und wieder mal ebay....hat jemand Ahnung? Klappe die 2

enkausticaenkaustica

1,202

bearbeitet 20. 05. 2007, 12:06 in Plauderecke
Oh man, ich habe jetz wieder ein paar Babysachen bei ebay verkauft und bin jetzt an einen totalen Idioten geraten.
Der/die hat Sachen von mir ersteigert, vorher aber Nachfragen gemacht, von wegen sofortkauf und so. Da er/sie sich nicht mehr gemeldet haben, nachdem ich nachdrücklicher geworden bin, habe ich nicht damit gerechnet das die die Sachen ersteigern. Lange Rede kurzer Sinn, wir haben uns auf neutralen Boden verabredet und da stand ich nun alleine. Die kreuzten nicht auf und meldeten sich auch nicht per mail.
Ich schrieb die an und wollte das Geld überwiesen haben, nun werde ich beschimpft und ich fühle mich bedroht. Erst waren es familiäre Probleme, jetzt hat die Plötzlich ein Kind bekommen. Angeblich hat der meine Adresse.
Kennt sich jemand aus, bekommt der als Käufer wirklich meine Adresse? Ebay habe ich informiert. Mir ist egal ob die mir Gebühren abziehen oder nicht, mit denen will ich nichts mehr zu tun haben. Das Geschäft lasse ich platzen.

Kommentare

  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich wüsste nicht das die deine adresse bekommen, wenn du sie nicht in deinen agbs oder so vermerkst allerdings bin ich kein ebay-fachmann- im übrigen würde ich mich an ebay wenden. deine einzige reelle chance allerdings denke ich, ist ihnen halt eine entsprechende bewertung aufzubrummen- nur dann wird wohl da passende zurückkommen.
    im prinzip: lass es im sand verlaufen und stell die artikel nochmal ein....
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    hab grad mal die letzten Kaufmails durchgesehen: Die Adresse des Verkäufers wird mitgeteilt. Allerdings weiß ich auch nicht genau ob man das abstellen kann, werd ich gleich mal suchen gehen. Aber ich denke das ist so gemacht, damit man Artikel auch abholen kann und das dann schneller geht.

    Wegen der Gebühren: In solchen Fällen bekommt der Käufer von mir eine Zahlungsaufforderung über ebay. Entweder äußert er sich innerhalb der von ebay gesetzten Frist oder wenn nicht, bekommst Du eine Mitteilung von ebay und kannst Dir zumindest die Provisionsgebühren wieder gutschreiben lassen. Auf den Einstellgebühren bleibst Du in jedem Fall sitzen. Wenn der Käufer sich nicht meldet bekommt er von ebay auch eine Verwarnung und fliegt bei der 3. raus (und meldet sich halt umgehend mit anderem Namen sofort wieder an, aber zumindest ist der Account dann erstmal dicht).

    Was Du auch noch machen kannst, falls mehrere Gebote auf die Artikel vorliegen, ist ein Angebot an die unterlegenen Bieter. Dafür gibt es bei jedem Artikel extra einen Button. Manchmal hat man Glück und wird es für 50 Cent weniger dann noch los und muss nicht nochmal neu einstellen (und wieder Gebühren verursachen).

    Gruß
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte mich schon an ebay gewand. Die schickten auch eine Zahlungsaufforderung, darauf wurden die ja so ausfallend. Schlimm ist die sind schon mit den 3 Namen drin! Ein unterlegender Bieter ist ja bereit die Sachen zu nehmen. Brauche nur noch das okay von ebay, Ich habe jetzt nur echt schiss das der vorbeikommt. Kann man die Adresse löschen lassen?
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    löschen lassen kannst Du die Adresse nicht. Das ist Deine für Käuferaktivitäten hinterlegte Adresse. Die wird dann bei Verkäufen auch Deinem Käufer mitgeteilt.

    Was man machen könnte: Postfach oder sonstwas reinschreiben. Allerdings muss man bei Käufen dann aufpassen dem Verkäufer auch die richtige Lieferadresse zu nennen.

