Hallo!
Hier sind ja doch einige im Forum, die im Ausland leben. Vielleicht sind ja auch Deutsche dabei...
Bekommt man als Deutscher im Ausland auch Erziehungsgeld? Oder nur, wenn man überwiegend in Deutschland wohnt?
Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Im Internet bin ich auch nicht schlauer geworden...
Danke!
Kommentare
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das habe ich dazu gefunden:
Einen Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt und einen Wohnsitz in Deutschland hat, das Kind selbst betreut und erzieht und nicht oder nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist oder im Rahmen einer Berufsausbildung beschäftigt ist.
Ebenfalls einen Anspruch hat, wer im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bei einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend im Ausland tätig ist. Dies gilt auch für die Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in. Eltern haben auch dann Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn sie in einem anderen Staat der EU / des EWR wohnen, aber ein Arbeitsverhältnis mit mehr als einer geringfügigen Beschäftigung in Deutschland haben. Im gleichen Haushalt im Ausland lebende Ehegatten haben dann einen Anspruch, wenn sie nicht bei einem ausländischen Arbeitgeber beschäftigt sind.
Ausländische Mitbürger/innen haben unter den gleichen Bedingungen Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn sie Bürger/innen der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Andere ausländische Mitbürger/innen bekommen Erziehungsgeld, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis haben oder anerkannte Asylberechtigte sind.
Würde ich mal sagen, dass Du keinen Anspruch hast.
Such einfach mal bei Google mit: Erziehungsgeld Ausland, dann findest Du ein paar interessante Links dazu.
Gruß
Ellen
P.S.: Selbst wenn Du Anspruch hättest, bei dieser tollen geänderten Gesetzeslage im Moment bekommt sowieso kaum jemand etwas ;-)
59,500
Ich google dann wirklich noch ein bisschen rum... hab wieder mal zu früh aufgegeben! :roll:
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also wir haben in Italien gelebt und dort gearbeitet und leider keinen Anspruch auf Erziehungsgeld gehabt. Dafür muss man wie schon im posting vorher steht seinen Aufenthalt in der BRD haben. Wo lebt ihr?
Liebe Grüsse Stephanie
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@Smoothie: hast du schon was rausgefunden?
1,282
Anspruch besteht meines Erachtens nur dann, wenn eine der beiden Möglichkeiten zutrifft. Wenn Dein Mann im Ausland bei einer deutschen Firma arbeitet, hätte man wohl Anspruch. Wenn man aber selbst auch noch bei einer nichtdeutschen Firma arbeitet, dann schon nicht mehr.
@Sonntagskind: Wenn Du mit Nebenwohnsitz in Deutschland gemeldet bist, guck doch einfach mal auf der Homepage Deiner Gemeinde/Deines Landkreises. Auf den meisten Verwaltungshomepages sind die Mailadressen der Sachbearbeiter, oder zumindest eine info-Mailadresse an die man sich wenden kann. Dann schreibst Du dem Menschen einfach mal Deine Situation, das ist der Fachmann und der muss es wissen. So würde ich das machen (OK, ich bin vorbelastet, ich arbeite im öffentlichen Dienst....., aber leider nicht in diesem Bereich, bin im Bereich Softwareberatung).
Gruß
Ellen
59,500
- bei einer deutschen Firma arbeitet
- deutscher Beamter oder ähnliches ist und im Ausland arbeitet
- Entwicklungshelfer ist...