Verlängerung der Elternzeit???

bearbeitet 13. 10. 2006, 21:22 in Kummerkasten
Hallo!!!!Ich habe schon viele Beiträge hier gelesen, aber noch nie selbst geschrieben.Mein Thema wurde bestimmt auch schon mal besprochen,hab nichts mehr dazu gefunden. :roll:

Mein Sohn ist jetzt ein halbes Jahr alt. Im April 2007 müßte ich wieder anfangen zu arbeiten. Das Erziehungsgeld habe ich für ein Jahr beantragt(450Euro), das heißt, es würde ja im zweiten Jahr wegfallen. Ich könnte mich voll ärgern, dass ich dies so geregelt habe. :mad: Gibt es einen Weg, das zweite halbe Jahr das Geld zu kürzen so dass man aber länger unterstützt wird??? bzw. wenn nicht,würde es dann eine andere finanzielle Unterstützung geben???
Ich möchte meinen kleinen Fratz noch nicht in die Krippe geben. :cry: (falls dann ein Platz vorhanden ist)
Es gibt noch soviel anderes, was mich beschäftigt, aber erstmal dieses. :???:
Es wär echt nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Theoretisch kannst du das beantragen und die berechnen das auch. Aber du musst dann einberechnen, dass die 450 der ersten 8 Monate (oder wieviel auch immer du dann bereits bekommen hast) verrechnet werden. Das heisst bei 8 MOnaten hast du in diesem Fall 150 Euro über 300 bekommen. Sind also 1200 Euro. Diese würden abgezogen werden von der GEsamtsumme dessen, was du bekommen kannst. Das KANN auch heissen, dass du dann erstmal 4 MOnate gar nichts bekommst, bis die 1200 verrechnet sind und dann eben 300 und dafür länger. Ich weiss nicht, ob die das SO oder anders machen, aber möglich wäre das. Ne andere Lösung bringt dir ggf auch nichts. Beispielsweise, wenn sie es halbiert verrechnen und du solange nur 150 ErzG bekommst, bis die 1200 verrechnet sind. Bei 150 im Monat wären das dann wieder 8 MOnate. Ob dir das überhapt was bringen würde, weiss ich nicht. :???:
    Wieso rufst du nicht einfach bei der für dich zuständigen Behörde an. Die können es dir sofort sagen. ;-)
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Seepferd schrieb:
    Gibt es einen Weg, das zweite halbe Jahr das Geld zu kürzen so dass man aber länger unterstützt wird???

    wenn du das schon so beantragt hast und es schon genemigt wurde, dann kann das nicht mehr geändert werden, so steht es sogar in meinem Antrag den ich hier liegen habe !!!
    Das muss man sich vorher überlegen, bevor man den Erstantrag abschickt.....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm!!!!Danke für Eure Antworten.Das hab ich mir schon gedacht, dass der Antrag verbindlich ist. Ach Mensch, das blöde Geld- dreht sich alles nur darum :cry: Weiß auch nicht, wie ich`s machen soll :confused01:
  • mimmi36mimmi36

    511

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich weiß nicht, ob ich deine Frage jetzt richtig verstanden habe, aber die Eltermnzeit selber könntest du doch verlängern, auch ohne Erziehungsgeldbezug? Wäre es denn finanziell drin, dass du z.B. die Elternzeit um ein halbes Jahr verlängerst, und bis dahin von den 450 € / Monat die Hälfte oder so zurücklegst, z.b. per Dauerauftrag auf ein Sparkonto, und dann im restlichen halben Jahr die andere Hälfte aufbrauchst? Hoffe, ich habe mich jetzt verständlich ausgedrückt :oops: .

    EDIT: Jetzt ist mir eingefallen, das man sich bei der Elternzeit ja auch auf die ersten zwei Jahre festlegen muß :fies02: , hm, und ich dachte schon, ich hätte sone gute Idee gehabt :oops: .
  • Iris3105Iris3105

    2,619

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also mir wurde von meinem Arbeitgeber gesagt, daß man voraussichtlich mal die drei Jahre Elternezit eintragen soll im Antrag. Sollte es dann weniger werden, aus welchen Gründen auch immer, dann kann man das leichter beantragen, als umgekehrt. Wurde das Dir von Deinem Arbeitgeber nicht mitgeteilt? Dann finde ich das schlechte Informationspolitik.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    öhm, ich glaube sie meint das "Erziehungsgeld"
    nicht die 3 Jahre Elternzeit.. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also mir wurde von meinem Arbeitgeber gesagt, dass man voraussichtlich erstmal die drei Jahre Elternzeit im Antrag eintragen soll.

