Hallo,
In Janis' Krippe haben wir das System, dass es zwei Erzieher gibt und immer ein Elternteil Bereitschaft hat. Wenn einer der Erzieher also durch Urlaub oder Krankheit ausfällt, übernimmt derjenige die Betreuung, der sich für den entsprechenden Tag im Kalender eingetragen hat. Die Satzung sagt deutlich, dass man im Krankheitsfall selbst für Ersatz zu sorgen hat (Oma, Mann, wer auch immer, oder eine andere Mutter springt ein und wird dafür von der kranken Mutter bezahlt (wobei die festgesetzten 20 € für fünf Stunden ja auch nicht gerade Wucher sind).
Eine Mutter ist jetzt der Meinung, sie müsste sich die nächsten beiden Monate nicht in die Bereitschaftsliste eintragen, weil sie dann ja im Wochenbett liegt und man das ja wohl nicht auf diese Weise "bestrafen" könne. Dass sie selbst nicht kommen kann, ist eh logisch. Aber für Ersatz muss sie doch trotzdem sorgen, schließlich wird jemand, der sich unverschuldet das Bein gebrochen hat oder sonstwas ja auch "bestraft" - oder? Gibt es da vielleicht eine gesetzliche Regelung, wo ausdrücklich steht, dass das Wochenbett einer Krankheit gleichzusetzen ist?
Kommentare
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Rechtlicher Ansatz ist meiner Meinung eher der Begriff Mutterschutz - der geht bis 8 Wochen nach der Geburt und diese Zeit ist ja einer Krankheit quasi gleichgestellt, da man nicht arbeiten muss - allerdings auch nicht unters Entgeltfortzahlungsgesetz fällt. Es ist eine Sondersituation, aber rein teleologisch gesehen ist es vergleichbar.
ich würde wochenbett auch immer mit krankheit gleichsetzen - beides ist unverschuldet in dem Sinne, wie es gemeint ist - wenn man in der krankheit einen Ersatz suchen muss, muss das fürs Wochenbett erst recht gelten, finde ich.