Ich hab dazu mal eine allgemeine Frage:
Wir haben einen Standardmietvertrag (so einen Vordruck), zur Renovierung sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen.
Als wir eingezogen sind war alles frisch gestrichen, einschließlich Heizkörper, Türen, Zargen, Wände mit so einer glänzigen Farbe.
Wenn wir ausziehen haben wir keine 3 Jahre in der Wohnung gewohnt, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Kinderhände im Treppenhaus) sieht eigentlich auch alles wie neu aus.
Wie sind da die Vorschriften ? Was müssen wir alles neu machen ?
Wäre schön wenn da jemand was dazu sagen könnte :knutsch01:
Kommentare
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kannst du mir die mal abtippen? was heißt, es steht nichts drin???? :shock:
Rein vom gesetz hat der vermieter alles zu machen - im mietvertrag wird das aber alles immer zulässigerweise auf den MIeter abgeschoben, egal, ob man am anfang renoviert hat oder nicht. Wenn also nichts im vertrag steht, muss man nichts machen, nur ich kenne niemanden,d er nichts reinschreibt.. guck lieber nochmal genau!
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Bei uns steht in dem Vordruck drin
§16 Schönheitsreparaturen
...
sind während der Mietzeit regelmäßig nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen auszuführen:
Küche, Bad, Dusche alle 3 Jahre
Wohn- und Schlafräume, Flur, Diele, Toilette alle 5 Jahre
andere Räume alle 7 Jahre
...
sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entspr. Ziffer 2 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit Mietbeginn erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen fachgerecht durchführt.
Letzterer Passus scheint auch umstritten, da dem Mieter schon Nachteile entstehen können. Klar wenn ich die Wahl habe entweder hohe Malerkosten anteilig zu bezahlen oder komplett alles selber zu renovieren.
Jetzt hat Markus (der ja den Mietvertrag alleine abgeschlossen hat) aber gemeint er hätte noch einen Zusatz unterschrieben, in dem genau steht daß bei Auszug alles renoviert werden muß und auch mit welchen Farben.
Der ist aber momentan unauffindbar :roll: :roll:
Schade, denn das gäbe uns nach der Rechsprechung ja scheinbar den Freibrief garnix zu renovieren, wegen Ungültigkeit, oder ??
Naja, wir werden nochmal suchen, und falls dann noch was unklar ist melde ich mich wieder.
Man muß nur bei unserem Vermieter ganz genau wissen was man tut oder nicht, der ist so einer der bisher jeden Vormieter vor den Richter gezerrt hat...
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ich fidne, bei euch ist schon eine sehr starre frist angegeben...
als allererstes würd eich überhaupt mal den vermieter fragen, ob ihr überhaupt was machen müsst, da es sehr gut aussehe. ;-)
dann fragt ihr ihn mal, wie es denn laut vertrag aussehe - versucht euch einfach etwas dumm zu stellen, vielleicht bringt er ja dann den zusatz an!
danach müsst ihr euch dann entscheiden, ob ihr euch im zweifel auf einen rechtstreit einlasst - ich nehme an, er behällt die kaution ein, wenn ihr nichts macht udn er drauf besteht - oder ihr bezahlt diese abwohnpauschale, die übrigens auch nicht koscher ist. Müsste ich aber mal genau gucken, habe ich grad nicht im kopf. ;-)
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ja, so würde ich auch vorgehen... das Problem ist nur mein lieber Mann - der hat vorhin schon wieder die Augen verdreht als ich ihm noch mal gesagt habe daß seine Aufgabe für dieses Wochenende ist zu klären was da nun gemacht werden muß - wie auch immer. Aber da könnte ja eine Auseinandersetzung lauern - wie schrecklich :shock:
Aber er wird nicht drumrumkommen, ich hab den Mietvertrag gar nicht mit unterschrieben. Und wir müssen so bald wie möglich nen Maler finden wenn wir einen brauchen, denn wir ziehen ab 15.12. ins neue Haus und haben zum 31.12. gekündigt. Und wegen der Mehrwertsteuererhöhung sind die alle schon total ausgebucht zum Jahresende.
Naja ich seh schon, ich werd ihn morgen früh gleich mal wieder mit Infos füttern, daß er weiß was Sache ist. Geht schließlich im Zweifelsfall um nen Haufen Geld...
Ich hab übrigens grad mal meinen Mietvertrag als Vermieter angeschaut - ohweia :shock: :shock: :shock:
der ist ja noch schlimmer !!! ich hab so was ja auch noch nie vorher gemacht und die Maklerin hatte mir die Mietverträge ausgedruckt - aber wer ahnt schon auf was man da alles achten muß...
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Und kauf dir doch "Das mieterlexikon", das ist auch für vermieter gut, sehr verständlich sowohl für laien als auch für Fachleute geschreiben. ;-) Du wirst es noch häufiger brauchen. Es ist vom DEutschen Mieterbund und kommt jedes Jahr aktualisiert raus. ;-)
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;-) Gisela
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Danke!