welche Gelder für Hausfrau nach geburt??

Carry1982Carry1982

310

bearbeitet 16. 11. 2006, 12:15 in Nach der Geburt
Hallo ihr lieben,
bin zwar erst in der 30 SSW, aber wollte mich jetzt schon erkundigen welche gelder man beantragen muß.
Kindergeld ist klar, wenns Baby noch diese Jahr kommt dann Erziehungsgeld.
Mutterschaftsgeld bekomme ich nicht weil ich über meinen Mann versichert bin. Habe aber gelesen, dass auch Hausfrauen einen festbetrag bekommen, wovon, weiß ich aber nicht mehr.

Nun kommt noch dazu, ich habe bis ende September auf 400euro Basis gearbeitet und bin wegen Schwangerschaft jetzt abgemeldet(zu anstrengend) Mein Mann bekommt seit 2 Monaten Krankengeld weil er leider an krebs erkrankt ist. Welche Gelder kann ich noch beantragen? Und fals mein baby 2007 kommt, wieviel bekomme ich denn dann höchstens als Elterngeld? Das mit dem elterngeld haben die sich sowieseo nicht gut überlegt. Haben die sich auch gedanken gemacht was du nach einem Jahr mit dem kind machst wenn du wieder arbeiten gehst?(je nach falll) Weil beim jetzigen erziehungsgeld hast du wenigstens spielraum und könntest unter 20 stunden die woche arbeiten gehen und von dem Erziehungsgeld eine kleine betreuung leisten.

Was haltet ihr davon? und kann mir jemand meine Fragen zum Geld beantworten?

Liebe Grüße, carry

Kommentare

  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Carry,

    in Deinem Fall würde das Elterngeld für ein Jahr den Sockelbetrag von 300 € betragen. Du könntest es auch verteilt auf 2 Jahre auszahlen lassen, dann ist es allerdings nur die hälfte ;-)

    Ansonsten könntet ihr noch Wohngeld oder ergänzendes Alg II beantragen. Inwieweit ihr was bekommt, hängt von der Höhe des Krankengeldes/Einkommens Deines Mannes ab.

    Hier ist eine sehr gute Seite, auf der Du Dich über das neue Elterngeld umfassend informieren kannst (ziemlich verständlich das ganze).

    http://www.elterngeld.net (Link von AnjaH genehmigt)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mutterschaftsgeld bekommst du als festbetrag von 210 euro über das bundesversicherungsamt, mußt du mal googeln, wegen der telefonnummer, die schicken dir dann den antrag zu und du mußt nach der geburt den ausgefüllten antrag und die geburtsurkunde im original(!) hinschicken, die sonst die krankenkasse für das mutterschaftsgeld bekommen würde.
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo anja, weißt du zufällig auch oder jemand anderes, wann man anspruch auf diese 210 euro hat? ich habe ja einen 400 euro job, habe anspruch auf mutterschutz aber keinen anspruch auf lohnfortzahlung, so daß ich mich jetzt dazu entschieden habe vor der geburt weiter zu "arbeiten" d.h. meine überstunden abzubummeln, die noch reichlich vorhanden sind. hat man nur anspruch auf dieses ersatzmutterschaftsgeld, wenn man keinerlei einkünfte in der mutterschutzfrist hat? oder ist das ganz egal? wenn man das erst nach der geburt beantragt müsste es ja eigentlich egal sein, oder?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wieso hast du keinen anspruch auf lohnfortzahlung?

    hausfrauen bekommen dieses geld übrigens nicht nach der seite von der bva:
    I. Mutterschaftsgeld erhalten Sie von uns, wenn Sie:


    1. zu Beginn der Schutzfrist


    - in einem Arbeitsverhältnis stehen (hierzu zählt auch ein geringfügiges Arbeitsverhältnis),


    - oder in Heimarbeit beschäftigt sind,


    - oder Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt hat,


    oder


    während der Schutzfristen


    - aus einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind oder wechseln (ab dem Zeitpunkt des Wechsels),


    und


    2. nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind.