    Wohnt der denn bei Euch in der Nähe das Du befürchtest der könnte aufkreuzen? Selbst wenn er es macht, würd ich mir erstmal nicht so die Gedanken machen (leicht gesagt, mir ging`s wegen anderer Geschäfte meiner lieben SchwieMu heute ähnlich). Such Dir schonmal die Nummer der örtlichen Polizei raus und wenn er anrückt und randalieren will kannst Du dort anrufen und Anzeige erstatten. Würd ich ihm eventuell, wenn er nochmal per Mail frech wird, vielleicht auch schonmal als Option "anbieten".

    Gruß
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo enkaustica!

    Was hat eBay den gesagt?
    Der Käufer kommt auf alle Fälle an Deine Adresse. Auch kann er die bei eBay anfordern. Du bekommst dann aber eine Nachricht von eBay. Ist der Kaufvertrag den über eBay gelaufen, oder hast Du SofortKauf mit ihm ausgemacht.
    Wenn Du Lust hast kannst Du mir mal die Artikelnummer per Private Nachricht senden.
    Kenne mich ein wenig mit eBay aus. :razz: Vielleicht kann ich ja helfen...

    Liebe Grüsse,
    Tanja
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wobei die verkäuferadresse vor beendigung des zahlvorganges nix in ebay zum öffentlichen einsehen zu suchen hat... wozu auch? davon abgesehen ist mir das nie aufgefallen- ich habe immer extra eine benachrichtigung bekommen wenn ich was abholen wollte :roll: - das ist ja ein ding :shock: , man lernt nicht aus.... :grin:
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Öffentlich sind die Adresse natürlich nicht :grin: , aber man kann ganz einfach eine Adresse bei eBay anfordern.
    Aber auch nur für die beiden "Geschäftspartner", und auch nur wenn man eine passene Artikelnummer dazu hat:

    Im Regelfall finden Sie die Kontaktdaten Ihres Handelspartners in der E-Mail zum Angebotsende. Bei internationalen Verkäufern ist díes aus Datenschutzgründen jedoch nicht immer gewährleistet. In diesem Fall können Sie die Kontaktadresse eBay anfordern. Geben Sie den Mitgliedsnamen des Verkäufers und die Artikelnummer des betreffenden Artikels an und Sie erhalten die gewünschten Daten per E-Mail.

    Überprüfen Sie den Namen, die Anschrift und E-Mail-Adresse, bevor Sie eine Zahlung überweisen. Auf diese Weise können Sie sich bezüglich der korrekten Angaben des Käufers noch einmal rückversichern und diesen zu einem späteren Zeitpunkt erreichen, falls ein Problem auftritt.

    Bitte beachten Sie, dass die angeforderten Informationen nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung von eBay genutzt werden dürfen.

    Hinweis: Das Mitglied, dessen Daten Sie anfordern, erhält ebenfalls ihre Kontaktdaten.




    Gruss, Tanja
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt mal eien ganz blöde Frage: Was will der denn eigentlich von dir?
    Er will die ersteigerte Ware nicht bezahlen, also nicht abnehmen - gut, ist das Geschäft geplatzt, du stellst die Sachen nochmal neu ein und er bekommt eine Verwarnung.
    Was will er dann noch von dir?
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also habe heute von Ebay Nachricht bekommen. Ob er meine Adresse hat oder nicht, weiß ich nicht, aber er ist gesperrt worden. War wohl nicht die einzige die sich beschwert hat.
    @RedSocksOnToast
    wenn ich wüßte was der Typ von mir will, hät ich nicht so ein Schiss.
    Der hat so blöde Sprüche abgelassen, die vermuten lassen das er aus der Huligan (wird das so geschrieben?) Szene stammt.
    @luxor
    die bei ebay hinterlegte Adresse, ist eigentlich nicht bei mir in der Nähe, er aber schreibt, das er aus meinen Stadtbezirk kommt und weiß wo ich wohne und er sofort aufkreuzen könnte. Es ist ebend so, dass ich derzeit alleine mit Amy bin, weil mein Mann ja in der Anschlußheilbehandlung und mein Großer im Urlaub ist.

