sohn habe ich nur die normalen VU`s gemacht und ab der Hälfte nur noch eine Hebamme zu Hause gehabt. Erkrankungen sind in meiner Familie auch nicht bekannt.

    Mittlerweile bin ich erleichtert, hier ins Forum geschrieben zu haben. Ganz so schlimm, wie ich es mir vorher vorgestellt habe, scheint es ja doch nicht zu werden. Ich war zwar noch nicht bei der Caritas/Diakonie und der AWO, aber ich hoffe, dass wir von dort eine kleine Unterstützung bekommen.
    Danke noch mal an alle für die Hilfe!!!


    Patsy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Patsy,

    Wie gesagt - mir geht es ähnlich nur ohne Studium ;-)

    Auch ich habe nur eine 3-Zimmerwohnung und eine 5 1/2jährige Tochter, Zwockel kommt in den nächsten 2 Wochen.

    Wie ich das mache ? Weiß nicht, wird sich wohl zeigen ! Wickeln werd ich auf dem Bett. Einen eigenen Schrank für Nr. 2 gibt`s auch nicht, muß halt 2 Fächer woanders leer kriegen. Man kann ja alles was z Zt noch nicht passt in Bananenkartons im Keller oder auf dem Schrank lassen.

    Baby wird mit in unserem Bett schlafen.

    Irgendwie findet sich doch alles.
    Wir haben aktuell auch Überziehungsverbindlichkeiten in einen Allzweckkredit umwandeln müssen - wir kommen auch nicht aus.

    Auch wir müssen etwas ändern, aber jetzt kommt erstmal das Kind.

    Es wird schon irgendwie gehen ...

    Es geht immer weiter.

    Biggi
  • lisilisi

    180

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Patsy,

    was für Untersuchungen waren das, die sie gemacht hat und selber zahlen mußte? Da können dir bestimmt auch andere im Forum kompetenteren Rat geben, was Kassenleistung ist und was nicht. Wie gesagt, Praxisgebühr fällt normalerweise nicht an, viele Praxen versuchen aber trotzdem, die 10 Euro zu bekommen. Und normale Vorsorgeuntersucheungen werden übernommen. Mit 33 bist du auch nicht spätgebärend. Ich bin zumindest nicht so eingestuft ;-) .
    Ach ja und die Vorsorgen kannst du ja auch bei einer Hebamme machen (bis auf US). Das wird auch von der Kasse übernommen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die regulären Vorsorgen kosten meinem Wissen nach nichts.
    Überweisung oder 10 Euro braucht der FA sobald man krank ist oder er etwas verordnet.
    Kostenpflichtig ist die Pränataldiagnostik - nur die Fruchtwasseruntersuchung ab 35 ist frei.
    Ich habe darauf verzichtet, denn ich will mich nicht übermäßig besorgen und mit der Konsequenz ( evt. Abbruch) wollte ich nicht leben.
    Wem es aber wichtig ist und wenn man glaubt eher mit einem Abbruch als mit einem behinderten Kind leben zu können, der muß wohl wirklich einige Euro (ich glaube zwischen 50 und 150 ) investieren.
    Evt. kann es auch kostenlos sein, wenn der FA aufgrund eines Verdachtes zu so einer Untersuchung überweist.

    Mein FA hat ein 4-D Ultraschall und hat mit diesem immer bei jedem Besuch kostenlos genauestens geschaut - das reichte mir schon.
    Mit FW-Untersuchung sind ja nur genetische Probleme feststellbar - nicht alles hat hat aber genetische Ursachen.

    Kurzum : Lieber häufiger nachsehen lassen hat mir mehr Gewissheit gegeben - eine Garantie gibt es nie !

    Ich glaube, es ist mehr die Masse der "Schwierigkeiten" als jedes Problem im einzelnen, das Du, Patsy auf Dich zukommen siehst.

    Es ist eine Frage, ob die SS auch konform mit dem Lebensplan geht.
    Du hast noch viel Zeit alles zu regeln und Dich bei jedem (einzelnen) Problem beraten zu lassen.
    Ich habe alles viel zu lange verschleppt, bis ich hier Hilfe fand (Danke Marlies !), das war ein Fehler.
    Wenn Du das Kind willst, wirst Du es schaffen.
    Eins nach dem anderen.
    Wenn ich das kann, kannst Du es auch.