    (Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen fin-den Sie im Internet unter http://www.bva.de/Fachinformationen/Kra ... tsgeld.pdf.)



    II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:


    - Frauen, deren Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen oder wegen Befristung vor Beginn der Schutzfrist endete


    - Hausfrauen,

    - Beamtinnen, es sei denn, Sie sind noch während der Schutzfristen in ein Arbeitsverhältnis gewechselt, oder üben eine Nebentätigkeit aus,


    - selbständig Tätige,


    - mitarbeitende Gesellschafterinnen, die aufgrund Ihrer Kapitalbeteiligung, wegen einer Sperrminorität oder aus anderen Gründen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen haben,


    - pflicht- bzw. freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Das gilt auch, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben.

    - Frauen im unbezahlten Sonder-/Urlaub, der erst nach den Schutzfristen endet, und die während des Urlaubs kein weiteres Arbeitsverhältnis eingegangen sind,


    - Frauen in Elternzeit, die erst nach den Schutzfristen für das zu erwartende Kind abläuft, und die während der Elternzeit nicht teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind.




    III. Verfahren


    Von Ihnen benötigen wir:


    - das vollständig ausgefüllte Antragsformular - möglichst vor der Entbindung,


    - die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin, die fristgerecht (d.h. nicht früher als sieben Wochen vor diesem Termin und keinesfalls nach dem Entbindungstermin) ausgestellt sein muss - möglichst vor der Entbindung. Anderenfalls müssen wir bei der Prüfung des Anspruchs vom tatsächlichen Entbindungstermin ausgehen. Das kann unter bestimmten Umständen sogar dazu führen, dass wir den Antrag ablehnen müssen,


    - die von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllte, unterschriebene und mit dem Firmenstempel versehene Bescheinigung - bei geringfügiger Beschäftigung unbedingt die An- und Ab- oder Unterbrechensmeldung zur/von der Sozialversicherung beifügen,


    - die vom Standesamt ausgestellte Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe, wenn Sie privatversichert sind, oder wenn Sie geringfügig beschäftigt sind, uns aber keine fristgerecht ausgestellte Vorausbescheinigung zugesandt haben. In allen anderen Fällen benötigen wir dagegen im Regelfall keine Geburtsbescheinigung, es sei denn, wir würden Sie ausdrücklich auffordern, uns die Geburtsbescheinigung zu schicken.


    - Sollte das Geburtsgewicht Ihres Babys unter 2.500 Gramm liegen, oder es wegen nicht voll ausgebildeter Reifezeichen bzw. verfrühter Beendigung der Schwangerschaft wesentlich erweiterter Pflege bedürfen (= Frühgeburt), lassen Sie sich das bescheinigen. Nur wenn wir diese Bescheinigung haben, können wir diesen Umstand bei der Berechnung des Anspruchszeitraums zu Ihren Gunsten berücksichtigen!


  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    so sieht das nach meiner information aus -

    Können Mini-Jobberinnen das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erhalten?

    Nein. Nur wer ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (mindestens also einen "Midi-Job", siehe unten) ausübt, erhält von seiner Krankenkasse ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld von 13 Euro. Dieses wird in der so genannten Mutterschutzfrist - sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung - gewährt. Insgesamt kommen dabei mindestens 1287 Euro zusammen.