    Werde jetzt auf alle Fälle etwas vorsichtiger sein und meine Umwelt etwas beobachten. Der Typ scheint echt krank zu sein.

    @Tanja
    danke für dein Angebot, werde vielleicht bei meinen nächsten Auktionen darauf zurückkommen. Habe nur jetzt erstmal die Schnauze getrichen voll!

    Dank Euch allen!!!!!!!!!
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach Mensch - immer ich.

    Diesmal bin ich Käufer. Habe ein süßes Kleid ersteigert und das ist kaputt.

    Habe den Verkäufer angeschrieben und es sah so aus, als wenn wir uns einigen könnten. Ich schicke die Ware zurück, bekomme Geld wieder....

    Jetzt will sie nicht die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen und ich soll ihr erst das Kleid zurücksenden ehe sie mir das Geld überweißt.
    Sie will mir weiß machen das dies bei Ebay so üblich wäre.

    Stehe ich auf`m Schlauch?
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo! War es ein Privatverkauf? Steht in der Artikelbeschreibung irgend etwas drin wegen Rücknahme? Wenn Du willst kannst Du mir die Artikelnummer gerne mal per PN schicken, dann kann ich auch mal kucken was da steht. :cool:

    Melde Dich mal.

    Gruss, Tanja


    .... im Notfall immer an eBay wenden... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn das Kleid kaputt ist, ist es aber ganz egal, ob es ein Privatverkauf ist und ob der VK in der AB Rücknahme ausgeschlossen hat. Bei Mängeln muss er die Ware trotzdem zurücknehmen und dir Kaufpreis plus zweimal Porto erstatten.

    Was die Reihenfolge angeht, bin ich mir nicht sicher wie das rechtlich aussieht. Also ob Du Anspruch darauf hast, dass der VK dir erst das Geld überweist, bevor Du die Ware zurückschickst. Wenn ich im Versandhandel was per Bankeinzug z.B. bestelle und eine Reklamation haben, muss ich ja auch erst die Ware zurückschicken, bevor ich mein Geld wiederkriege...

    LG
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ... und er VK schreibt auch , dass das Kleid in einem sehr guten Zustand ist. ABER wer kann dem VK das nachweisen????

    Melde Dich an eBay, und Du bist schon mal sicher.... :roll:

    Gruss, Tanja
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ebay: "Keine Garantie nach EU-Recht" ist kein wirksamer Gewährleistungsausschluss
    In vielen ebay-Auktionen sieht man Formulierungen, wie "nach neuem EU-Recht keine Garantie" mit der die Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausschließen möchten. Über die allgemeinen Voraussetzungen, wann ein Gewährleistungssauschluss wirksam und möglich ist, finden Sie weitergehende Informationen in unserem Beitrag: "Die Wirksamkeit des Ausschlusses von Gewährleistungsrechten bei ebay."

    Etwas anders kann es jedoch bei der Verwendung des Wortes "Garantie unter Hinweis auf das "neue EU-Recht"" aussehen.

    Grundsätzlich können private Verkäufer die Gewährleistung beim Angebot von Gebrauchtwaren ausschließen. Gemäß § 444 BGB ist der Haftungsausschluss wirksam, außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen. Rechtlich ist es etwas vollkommen anderes, ob die Gewährleistung oder die Garantie ausgeschlossen wird.


    Die Gewährleistung bezieht sich auf Sachmängel gemäß § 434 BGB. Eine Garantie stellt jedoch eine ausdrückliche Zusage für die Beschaffenheit einer Sache dar und ist somit ein Unterfall der vereinbarten Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB. Voraussetzung hierfür ist, dass eine bestimmte Beschaffenheit von den Vertragsparteien vereinbart worden ist. Die Anforderungen hierfür sind relativ hoch. Die Standardkommentierung des Bürgerlichen Gesetzbuches vertritt hier eine auf ersten Blick eindeutige Ansicht, soweit eine Garantie ausgeschlossen wird. Es heißt insofern: "Ohne Garantie bedeutet in der Regel keinen Haftungsausschluss, sondern höchstens die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit der Kaufsache gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB" (Palandt, § 444, Rd-Nr. 19).

