Neuer Arbeitsvertrag für Elternzeit

enkausticaenkaustica

1,202

bearbeitet 26. 11. 2006, 22:07 in Plauderecke
Hallo, brauche mal ein paar Meinungen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber beantrag ab 01.03. 07 wieder 30 Stunden während der Elternzeit zu arbeiten. Ist auch genehmigt. Nun habe ich Kitaplatz beantragt und auch dafür sieht es gut aus. Nur jetzt kommen mir Zweifel. Amy wird von mir noch voll gestillt. Sie ist nun 8 Monate und Brei essen ist für sie ganz schlimm. Ich biete es ihr immer mal wieder an, aber sie macht teilweise nicht mal den Mund auf. Wie wird sich das in den nächsten vier Monaten entwickeln? Wenn ihr die Chance hättet noch ein halbes Jahr länger zu Hause zu bleiben, danach einen Kitaplatz zu bekommen und mit 30 Stunden einzusteigen, würdet ihr das tun. Geld ist nicht das Hauptproblem, ehrlich gesagt kommen wir gut hin. Mein Mann unterstüzt mich egal wie ich mich entscheide. Auch geht es zur Zeit auf Arbeit drunter und drüber, Umstruckturierung, meinen alten Arbeitsplatz bekomme ich also sowieso nicht wieder.
Ist es für Amy gut, länger zu Hause zu bleiben oder brauch sie die sozialen kontakte der Kita?! Wir gehen regelmäßig zur Still- und Krabbelgruppe, zum Fabelkurs (ähnlich Pekip) und zum Babyschwimmen. Reicht das?
Oh man, helft mir mal bei der Entscheidungsfindung!

Kommentare

  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    also um das Stillen würde ich mir keine Sorgen machen, da wird sich in den nächsten 4 Monaten vermutlich noch so einiges ändern. Und was die Kita angeht: Ich finde, es kommt total aufs Kind drauf an. Manche Kinder tun sich leicht, andere weniger. Und auf die Stundezahl, wie lange sie dort sein wird. Ich z.B. bin sehr froh, für Jonah nur einen Halbtagesplatz zu haben, er ist doch eher der Schüchtere und ein ganzer Tag wäre sicher zu viel für ihn. Zudem möchte ich auch noch was von meinem Kind haben. ;-) Aber das Kind einer Freundin z.B. ist erst seit 2 Wochen in der Kita und schläft mittags schon dort, ohne Probleme. Ist eben ganz verschieden!
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Theoretisch sieht unser Plan so ähnlich aus... wenn der Zwerg ca. 1 Jahr alt ist halbtags in die Kita damit ich wieder 20h arbeiten gehen kann. 30, falls ich einen Job näher bei uns kriege (30mins Fahrzeit einfach).

    ABER:
    Wir werden erst mal schauen, was unsere Zwerg für einen Charakter hat. Ob er damit klarkommt oder nicht. Wenn nicht, werde ich definitiv länger daheimbleiben und jeden Cent dafür nochmal umdrehen.

    Ich kann dir leider nicht sagen, was für dein Kind am Besten wäre. Spontan würde ich sagen: gib ihr die Zeit. Bleib noch ein Weilchen daheim. So schön wird sies nie wieder haben ;)
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe mich entschieden und heute mit meiner Personalmitarbeiterin gesprochen. Sie schicken mir einen Vertrag zu, das ich erst ab 01.09.2007, 30 Stunden die Woche im Rahmen der Elternezeit arbeiten gehe.
    Ich denk so ist es am besten. Morgen gehe ich noch zur Kita, da Amy da für Februar auf der Warteliste steht.

    Doch jetzt bin ich ganz froh, schön das wir (ich) darüber geredet haben. :knutsch01:
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, ich habe das noch einmal rausgekramt, weil ich nun meinen neuen Vertrag für die Elternzeit bekommen habe.

    Da steht der Satz drin, das ich mich verpflichte Überstunden, Mehrarbeit, Telefonbereitschaft zu übernehmen. - In der der Elternzeit?-

    Dürfen die das. Ich meine ich darf doch nur 30 Stunden maximal arbeiten oder? Auf meine Nachfrage hin, wurde mir lapidar mitgeteile, das die Personalabteilung diesen Satz jetz immer reinschreibt.

    Weiß da jemand bescheid?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was iss`n das für ein Unternehmen? Wie gross? Habt ihr ne Gleichstellungsbeauftragte oder etwas ähnliches? nen Personal- oder Betriebsrat mit einer zuständigen Person für Gleichstellungsfragen? Oder ist das nur ne kleine Nuckelbude?
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA).
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann habt ihr eine GleiB. ;-) Geh hin. Mach morgen gleich einen Termin. Es ist ihr Job deine Interessen in diesem Problem zu verteten und dir die notwenidgen Gesetze zur Hand zu geben, dir zu helfen, sie zu verstehen und die Verhandlungen mit deinem Chef oder der Personalabteilung zu begleiten oder für dich zu führen. Besser kann es dich nciht treffen. :cool:
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    werd ich sofort tun, hätte ich ja selber drauf kommen können. Wald vor lauter Bäume nicht.....

    Personalrat habe ich versucht, nur irgendwie ist da nie einer zu erreichen!
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, ihr werdet es nicht glauben, habe heute mit dem Referat Gleichstellungnsbeauftrage gesprochen. Und die sagten mir doch glatt, das dieser pasus normal wäre! Hallo? Ich glaube ich bin im falschen Film.
    Es ist ja nicht so, das ich grundsätzlich gegen Überstunden, aber das muss ich mit meinem Mann abstimmen. Und in der Elternzeit, darf ich ja auch nur 30 Stunden arbeiten.
    die BfA hat eiinen Preis als sehr gutes Familienfördendes Unternehmen bekommen.......
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was steht denn in der höheren Rechtsquelle (Tarifverträge, "Betriebsvereinbarungen" etc.)?

    Betreffend der Arbeitszeit während der Elternzeit, gibt es eine eindeutige Aussage vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://familien-wegweiser.de/wegweiser/ ... 40456.html

    Inwieweit der Überstundenpassus unwirksam ist, kann ich dir adhoc leider nicht sagen. Vielleicht wendest du dich noch einmal an die zuständige Mitarbeitervertretung?

    Vom wem wurde die BfA eigentlich ausgezeichnet?
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin mir nicht 100 %ig sicher:

    Im Zweifel ist meineserachtens der Passus dann einfach unwirksam. Ob er nun drin steht oder nicht ist dabei egal.
    Kommt es zu Überstunden (z.B.) musst und darfst Du diese nicht übernehemen. Soll heißen, ob es drin steht oder nicht ist egal. Für Dich gelten die 30 Stunden.
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bzw. die Überstunden müssten zeitnah wieder abgebaut werden, durch Freizeitausgleich. Das müsste doch auch gehen, oder?
    Ich habe mich da mal für mich erkundigt, bei der Erziehungsgeldstelle, die meinten, es zähle die durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl. Oder haben die mir Quatsch erzählt?
  • MonifloriMoniflori

    4,530

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In Gisela´s link steht zu den Überstunden folgendes:
    Erwerbsarbeit während der Elternzeit ist zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit pro erwerbstätigem Elternteil 30 Stunden nicht übersteigt. Die 30-Stunden-Woche ist eine Höchstgrenze.

    Auch eine Tätigkeit zu variablen Arbeitszeiten und mit Überstunden ist während der Elternzeit zulässig. Entscheidend ist lediglich, dass im monatlichen Durchschnitt und unter Beachtung der jeweiligen Ausgleichszeiträume die Pflicht zur Arbeitsleistung 30 Wochenstunden nicht überschreitet.
    Dabei kann sich diese Pflicht zur Arbeitsleistung auch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer anderen für den betroffenen Elternteil geltenden betrieblichen Regelung ergeben.
    Quelle: http://familien-wegweiser.de/wegweiser/ ... 40456.html
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, habe einfach einen Zusatz an meinen Arbeitsvertrag gehangen, mich auf den Ihnhalt von Giselas Link bezogen, meine Bereitschaft erklärt, aber nach vorheriger Absprache unter Verweis auf begrenzten Kita-Platz und Schichtdienst vom Gatten.
    Mal sehen......
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