Freie Hebamme - "Krankenhaus-Hebamme"

Krabbe PetraKrabbe Petra

1,768

bearbeitet 30. 08. 2006, 14:59 in Plauderecke
Bei uns im (relativ kleinen) Krankenhaus sind freie Hebammen unter der Geburt nur bedingt zugelassen. Gerne wird das aber nicht gesehen, wenn dann ausnahmsweise mal eine "übernimmt". Nun habe ich das Gerücht gehört, dass die Vor- und die Nachsorge nur von einer freien Hebamme gemacht werden darf. Das würde ja bedeuten, dass man vor und nach der Geburt von der Hebamme seiner Wahl betreut wird und unter der Geburt auf sie verzichten muss. Stimmt das so, oder ist das nur wieder so ein Gerücht wie es ja leider viele gibt?

LG
Petra

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das stimmt so nicht. Angestellte Hebammen brauchen allerdings streng gommen die Erlaubnis vom Arbeitgeber für eine Nebentätigkeit.
    Viele machen nichts nebenbei, weil sie auch so schon genug Arbeit und Überstunden haben.
    Außerdem muss man bedenken, dass sie in "Notfällen" oft nicht zur Verfügung stehen weil sie Dienst haben.
    Angestellte Hebammen bieten selten den Rundrumservice an. Die Regel ist daher eher die im KH zur Geburt und für den "Rest" eine Andere. Und wenn man eine angestellte Hebamme auswählt, bedeutet es ja nicht unbedingt, dass sie zur Geburt auch Dienst hat
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Marlies für die schnelle Antwort. So macht das ganze auch Sinn...
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