    Der Verkäufer schließt somit eine Garantiehaftung für eine vereinbarte Beschaffenheit aus, haftet jedoch für die übrigen Sachmängel des § 434 BGB, demzufolge ist eine Sache erst dann mangelfrei, sobald eine Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
    wenn sie sich nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet
    oder
    wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
    Somit kann eine Formulierung, die lediglich einen Garantieausschluss beinhaltet, zum Bumerang für den Verkäufer werden, der sich plötzlich einer vollen Gewährleistungspflicht gegenüber sieht. Diesbezüglich sind uns Ansichten von deutschen Gerichten bekannt, die dies durchaus so sehen. Gegen diese Kommentaransicht, der zum Teil auch die Gerichte folgen, spricht die Tatsache, dass die Klausel bei ebay durchaus nicht unüblich ist und durch den Verkäufer so gemeint und durch den Käufer so verstanden wird, dass der Gegenstand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft wird.
    Ob eine derartige Interpretation dieser Formulierung, immerhin sind es meist juristische Laien, die gerade im privaten Bereich Waren unter Ausschluss der Gewährleistung anbieten, durchsetzbar ist, hängt im Einzelfall vom jeweiligen Gericht ab. Das Landgericht Berlin (Landgericht Berlin, Urteil vom 16.03.204, Az.: 18 O 533/03 ) hatte eine derartige Klausel sehr wohl als allgemeinen Gewährleistungsausschluss verstanden. Gleiches gilt in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Kamen . Die Formulierung "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschlussangesehen worden. Vorsicht geboten ist bei einer Formulierung, die die Schmängelhaftung ausschließt. Die Formulierung "das Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft" wurde als unwirksam nach dem Urteil des Oberlandesgericht Hamm, 28 U 147/04 vom 10.02.2005 angesehen, da hier die Haftung ausgeschlossen wurde, was nicht möglich ist.

    ... wir raten daher dazu, mit der Formulierung von Gewährleistungsausschlüssen besonders sorgfältig umzugehen und sinngemäß folgende Formulierung bei Angebot von Gebrauchtwaren zu verwenden:
    „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.“ ...
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    weiß jemand, ob der Hinweis darauf (Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Garantie verkauft.) auch Bestand hat, wenn er nur auf der "mich"-Seite steht?

    Das würde mich mal interessieren. Weil meist setz ich den Vers nicht nochmal zusätzlich unter meine Auktionen. Ich hatte bisher noch keinen Ärger deswegen, aber man kann ja nie wissen.

    Gruß
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Tanja, vielen lieben Dank für Deine Hilfe. Heute habe ich mich mit der Verkäuferin geeinigt. Der Ton war zwar nicht so prickelnd, aber damit kann ich leben. Sie überweißt das Geld + Porto und ich schicke dann das Kleid zurück.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @luxor

    Hmmm, also bei gewerblichen VK ist es so, dass bspw. die Widerrufsbelehrung, Impressum sowie AGB in der AB enthalten sein müssen. Wenn ein VK seine AB nur auf seiner mich hat, sind diese nicht gültig. So habe ich das aus den diversen ebay-Foren mitbekommen.

    Weiss nicht, wie das mit diesem Gewährleistungszeugs bei Privaten ist. Da wurde mir auch schon desöfteren gesagt, dass es egal ist, ob es dabei steht (also in der AB) oder nicht, weil es sowieso gilt. Eben weil ein Privat-VK für eine Gebrauchtware keine Garantie/Gewährleistung geben muss. Da muss der Käufer nicht extra drauf hingewiesen werden. Wie gesagt, so habens mal die Damen und Herren im ebay-Forum erzählt.

    LG
  • TanjaTanja

    490

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Übrigends ist mir auch schon mal was in der Art passiert.
    Und zwar habe ich bei einem gewerbl. Verkäufer super schöne Stiefel ersteigert. Haben super gepaßt ! Leider ist nach 2 mal tragen an beiden Absätzen die Sohle abgegangen. Einen Sohle habe ich wieder gefunden -die war tatsächlich nur zum reinstecke. Kein kleben , kein nageln. Nichts!