    Gruß
    Biggi

    (40 Jahre alt, zahlreiche Gesundheitsprobleme, recht pleite, zu kleine Wohnung, 38te Woche SS und: Ja, eigentlich war mein Kind sehr gewollt auch wenn es unter schwierigen Umständen kommt)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    PS: Für billige Möbel empfehle ich ebay oder eine Kindergartenpinnwand.

    Biggi
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich bin alleinverdiener und bekomme trotzdem für mein mann und das baby noch unterstützung durch hartz 4. wir bekommen jetzt noch die miete und den strom bezahlt. zusätzlich bekommen wir unterstützung zum einrichten des kinderzimmers.

    ich bin da einfach hin zum amt, habe gesagt das ich das nicht kann und die meinten das es kein problem ist. wir bekommen dann noch die renovierungskosten der kompletten wohnung, den umzug und möbelausstattung der anderen zimmer. ich staune selbst und bin gespannt wieviel es sein wird.

    aber ich weiss auch das ich die babyausstatung (bett, kinderwagen,kleidung, etc.) auch von der Caritas bekommen könnte.
    Im moment ist es so das mir sogar leute die ich kaum kenne kistenweise babysachen geschenkt haben die ich mir erstmal zurechtsortieren muss.

    lg mausi
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also mal zur Erstaustattung.

    Gewickelt habe ich Felxi auf einem alten Schreibtisch mit Wickelauflage..die Kleidung kam in die Schreibtishcschubladen und das Kästchen dazu.

    Geschlafen hat er am Anfang im Stubenwagen im Schlafzimmer..man sagt heute sowieso die Kinder sollen das erste JAhr bei den Eltern im Schlafzimmer bleiben. Mit dem Stillen ist das auch einfacher..weil du das Kind einfach zu dir rüber ziehen kannst.
    Hast du mal überlegt einen Babybalkon an eurer Bett anzubauen?

    also mach dir mal nicht zuviel Gedanken. Auf Flohmärkten und Basaren bekommt man auch ganz günstig Sachen...das klappt schon.
  • IrisIris

    284

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die 1580 € sind für zwei Personen angesetzt worden - wie das bei dreien aussieht weiß ich nicht. Am besten mal nachfragen - ich war deswegen bei der Schwangerenkonfliktberatungsstelle der Diakonie in NRW. Allerdings ist diese Stiftung eine Bundesstiftung und die gibt es also bundesweit.
    Ich weiß nur nicht, ob die AWO, Pro Familia und Co auch darüber Gelder für dich beziehen. Ich denke aber mal schon - ansonsten bei der Diakonie nachhaken.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Mausi: Das interessiert mich jetzt auch !
    Ich will aber nicht indiskret sein.
    Also antworte nur wenn Du magst.

    Du schreibst, Du bist Alleinverdiener - wieviel verdienst Du denn ca. ?
    Nur so um abschätzen zu können, ob ich / wir auch evt. etwas bekommen würden ?!

    Was ist eigentlich mit Wohngeld ?
    Das könnte doch auch noch etwas bringen.
    Soweit ich weiß steigt das auch proportinal mit der Anzahl Familienmitglieder.
    Habe selber auch noch keinen neuen Antrag gestellt.
    Habe das 2001 getan und er wurde abgelehnt. Aber jetzt zu viert könnte das was sein.
    Habe auch überlegt nach einem WBS (Wohnberechtigungsschein) erneut zu fragen und einen Antrag auf eine Sozialwohnung zu stellen.
    Bei 4 Familienmitgliedern stehen einem 85-90 qm in vier Zimmern zu.

    Man weiß halt nur nicht wo man anfangen soll mit dem beantragen - so geht es mir.

    Gruß Biggi
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Biggi2001
    Ob ihr auch was bekommt, solltet ihr bei eurem zuständigem Amt (meist ARGE) nachfragen, bzw einen Antrag stellen. Die Kosten die für die Wohnung und Nebenkosten übernommen werden haben in jeder Stadt oder Dorf ihre eigenen Sätze und dann kommt es noch drauf an wieviel Personen im Haushalt leben.

    Ruf am besten beim Arbeitsamt an und lass dir einen Antrag für Hartz IV zuschicken, denn nur so kannst du dir sicher sein.

    Wir bekommen mit 3 Leuten in einem kleinen Dorf ca 480,- Miete + 65,- Nebenkosten. Sollte die Wohnung zuviel kosten, müsst ihr auch nicht zwangsweise ausziehen, sondern erhalten nur den Höchstbetrag der euch zusteht, so ist es zumindest bei uns. Unsere wohnung ist ca 70 € zu teuer.

    Dann kann ich noch sagen, dass ich einen Schwangerschaftsmehrbedarf von 53,- ab der 13.SSW bekomme und jetzt noch 220,- für Umstandsklamotten.

    Bin mir nicht ganz sicher, aber man muss bei der Caritas und Pro Famlila auch schon sehr früh die Sachen beantragen und den Ablehnungsbescheid vom Arbeitsamt vorlegen.
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    patsy schrieb:

    Eine Babyausstattung haben wir auch nicht mehr - müssten also alles neu anschaffen. Ich kann nach der Geburt ja auch erst mal nicht arbeiten...
    Ich muss dazu sagen, dass wir etwas über dem Hartz IV-Satz monatlich zur verfügung haben, so dass wir aus dieser Hilfe rausfallen.

    Wie ja schon gesagt wurde, hast du als Schwangere einen Mehrbedarf (ab der 12. Schwangerschaftswoche) von rund 58 € pro Monat, d.h. ihr könntet wieder unter Hartz IV fallen.

    Ebenso erwähnt wurde bereits, dass du eine einmalige Beihilfe beantragen kannst.
    D.h. einmal einmalige Beihilfe zur Schwangerenbekleidung - je nach Kommune bekommt man einen Pauschbetrag oder Sachgutschein. Hilfreich ist es, wenn du in dem Antrag genau aufschreibst (ohne Preise), was du brauchst. Also 6x Unterwäsche, 2 lange Pullover, Blusen etc. Ganz genau aufschreiben.

    Und dann die einmalige Behilfe zur Erstausstattung des Babies. Diese wird in der Regel 4-6 Wochen vor der Entbindung gezahlt.
    Auch hier ist es je nach Kommune unterschiedlich. Manche Kommunen bewilligen bspw. auch einen Kinderwagen (gebraucht), andere nicht, weil er nicht in der Wohnung ist, sondern draußen benutzt wird (eine ziemlich verquere Argumentation ist das).
    Auch hier genau aufschreiben, was du brauchst, Anzahl der Flaschen, Gummieinlagen fürs Bett (musst ja kein Gummi kaufen, aber damit können auch kinderlose SB was anfangen), den Bekleidungsaspekt kannst du einfach so schreiben, als nicht genau auflisten. Dann Kinderbett, Matratze, Wickelkommode, Badeaufsatz etc. pp.
    Meist -wie gesagt, je nach Kommune- gibt es einen Betrag um die 500 Euro.

    Diese einmaligen Beihilfen kannst du auch beantragen, wenn du sonst KEINEN Anspruch auf ALG II hast.

    Im Übrigen gibt es zu dieser Thematik einige sehr gute HPs mit angeschlossenen Foren- ich würde dir eines empfehlen: google mal nach Sozialhilfe und 24... ;-)

    Ansonsten mach dich richtig schlau, was du beim ALG II vorlegen musst. Kontoauszüge bspw. musst du NUR vorlegen, die dürfen nicht kopiert und zu den Akten genommen werden, ebenso wie Mietvertrag, Arbeitsvertrag etc. Dort genügt die Vorlage, es gibt keine rechtliche Grundlage nach der diese Dinge kopiert und in die Akte genommen werden dürfen. Google dazu mal nach Datenschutz oder Datenschutzbeauftragter und ALG II.

    Auf die Mitarbeiter der ARGEs kann man sich da nicht verlassen, die wissen das ganz oft selber nicht und sind in dieser Beziehung mangelhaft geschult.