    Das Mutterschaftsgeld steht Arbeitnehmerinnen jedoch nur zu, wenn sie persönlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Eine Familienversicherung über den Ehepartner zählt dafür nicht. Statt des Geldes von der Krankenkasse gibt es für Mini-Jobberinnen nur das niedrigere Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dieses zahlt auf Antrag einmalig 210 Euro.


    allerdings bin ich momenatn auch nicht über meinen mann krankenversichert sondern ja noch in elternzeit und somit darüber krankenversichert...aber ich habe ja nun einen mini-job und keinen midi job, müsste demnach eigentrlich keinen anspruc auf lohnfortzahlung haben, oder sehe ich das falsch? wäre ja schön!
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nach meiner information - habe ich vorhin gelsene, als ich das andere gesucht habe, weiß aber nicht, ob auch da - steht frauen in elternzeit mutterschaftsgeld der KK zu, ohne den arbeitgeberanteil. ;-)

    geh mal zu deiner Krankenkasse, die müssten das wissen!
    du bekommst dann nur die 13 euro täglich, das ist aber besser als 210...
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Carry
    Wenn du noch dieses Jahr entbindest, bekommst du 2 Jahre 300€ - wenn dein Partner allein nicht zuviel verdient!
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    juchu, gerade mit meiner krankenkasse gesprochen, frauen in elternzeit, die in einem beschäftigungsverhältnis stehen - (also in meinem fall das beschäftigungsverhältnis, das gerade durch die elternzeit für annie ruht) bekommen mutterschaftsgeld von der krankenkasse. ob 400 euro job oder nicht, ist also gar nicht relevant. puh, da fällt mir aber ein stein vom herzen- habe nur vergessen zu fragen, wie hoch das jetzt ist, aber wohl 13 euro am tag, denke ich mal ...
    danke, cora, für den tipp!
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genau, 13 euro sind das! siehe weiter oben...
    geh mal zu deiner Krankenkasse, die müssten das wissen!
    du bekommst dann nur die 13 euro täglich, das ist aber besser als 210...

  • anja75anja75

    139

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich muss das jetzt hier mal gerade hochschieben, weil ich eben mit meiner Krankenkasse telefoniert habe, und die haben mir was ganz anderes dazu gesagt. :roll: :roll:

    Und zwar hat die Dame mir gesagt, dass, da ich ja auch noch von Jan in Elternzeit bin und einen 400 Euro-Job habe, dass Versorgungsamt der Stadt für mich zustänig wäre. Und da bekäme ich dann auch maximal diese 210 Euro.

    Schade, ich hatte mich schon so gefreut, als ich Eure Sachen hier so durchgelesen habe.

    Catpower, wieviel Geld bekommst Du denn jetzt von der Krankenkasse? Und ist das denn wohl von Kasse zu Kasse verschieden? Kann ich mir gar nicht vorstellen.
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    häh? echt? hmm, bei welcher krankenkasse bist du denn? ich bei der dak.

    das mit dem versorgungsamt habe ich ja noch gar nicht gehört - aber beim telefonat mit der dak wurde mir gesagt, daß ein 400 euro job überhaupt nicht angerechnet wird - wichtig ist eben nur, dass das alte beschäftigungsverhältnis noch besteht - und man eben bei der krankenkasse selbst versichert ist, wenn auch beitragsfrei aufgrund der elternzeit.

    ich bekomme den betrag von 13euro pro kalendertag.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hä??? das ist mir aber neu, und gestern war ich erst noch bei der KRankenkasse, die haben nichts darüber gesagt, nun gut, die Sachbearbeiterin war auch nicht die fitteste ;-)

    Also nochmal für die Langsamversteher :biggrin: oder einfach nur zur Bestätigung: Wer in Elternzeit ist, dessen Beschäftigungsverhältnis aber noch besteht (aber ruht, also ohne Einkünfte), bekommt dennoch die 13 €pro Kalendertag?????????? Von der Krankenkasse? BEdingung ist, dass man selbst versichert ist, also nicht über den Mann?
    Gillt das für jede Krankenkasse, z.B. auch die TK?????
    Das würde uns ja ungeahnten Geldsegen verschaffen :grin: Muß ich gleich morgen mal anrufen!!!!!!!!!!!!!!
  • anja75anja75

    139

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mmh, jetzt verstehe ich auch nichts mehr. Also ich bin bei der BKK versichert und die Dame, die mich beraten hat, hörte sich eigentlich ganz kompetent an.

