Hallo
ich bin derzeit in Elternzeit und nun bietet mir mein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an. Mein Sohn ist derzeit 16 Monate. ich will die 3 Jahre Elternzeit aber voll ausschöpfen.
Hier nun meine Bitte um Hilfe:
Ist es wahr, das die Elternzeit mit dem Aufhebungsvertrag beendet wird - das würde bedeuten, das ich mich dann bei der Arbeitsagentur für Arbeit arbeitslos melden müsste. Bin ich doch aber garnicht, da ich ja eigentlich mich noch um den Kleinen kümmere.
Mein Arbeitgeber (Global Player mit über 30 000 Beschäftigte in Dtld) sagt, das er mich wahrscheinlich am Ende meiner Elternzeit sowieso nicht weiter beschäftigen kann, da meine Abteilung bis dahin nicht mehr existiert.
Kann der Arbeitgeber mich eigentlich zwingen in einer anderen Stadt zu arbeiten???? Ich dachte, das er mir einen Arbeitsplatz dort frei halten muss, wo ich vor der Schwangerschaft gearbeitet hatte.
Ich finde es nur toll, wie man als Mutter in der Arbeitswelt behandelt wird. Da nützt die ganze Elternzeit nichts, wenn man danach auf der Straße steht.
Über einen Tipp oder auch persönliche Erfahrungen würde ich mich sehr freuen
:knutsch01:
Alles Liebe Claudia
Kommentare
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erst mal: nichts unterschreiben, sondern für alle Fälle einen Anwalt suchen.
Ansonsten lies dir bitte den folgenden Thread durch, da wurden schon viele Fragen beantwortet:
http://hebamme4u.net/forum/viewtopi ... ngsvertrag
Liebe Grüße vom Milchmädchen
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Deine Elternzeit würde bei diesem Arbeitgeber mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses natürlich beendet. Allerdings brauchst Du Dich erst bei der Agentur für Arbeit (AfA) melden, wenn Du dem Arbeitsmarkt tatsächlich mind. 15 Stunden wöchentl. zur Verfügung stehst und eine Betreuung für Dein Kind hast. Ansonsten hättest Du eh keinen Leistungsanspruch.
Dann muß er das ebend anders lösen, das sollte nicht Dein Problem sein
Das kommt wohl darauf an, was Dein Arbeitsvertrag darüber aussagt, sprich, ob Du auch in Filialen eingesetzt werden könntest.
Mein Tip, laß die Finger davon. Dein Arbeitgeber weiß, das er Dich z.Zt. nicht kündigen kann, deshalb auch das Angebot mit dem Aufhebungsvertrag. Dadurch versucht er das ganze ellegant für sich (!) und nicht für Dich zu lösen. Das Dir dadurch erheblich Nachteile beim Beantragen von Arbeitslosengeld (wenn Du dann wieder arbeiten möchtest und kannst) entstehen können mal ganz zu schweigen.
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erstmal vielen Dank für die rasant schnelle Hilfe.:knutsch01: :knutsch01: :knutsch01:
Unterscheiben werde ich erstmal garnichts. Ein Anwalt ist auf jeden Fall ein guter Tipp , wie auch der Link von Dir - DANKE -
Ronja ich danke für Deine klaren Worte - Du hast recht, der will ja was von mir und ich nicht von ihm.
Ich war eben komplett vor den Kopf gestossen, als der Anruf vom "Chef" kam und war auch etwas in Panik.
Ich werde mir anhören, was er mir anbietet und werde mir vor dem Gespräch auf jeden Fall nochmal meinen Arbeitsvetrag durchlesen.
Ich wünsche Euch beiden eine tolle Woche ( es soll ja wieder etwas wärmer werden) und Danke euch von ganzem Herzen - jetzt kann ich mit klarem Kopf in das Gespäch gehen!!!!
Alles Liebe Claudia