    Weiterhin kannst du dich auf einen -unangekündigten- Hausbesuch einstellen, besonders bei dem Antrag auf Erstausstattung bzgl. des Babies.
    Auch diese unangekündigten Hausbesuche sind nicht rechtens (widersprechen dem Grundgesetz und der Unverletzlichkeit der Wohnung), aber man hat, wenn man darauf angewiesen ist, eben oftmals keine Zeit, den Klageweg (der bisher, wenn man google glauben darf, meist GEGEN den Hausbesuch entschieden wird) zu beschreiten, da man auf das Geld angewiesen ist.

    Übrigens musst du auf dem ALG II Antrag NICHT deine Telefonnummer angeben, auch wenn gesagt wird, du müsstest.

    Auch dieses Formblatt 2.2., das du angebl. deinem Arbeitgeber (oder dein Partner seinem AG) zum Ausfüllen vorlegen musst, ist nicht unbedingt auszufüllen. Schließlich muss der AG ja von so einem ALG II Antrag nichts erfahren.
    Wichtig ist, dass du dann Dokumente VORLEGST (nicht zu den Akten gibst!) die deine monatlichen Einkünfte beweisen- dies sind bspw. Gehaltsnachweise.

    Hm, was gabs noch... mehr fällt mir gerade nicht ein, aber ich habe mich in den letzten zwei Wochen sehr intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt, wie man vielleicht merkt ;-) und du kannst mir gerne eine PN schreiben, wenn du noch Fragen hast.


    (Doppelpostings sind ja verboten)

    Meike+Martje schrieb:
    Dann könnt ihr auch einen Antrag auf einmalige Beihilfe stellen für die Erstausstattung (Attest vom Arzt erforderlich).

    Was du wahrscheinlich meinst, ist eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin- bekommt man vom Arzt oder der Hebamme.

    Den Mutterpass musst du nicht vorzeigen, wenn du eine solche Bescheinung vorlegst. Ich würde den Mutterpass auch nicht vorlegen und kopieren lassen, weil da medizinische Daten drinstehen, die in Behördenakten nichts zu suchen haben.

    AnjaH schrieb:
    Mutterschutzrichtlinien gelten auch für 400 Euro Kräfte und für deine eigen Sicherheit soltlest du das sofort dem Arbeitgeber melden..auch als 400Eurokraft bist du unkündbar.

    Ja, aber ist es nicht auch so, dass man dem AG das bekannt machen kann und er die Kündigung zurücknehmen muss, wenn man ihm die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach seiner Kündigung mitteilt? War da nicht was?


    Steffi21 schrieb:
    Ruf am besten beim Arbeitsamt an und lass dir einen Antrag für Hartz IV zuschicken, denn nur so kannst du dir sicher sein.

    Achso, den Antrag am besten persönlich abholen, denn es besteht, wenn du den Antrag dann zeitnah abgibst, ab dem Abholungsdatum (und nicht dem Einreichedatum) ein Leistungsanspruch. Achte darauf, dass der SB dir einen Stempel mit Datum auf die erste Seite des Antrags macht.

    Was ist eigentlich mit Wohngeld ?
    Das könnte doch auch noch etwas bringen.

    Wenn man ALG II bekommt, erlischt der Anspruch auf Wohngeld, da ja die Miete übernommen wird.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was ist aber, wenn von HartzIV nur die Erstausstattung oder Sonderanschaffungen aber nicht die Miete finanziert wird ? Gibt`s ja.
    Dann wäre es möglich das einem Wohngeld gezahlt wird.

    Für alle "Grenzwert"-Kandidatinnen wohl doch wichtig.

    Biggi
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Biggi2001 schrieb:
    Was ist aber, wenn von HartzIV nur die Erstausstattung oder Sonderanschaffungen aber nicht die Miete finanziert wird ? Gibt`s ja.
    Dann wäre es möglich das einem Wohngeld gezahlt wird.


    Hallo Biggi,

    dann handelt es sich aber nicht um einen ALG II-Bezug, sondern um den Bezug von einmaligen Beihilfen. Das ist schon ein Unterschied.

    Aber wahrscheinlich ist es besser, darauf hinzuweisen, denn wer nicht "in der Materie" steckt, kennt natürlich diese Feinheiten nicht.

    Grüße,
    Distel
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es geht ja auch gerade um "Grenzwertige" Einkommen.

    Alle, die eindeutig und völlig unter HartzIV fallen und ALGII sowie alles weitere vom Amt erhalten, brauchen ja keine Hirnakrobatik anstellen, wo sie was her bekommen.

    Biggi
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Biggi2001 schrieb:
    Alle, die eindeutig und völlig unter HartzIV fallen und ALGII sowie alles weitere vom Amt erhalten, brauchen ja keine Hirnakrobatik anstellen, wo sie was her bekommen.


    Wirklich? Ich wurde von meinem ARGE jedenfalls NICHT darüber aufgeklärt, dass es einmalige Beihilfen gibt und ich die beantragen könnte.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eben ! ;-)

    Biggi
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Biggi2001 schrieb:
    Eben ! ;-)


    Das versteh ich jetzt aber nicht. Ich hatte dich so verstanden, dass diejenigen, die ALG II erhalten, schon wissen, wo sie was herbekommen, d.h. im konkreten Fall wissen, dass es einmalige Beihilfen gibt.

    Dem habe ich mit meinem Beitrag widersprochen. Wieso stimmst du mir jetzt zu? :verwirrtbin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Man kann evt. Einmalige Beihilfen erhalten, ohne ständig ALGII oder Sozialhilfe zu beziehen, da das Einkommen grenzwertig ist.

    Biggi
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Distel schrieb:
    Steffi21 schrieb:
    Ruf am besten beim Arbeitsamt an und lass dir einen Antrag für Hartz IV zuschicken, denn nur so kannst du dir sicher sein.

    Achso, den Antrag am besten persönlich abholen, denn es besteht, wenn du den Antrag dann zeitnah abgibst, ab dem Abholungsdatum (und nicht dem Einreichedatum) ein Leistungsanspruch. Achte darauf, dass der SB dir einen Stempel mit Datum auf die erste Seite des Antrags macht.

    Das stimmt so nicht, der Anspruch fängt erst mit der Abgabe des Antrages an.

    @Distel
    Ich wurde von meinem ARGE jedenfalls NICHT darüber aufgeklärt, dass es einmalige Beihilfen gibt und ich die beantragen könnte.
    Die klären einen nie auf, was du sonst noch für Ansprüche hast. Bei mir es so, ich hab direkt nachgefragt, was ich denn für Ansprüche hab, da sagte mir der Typ nur, ich soll das Beantragen, was ich brauch. :flaming01:
    Ich wusste aber auch einem Forum was man alles beantragen kann und es sind Pauschalleistungen, da brauch man nicht jedes Teil einzeln aufschreiben.

    1. ab der 13 SSW Mehrbedarf monatlich 53, bzw 59
    2 Schwangerschaftsbekleidung 220 € ( soviel bekomme ich) und Krankenhausbedarf
    3. Erstausstattung und Einrichtung für das Kind, wenn die letzte Schwangerschaft über 2 Jahre zurückliegt.

    Man hat auch beim 2. Kind (wenn die Geburt mind 2 Jahre her sind) wieder ansprüche auf eine Erstausstattung.

    Man erhält ab der 13. SSW einen Schwangerschaftsmehrbedarf von 17% von den Regelleistungen, wenn man mit dem Partner zusammenlebt von 53 € und bei alleinerziehenden 59 €

    Eine bescheinigung über die SS, bzw den ET kostet Geld, ich weiß nicht genau wieviel das war. Der Mutterpass wird auch nicht komplett kopiert, sondern nur deinen Namen (damit man sieht, dass es deiner ist) und den ET. Wenn du den MP nicht aus der Hand geben willst, kannst du auch selbst eine kopie machen.