    Zum Glück hab ich ja noch seeehr viel Zeit um mich nochmal schlau zu machen.

    Berichtet bitte mal, wie das dann wirklich bei Euch war!!!

    Ach so, diese 210 Euro, die ich dann bekommen würde, nennen sich dann Mutterschaftsbeihilfe oder so ähnlich.
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    genaus, so ist es - ein 400 euro job ist aber erlaubt, oder besser gesagt alles bis 400 euro- also ein gehalt bei dem man nicht sozialversicherungspflichtig ist - und ja, du darfst nicht über deinen mann versichtert sein und das alte beschäftigungsverhältnis muß ruhen.

    ich hatte übrigens meine situation auch noch dem bundenversicherungsamt geschildert und gefragt, wie das denn nun aussieht in meiner situation - kam, wenn auch zwei wochen später nach meiner mail (langsam mahlen die mühlen...) die gleiche auskunft wie von der dak.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    schön, dass mir die Tante letztes Jahr bei der TK nach Mareks Geburt sagte, dass es egal sei, ob ich mich über meinen Partner versichern lasse oder selbst beitragsfrei versichert sei. Unglaublich. Klar beim ersten Kind hat es erstmal keine Auswirkungen, aber jetzt mit Nr. 2 sind das mal glatte 1274 € Startgeld!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Ich bin mal wieder froh um das Forum, was man hier nicht alles erfährt, klasse!!!
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    jetzt ist es amtlich, die dak hat mir heute den betrag für die sechs wochen mutterschutz vor der geburt überwiesen (13€ pro kalendertag) hatte erst montag die bescheinigung über den mutmaßlichen entbindungstermin eingereicht- wie fix das ging :shock: - das geld für die acht wochen nach der geburt gibts dann nach der geburt ;-)

    also, wenn euch eure krankenkassen was anderes erzählen, obwohl ihr die bedingungen erfüllt - ordentlich druck machen!
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    davon kannst du ausgehen!
    Aber sag mal, du schreibst da was von Bescheinigung :confused01: kriegt man die vom Arzt, muß man danach fragen? Ich sag jetzt aber nicht, dass meine letzte Entbindung letzten Sommer war :oops: hihihi, schwanger sein macht einen nicht unbedingt zum Gedächtniskünstler :biggrin:
  • catpowercatpower

    719

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, die kriegt man vom arzt, hatte das aber auch verdrängt - wurde mir aber von der krankenkasse noch mal am telefon gesagt - in sachen demenz stehe ich dir wahrscheinlich in nichts nach. diese bescheinigung bekommt man frühestens sieben wochen vorm entbindungstermin ausgestellt, also genau eine woche vor mutterschutzbeginn - automatisch bekommt man die aber nicht, ich habe jedenfalls schon danach gefragt.
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorry, wenn ich jetzt meine Frage auch noch "draufsetze". Ich bin Hausfrau, nicht berufstätig aber selbst gesetzlich Krankenversichert, weil mein Mann bei der Bundeswehr ist. Ich blicke da einfach nicht durch, was ich jetzt von wem bekomme. Elterngeld ist klar (finde ich auch ganz schön blöd die neue Regelung) aber Mutterschaftsgeld? Die Damen in der Geschäftsstelle meine Krankenkasse hier sind mit der Frage leider überfordert gewesen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    du bekommst mutterschaftsgeld als freiwillig versicherte nur, wenn du auch krankkentagegeld bekommst ;-) und du musst nachweisen, was dir entgeht durch die geburt..upps, da das eher nichts ist als Hausfrau , bekommst du wohl nichts. sorry.
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Schöner sch... Dabei bin ich ja nicht ganz freiwillig Hausfrau. Aber danach fragt ja keiner. :sad:
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