    Habe mich dann bei dem Verkäufer per eMail gemeldet, aber der vergißt komischerweise immer wieder mir zu Mailen :flaming01: .
    eBay kann mir leider auch nicht weiter helfen.

    Habe heute €7,90 für neue Absätze beim Schuster bezahlt. :flaming01:

    Und was mich am meinsten ärgert: Ich hatte meine Bewertung zu früh abgegeben, und die auch noch positiv. Konnte jetzt in nachhinein noch was an die Bewertung ranhängen, aber leider nicht auf negativ umschalten.
    Bei dem Händler werde ich nix mehr kaufen.

    Gruss. Tanja
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    auch ich habe jetzt mal bei ebay ins Kl* gegriffen: Kleid ersteigert, sehr günstig, als Baumwolle mit Kunstfaser angegeben, aber unter Baumwolle eingestellt. Kleid kam dann auch sehr schnell an. Roch etwas muffig, hatte so ne Art Gilbflecken unter den Achseln im Innenfutter, also kam es ab in die Wäsche. Hinterher roch die Wäsche komisch, also habe ich nochmal gewaschen. Der Geruch ging nicht weg, und jetzt sah ich, dass die "Gilbflecken" weiß geworden waren(das Innenfutter ist dunkelblalu). Super, wer weiß, was da dran war. Baumwolle war das Material jedenfalls nicht. Dann habe ich die Bewertungen der Verkäuferin nochmal durchgecheckt, zwei andere käufer haben mal was von wegen falsche Materialangabe geschrieben, aber sonst hat sie fast nur gute Bewertungen. Habe neutral bewertet, sie dann auch, aber mit saftigen Bemerkungen und per Mail hat sie mich dann als zu blöd fürs richtige Waschen hingestellt und verwies auch auf ein Pflegeetikett. Nur das gibt es beim besten Willen nicht, habe das Kleid mehrmals durchsucht schon vor dem Waschen. Letzte Mail habe ich gar nicht mehr beantwortet, die Dame wurde ja nicht netter.

    Toll, eine andere Lieferung(Umschlag) ist jetzt auch nicht angekommen, nochmal daneben.

    Das hat man davon, wenn man mal ein Schnäppchen machen will. Von Ebay habe ich erst mal die Nase voll, verfolge halt nur noch die Sachen, auf die ich früher geboten habe, aber in Zukunft werde ich wohl nur noch 100%-positiv-Verkäufern trauen. :???:

    Liebe Grüße vom Milchmädchen
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich handhabe das so, dass cih immer erst versuche, mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten - ihm meine "Probleme" schildere, vielelicht ganz deutlich schreieb, was in der Artikelbeschreibung stand und was jetzt anders ist und ihn frage, wie wir verbleiben wollen. Das mache ich je nachdem auch noch ein weiteres Mal. Meistens kommt dann eine Reaktion, weil den Leuten ja auch oft nicht an einer negativen oder neutralen Bewertung gelegen ist. Oftmals kann man sich "gütlich" einigen. Wenn nicht, wenn einer ausfallend wird oder gar nicht reagiert bewerte ich entweder neutral, negativ oder gar nicht. Tue aber vorher meinen Unmut auch in einer erneuten Mail kund.

    Das ist zwar auch nicht immer befriedigend, aber es baut schon mal etwas vom Ärger ab.

    Grundsätzlich bin ich aber auch vorsichtiger geworden bei ebay; allerdings trifft man doch auch hin und wieder auf "schwarze Schafe"....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das A und O ist wirklich, vor dem Bieten auf das BW-Profil des VK zu schaun, und zwar nicht nur auf die Prozentzahl, sondern wirklich auf die einzelnen BWs. Mir ist es schon manchmal so gegangen, dass ich dachte, naja, der hat ja 100 %, was soll da schiefgehn. Und wenn man dann die BWs liest, stellt sich raus, dass etliche "einvernehmlich" zurückgenommen wurden, dass der Text bei manch einer BW eher eine andere Farbe als grün gerechtfertigt hätte, dass viele Neutrale dabei sind, weil die Leute sich nicht trauen, rot zu geben usw. Dagegen ist es manchmal bei auf den ersten Blick schlechten Profilen so, dass sie dann bei näherem Hinsehen gar nicht mehr sooo schlecht aussehen. Es gibt nämlich nicht nur blöde Verkäufer, sondern auch unangenehme Käufer, die nur rummeckern und wegen jedem kleinen Mist rot vergeben. Da ist dann schnell das Profil versaut, obwohl man vielleicht gar nichts falsch gemacht hat.

    Ich habe bislang zwei schlechte Erfahrungen gemacht bei ebay. Das war in meiner Anfangszeit und würde mir heute nicht mehr passieren. Das eine Mal hab ich ein Klamottenpaket ersteigert mit zum Teil gebrauchten Teilen. Mir ging es dabei nur um zwei Teile, die anderen waren mir relativ Hupe. Naja, dann kam das Paket an und die Sachen (darunter so eine Art Abendkleid und ein Abendrock, also nichts, was man mal eben in die Waschmaschine stecken kann) waren einfach nur reingeschmisschen worden, nicht mal zusammengefaltet oder so. Die konnte ich so nicht anziehen, das Kleid und den Rock hätte ich in die Reinigung geben müssen, um sie tragen zu können. Ich dumme Kuh hab dann trotzdem grün bewertet, aber reingeschrieben, dass die Sachen total knittrig waren. Ich hab dann dafür ne patzige Graue gekriegt, von wegen das sei ja klar, dass die Sachen nicht wie frisch gebügelt aussehen (ja, das ist mir auch klar, aber zwische nicht frisch gebügelt und Crinkle Optik ist dann doch ein bisschen ein Unterschied) und ich solle mal vorher die AB lesen, bevor ich grau bewerte. Hallo, ich hatte der Schnepfe noch grün gegeben. Aber egal, sowas passiert mir heute nicht mehr. Die Dame hatte vorher schon ein paar fragwürdige BWs, unter anderem eine, wo ein Käufer sich beschwerte, dass seine CD total verstaubt gewesen sei. Ihre Antwort war, Staub sei ja wohl ganz normal. Naja, das sagt eigentlich schon alles, wenn man nichtmal in der Lage ist, sein Zeug vor Versand abzustauben.

    Wollt ich nur mal erzählen :biggrin: . Es geht doch jedem irgendwann mal so, dass er auf ibäh auch mal reinfällt.

    LG
  • maxi37maxi37

    5,192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Schwester ist auch letztens reingefallen. Angeblich eine ungetragene neue Lederjacke. Dann kam sie, roch nach Rauch, und es war eine Nagelpfeile und ein benutztes Taschentuch drin. :ih: . Die dame ist inzwischen nicht mehr bei Ebay gemeldet. Und einen kaputten Videorecorder hatte sie auch schon mal ersteigert. Den Verkäufer gabs dann auch nicht mehr. Die müssen sich da bestimmt mehrere Terze erlaubt haben. Ich bin bisjetzt von sowas verschont geblieben.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    habe in den Hilfeforen gestöbert und bin dort auf ein Tool aufmerksam geworden, mit dem man die neutralen und negativen Bewertungen von Mitgliedern finden kann, ohne alle einzelnen Seiten der Bewertungen durchforsten zu müssen. Heißt toolhaus.org habe so rausgefunden, dass meine Verkäuferin außer negativen noch zahlreiche neutrale Bewertungen hat, die aber in der Startseite nicht aufgelistet sind. Also beispielsweise wenn da steht: x positive, y negative Bewertungen und die Gesamtpunktzahl, dann kann man aus der letzten Zahl nicht rauslesen, ob es viele neutrale Bewertungen gab oder ob eben ein Käufer mehrere Artikel ersteigert hat(wird ja nur einmal ein Punkt angerechnet pro Käufer), wenn der Kauf länger als 12 Monate her ist.

    Die Seite habe ich jetzt in meine Lesezeichen aufgenommen und werde die wohl mal durchgehen, wenn ich mir wieder im Unklaren über einen Ebay-Partner bin. Gibt das Tool übrigens auf Englisch und Deutsch.

    Liebe Grüße vom Milchmädchen
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