    Wenn das Arbeitsamt (bzw was für Harz IV) zuständig ist nicht etliche km von dir weg ist, würde ich mir den Antrag auch rausholen oder druck ihn dir über die seite vom Arbeitsamt einfach aus.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @biggi: ja na netto sinds nur 800euro ca. : miete 450euro(eigentlich) heizung 100euro Strom 100euro, versicherungen 50euro, monatsticket (kein auto oder führerschein) 50euro und telefon/internet 50euro.

    dadurch haben die von Arbeitsamt HArtz 4 gesagt die übernehmen die Miete. Für strom haben wir eine Absage bekommen. einmal wurde nocht bezahlt seit ich Vollzeit arbeite(juni). Aber reicht ja jetzt haben wir die 450zum Leben.was total eng ist ;( aber es geht ;).


    lg mausi
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @steffi21 sag mal den Schwangerschaftsmehrbedarf bekomme ich ja auch das sind 40euro oder hatte ich bis letzten monat bekommen bei dir waren es 52euro? wird das auch nach einkommen berechnet?

    lg mausi
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 4. 09. 2006, 17:50
    Steffi21 schrieb:
    Das stimmt so nicht, der Anspruch fängt erst mit der Abgabe des Antrages an.

    Da muss ich dir widersprechen. Wenn der Antrag ZEITNAH abgegeben wird, gilt das Datum der ABHOLUNG des Antrags bei der ARGE. (dazu muss man den Antrag aber natürlich persönlich abholen ;) )
    Immerhin wird der Antrag persönlich abgegeben und die Terminvergabe für die Abgabe kann teilweise zwei Wochen dauern. Um diese Versorgungslücke zu schließen, gibt es einen Stempel auf dem Antrag ab dem dann ein Leistungsanspruch entsteht.
    Und dies ist m.W. bundesweit so. (Man kann natürlich nicht den Antrag im Mai abholen und im Juli abgeben, das wiederum funktioniert nicht)


    Die klären einen nie auf, was du sonst noch für Ansprüche hast. Bei mir es so, ich hab direkt nachgefragt, was ich denn für Ansprüche hab, da sagte mir der Typ nur, ich soll das Beantragen, was ich brauch.

    Ja, das ist leider so, obwohl sie als Behörde sogar gesetzlich verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen! Und das ungefragt... Naja, man könnte sich darüber beschweren, aber ändern würde es ja doch nichts.

    Ich wusste aber auch einem Forum was man alles beantragen kann und es sind Pauschalleistungen, da brauch man nicht jedes Teil einzeln aufschreiben.

    Das kommt auf deine Kommune an. Dies wiederum ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Die allermeisten Kommunen haben zwar einen Pauschbetrag, aber nicht alle. Und dann gibts noch die Optionskommunen, die das ganze nochmal anders handhaben können.

    Eine bescheinigung über die SS, bzw den ET kostet Geld, ich weiß nicht genau wieviel das war.

    Ich hab meine Vorsorge ja dann nach dem 2. US komplett bei der Hebamme gemacht und habe die Bescheinigung kostenlos bekommen.
    mausi0611 schrieb:
    ...Schwangerschaftsmehrbedarf ... wird das auch nach einkommen berechnet?

    Der Mehrbedarf wird m.W. NICHT einkommensabhängig berechnet, sondern steht jeder Schwangeren in gleicher Höhe zu. (abhängig nur davon, ob man eine BG mit Kindsvater hat oder nicht) Aber dafür gibt es sehr gute Foren. Wie gesagt, google mal nach Sozialhilfe und 24.
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich kann mich an diese Doppelpostingrichtlinie einfach nicht gewöhnen.... :roll:
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja Diestel wirst du aber hier müssen.

    und an mausi0611: Bitte keine Doppelpostings sondern die Edittaste verwenden wenn du was ergänzen möchtest.
    Auch wenn du 2 LEuten antworten möchtest kannst du das in einem Beitrag machen...

    dient einfach der Übersichtlichkeit. ;-)

    Dankeschön
  • DistelDistel

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    AnjaH schrieb:
    Tja Distel wirst du aber hier müssen.

    Und wie man vielleicht sieht, hab ich das erste Posting ja auch editiert (= erweitert), aber ich bin es halt anders gewohnt (ich kenne kein anderes Forum, dass so eine Politik hat), so dass ich wohl immer mal wieder zwei Postings absetzen werde, die ich dann zwar zusammenschmeißen kann, aber eben nicht löschen.

    Aber das ist nun wirklich off-topic.
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