Wann beginnt Elternzeit?

bearbeitet 14. 11. 2006, 22:16 in Plauderecke
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Unser Kleiner ist am 11.6.06 geboren, wann beginnt die Elternzeit, 8 Wochen später (nach Mutterschutz) oder direkt ab Geburt.?Ich habe für 1,5 Jahre Elternzeit beantragt muß ich dann wieder ab 11.02.08 arbeiten oder ab 11.12.07???

Bin mir nicht sicher, ob ich den Antrag richtig gestellt habe.

Kommentare

  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sie beginnt nach dem Mutterschutz. ;-)
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bist du dir sicher daß du wirklich für 1,5 Jahre Elternzeit beantragt hast ?

    Normalerweise beginnt die Elternzeit glaub ich nach dem Mutterschutz, das ist aber eigentlich egal. Das Ende der Elternzeit liegt bei der vollen Zeit am Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes, wäre also bei dir am 10.6.09.

    Ich hab bisher immer nur von Müttern gehört die volle Jahre Elternzeit genommen haben, und die enden immer am Tag vor dem Geburtstag, ich weiß nicht ob das auch anders geht ??

    Warum willst du denn nicht die volle Elternzeit nehmen ? Wirst du nach 1 1/2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten ?
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Ute: ja, es geht anders. Vor allem, wenn sich Paare die Elternzeit teilen, oder wenn Frau zusätzlich in einer Firma noch einen Job hat, der sich "lohnt".
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke erstmal für Eure Antworten.
    Ja, 1,5 Jahre Elternzeit habe ich beantragt, müßte also nach Euren Aussagen ab 10. oder 11.12.07 wieder arbeiten?
    Also rechnet man die 1,5 Jahre ab Geburt?
    Ich bin schon am Überlegen, ob ich einen Verlängerungsantrag (insgesamt 2 Jahre) stelle.Mal sehen, ob es klappt.
  • GretchenGretchen

    3,369

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns kann man die Elternzeit aufteilen. Man nimmt z. B. die ersten zwei Jahre Elternzeit und dann noch ein Jahr, wenn der Kleine in die Schule kommt. Das Modell z. B. finde ich nicht schlecht.

    LG
    Gretchen
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe jetzt so viel Unterschiedliches im Internet dazu gelesen: Also, wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantrage, endet sie am 10.06.08?
    Das Geburtsdatum ist 11.06.06.
    Also rechnet man die Mutterschaftfrist nicht dazu?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist etwas durcheinander geregelt.
    Elternzeit beginnt nach der Mutterschutzfrist. Spricht man aber von 3 Jahren ist das nicht ganz richtig, weil der 3. Geburtstag die Grenze ist und man damit nur 3 Jahre minus 8 Wochen Elternzeit nehmen kann. Bis zu 12 MOnate kann man mit Zustimmung des AG auf den Zeitraum zwischen dem 3. und dem 8. GebTag des Kindes übertragen.

    Eine Formulierung der Broschüre für Elternzeit vom zuständigen Ministerium lautet:
    Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt grundsätzlich 8 Wochen, ausnahmsweise 6 Wochen, wenn die Mutter mit ihrer Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist [...] beginnen will.
    Genauer ist der Zeitpunkt nicht formuliert, aber das ist die Grudnlage. Wenn du es nachlesen möchtest, empfehle ich dir die HP des BMFSFJ zu ergoogeln. Da kannst du die rechtliche Grundlagen als PDF einsehen und/oder bestellen. ODEr und da sist jetzt DER Tipp schlechthin: such einfach mal im Forum, die Frage wurde zigfach beantwortet, sogar mit Verlinkung auf die Broschüre. ;-)

    LG, Lore
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