    Naja, davon mal abgesehen, mein Arbeitgeber hat mich diesbezüglich gar nicht beraten. :???: Doch ich denke mal schon, dass ich noch um ein weiteres Jahr verlängern könnte. Eine Kollegin macht dies jetzt auch gerade.
    Geld zurücklegen haut auch nicht hin, da ich zur Zeit auch noch die Fahrschule mache. Hm!!!Ist wohl echt`n bisschen der Wurm drin. :fun18:
  • angi1977angi1977

    313

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallöchen!
    ich habe auch für ein jahr erziehungsgeld beantragt und die 450 euro bekommen.danach habe ich mich,wie du, geärgert da ich länger erziehungsurlaub nehmen wollte.
    was ich nicht wußte,mir aber die gute frau vom amt gesagt hat,du kannst noch 9 monate lang erziehungsgeld in höhe von 200 euro beziehen.oder 250?!bin mir nicht mehr ganz sicher.
    also frag doch einfach mal auf der behörde nach ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mensch, na das wär ja echt klasse. :bounce02: Da werd ich mich ja mal schlau machen. Muß doch irgendwie gehen. Mein Freund verdient auch nicht allzuviel.Da muß es doch igend`ne Zuwendung geben (ALG2 oder Wohngeld)

    Er arbeitet als Restaurantfachmann.Nächstes Jahr (d.h. wenn ich wieder Geld verdiene würde, ab April) wollte er eigentlich nochmal zur Schule und den Betriebswirt machen, da auf Dauer nur Spätdienst nicht grade familienfreundlich wäre. :cry: Nun, da mein Wunsch ,noch ein Jahr die Elternzeit zu verlängern, besteht, ist das ja nu auch wieder bisschen unpassend-finanziell gesehen. :???: Fühl mich auch etwas unfair ihm gegenüber, doch der kleine Schatz ist nur einmal so klein.
    Ach, ich glaube, wir müssen uns einfach nochmal beraten lassen, was wir für finanzielle Möglichkeiten in verschiedenen Lebenswegen haben. Jetzt ist noch voll der Wusel im Kopf. :roll:
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Pass auf wenn du die Eltrnzeit verlägert willst. Man darf nur einmal verlängern. d.h. also ich habe die ersten zwei Jahre beantragt und darf noch einmal, dann das dritte Jahr. Das hat aber nichts mit dem Erziehungsgeld zutun.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aha!!!Eigentlich stehen mir ja drei Jahre zu. Das heißt also, wenn ich jetzt für ein Jahr verlängere, muß ich auf das dritte verzichten???Hab ich Dich da richtig verstanden??? Wie meinst Du das mit dem Erziehungsgeld????
    Das hat aber nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wohngeld steht jedem zu, da stell mal nen Antrag ;-)
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich will nichts falsches schreiben, aber mir wurde gesagt verlängern geht nur einmal. am besten ist wirklich du wendest dich ans amt oder deinen arbeitgeber. das erziehungsgeld bekommst du nur so, wie du es beantragst hast. es gibt aber noch bundeserziehungsgeld, davon habe ich aber absolut keine ahnung.
  • angi1977angi1977

    313

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das ist mir neu,dass wohngeld jedem zusteht.
    das geht nach den einkünften und wird mit den ausgaben gegen gerechnet.
    als ich noch erziehungsgeld bekommen habe,hatten wir auch wohngeld zugesprochen bekommen da mein mann nicht allzu viel verdient.
    tja seit ich arbeitslosengeld bekomme,ist das wohngeld gestrichen.wir haben "zu viel" einkommen.
    aber stell ruhig einen antrag.kostet ja nix ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich denke, dass ich auf jeden Fall Wohngeld bzw.ALG2 beantragen werde. Man kann ja echt nichts dabei verlieren, nur eben nicht allzussehr damit rechnen. Ich bin schon gespannt, was bei der Beratung rauskommt. :bounce02:
    es gibt aber noch bundeserziehungsgeld

    Weiß jemand,was es damit auf sich hat????? :confused01:
  • angi1977angi1977

    313

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    es gibt landes-und bundeserziehungsgeld.
    aber frag mich mal..........grins.habs vergessen.das zweite jahr hab ich glaube landeserziehungsgeld bekommen.
    an deiner stelle würde ich erstmal wohngeld beantragen.das mit dem hartzIV kann nämlich seeehr nervendaufreibend werden,glaub mir. :roll:
    wenn du hartzIV empfängerin bist kannst du aber kein wohngeld beantragen.das is mit beim algII drin.
    falls der wohngeldantrag abgelehnt wird,kannst du allemal algII beantragen.es kann auch vorkommen dass du von der wohngeldstelle gesagt bekommst dass ihr so wenig einkünfte habt und ihr sozialhilfe(heute algII ) beantragen müßt.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum