Wo kann mein Freund die Vaterschaft unseres Kindes anerkennen und wie läuft das dann mit dem Unterhalt?
Ab wann sollte ich das Erziehungsgeld beantragen? Ich habe am 12.Dezember Termin.
die vaterschaft kann dein freund auf dem jugendamt anerkennen.
das erziehungsgeld wird, zusammen mit der gesonderten geburtsurkunde (die du auf dem standesamt abholst) und dem erziehungsgeldantrag (den du i.d.r. im krankenhaus bekommst) bei der erziehungsgeldstelle beantragt.
wie das mit dem unterhalt läuft? wenn du mit deinem freund zusammenleben wirst, werdet ihr vielleicht gemeinsam wirtschaften? wenn nicht, sollte er dem baby unterhalt zahlen. die höhe wird, soviel ich weiß, vom jugendamt festgelegt.
das kindergeld wird auch nach der geburt beantragt.
hast du dich inzwischen um eine hebamme gekümmert? das ist sehr wichtig, für fragen vor und nach der geburt. dein frauenarzt kann dir sicher eine empfehlen oder suche dir eine in den gelben seiten heraus.
Also in Bayern erkennt der Vater die Vaterschaft auf dem Standesamt an wenn man dorthingeht, um das Kind anzumelden und die Geburtsurkunde abzuholen.
Der Unterhalt für das Baby und dich richtet sich nach dem Einkomen des Kindsvaters - dafür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Du kannst den Kindesunterhalt vom Jugendamt feststellen lassen, dazu muß der Vater seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Kann oder will er nicht zahlen, dann leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuß und holt sich das Geld später vom Kindsvater.
Die Unterhaltsansprüche für dich trittst du an die ARGE ab, falls du dich arbeitslos meldest, bzw. ans Sozialamt, wenn du nicht arbeitsfähig bist. Die Stelle holt sich das Geld dann ebenfalls vom Kindsvater, sobald er wieder flüssig ist.
Die zuständige Kindergeldstelle kannst du im Internet herausfinden, wenn du deine Stadt und Kindergeld in die Suche eingibst.
du kannst die Vaterschaft auch schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen. In Baden-Württemberg läuft das auch über das Standesamt. Über das Jugendamt kann man auch das gemeinsame Sorgerecht anerkennen lassen, sofern das gewünscht ist. Zudem, je nach Situation der Eltern, wird dabei auch der NAchname des Kindes festgelegt. Sollte das Kind z.B. wie der Vater heißen, ist die Festlegung vor der Geburt sinnvoll, da man bei einer Namensänderung nach der Geburt dafür zahlen muß, so zumindest mein Wissensstand.
du kannst die Vaterschaft auch schon vor der Geburt des Kindes anerkennen lassen. In Baden-Württemberg läuft das auch über das Standesamt. Über das Jugendamt kann man auch das gemeinsame Sorgerecht anerkennen lassen, sofern das gewünscht ist. Zudem, je nach Situation der Eltern, wird dabei auch der NAchname des Kindes festgelegt. Sollte das Kind z.B. wie der Vater heißen, ist die Festlegung vor der Geburt sinnvoll, da man bei einer Namensänderung nach der Geburt dafür zahlen muß, so zumindest mein Wissensstand.
Die Frage ist doch, ob ein Anerkennen der Vaterschaft vor der Geburt Sinn macht!
Ich für meinen Teil würde heutzutage immer die Geburt abwarten, auf ein gemeinsames Sorgerecht pochen, sofern man nicht verheiratet ist und auf einen günstigen Gentest nach Geburt pochen :???:
Denn wenn man sich mal durchs Netz liesst und die Erhebungen zu Dunkelziffer an Kuckuckskindern betrachtet ( Experten sprechen von 10 Prozent und mehr ), kann einem werdenden Vater schlecht werden.
In Berlin macht man das auch beim Jugendamt und uns wurde damals gesagt, dass eine Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt machnbar ist, aber rechtlich keinerlei Auswirkungen hat und man sie in jedem Fall nach der Geburt nochmals bestätigen muss. das heisst, wenn man nach der Geburt doch nicht anerkennen will, muss man einfach nur nicht unterschreiben und das wars. Es ist keine Anfechtung oder sowas nötig.
newdad,sorry, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber nur weil du schlechte erfahrungen gemacht hast musst du jetzt nicht alle frauen als potentielle lügnerinnen abtun ;-)
;-)
Die Frage ist doch, ob ein Anerkennen der Vaterschaft vor der Geburt Sinn macht!
nun denn, ich wollte nur die Information weitergeben, was man daraus machen, bleibt jedem selbst überlassen.
Wir haben Vaterschaft und Sorgerecht vor der Geburt anerkennen lassen. Nach der Geburt mußte dies nicht weiter bestätigt werden. V.a. die Anerkennung des Sorgerechts war ein formaler Akt beim Jugendamt, ich wurde ausdrücklich gefragt, ob dies meinem Willen entspreche und wir wurden darauf hingewiesen, dass eine Änderung (auch bei weiteren Kindern) nur vor Gericht möglich sei. Das war zumindest 2005 das Vorgehen in Baden-Württemberg.
Aber wie gesagt, das muß jeder selbst entscheiden, wie er das lösen möchte.
newdad,sorry, das ist jetzt nicht böse gemeint, aber nur weil du schlechte erfahrungen gemacht hast musst du jetzt nicht alle frauen als potentielle lügnerinnen abtun ;-)
;-)
Nicht alle, nur ca. 10% ;-)
Ist aber auch von meiner Seite nicht böse gemeint, soll nur zum Nachdenken anregen :biggrin:
Jugendamt oder Standesamt aber bei Standesamt kostet es was. Unterhalt muß auch beurkundet werden glaub das geht nur beim Jugendamt da bin ich mir aber nicht so sicher. V.anerkennung vor Geburt steht Vater gleich in Geburtsurkunde drin wenn danach muß man es halt nachtragen lassen.
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Kommentare
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das erziehungsgeld wird, zusammen mit der gesonderten geburtsurkunde (die du auf dem standesamt abholst) und dem erziehungsgeldantrag (den du i.d.r. im krankenhaus bekommst) bei der erziehungsgeldstelle beantragt.
wie das mit dem unterhalt läuft? wenn du mit deinem freund zusammenleben wirst, werdet ihr vielleicht gemeinsam wirtschaften? wenn nicht, sollte er dem baby unterhalt zahlen. die höhe wird, soviel ich weiß, vom jugendamt festgelegt.
das kindergeld wird auch nach der geburt beantragt.
hast du dich inzwischen um eine hebamme gekümmert? das ist sehr wichtig, für fragen vor und nach der geburt. dein frauenarzt kann dir sicher eine empfehlen oder suche dir eine in den gelben seiten heraus.
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Der Unterhalt für das Baby und dich richtet sich nach dem Einkomen des Kindsvaters - dafür gibt es die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Du kannst den Kindesunterhalt vom Jugendamt feststellen lassen, dazu muß der Vater seine Einkommensverhältnisse offenlegen. Kann oder will er nicht zahlen, dann leistet das Jugendamt Unterhaltsvorschuß und holt sich das Geld später vom Kindsvater.
Die Unterhaltsansprüche für dich trittst du an die ARGE ab, falls du dich arbeitslos meldest, bzw. ans Sozialamt, wenn du nicht arbeitsfähig bist. Die Stelle holt sich das Geld dann ebenfalls vom Kindsvater, sobald er wieder flüssig ist.
Die zuständige Kindergeldstelle kannst du im Internet herausfinden, wenn du deine Stadt und Kindergeld in die Suche eingibst.
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Die Frage ist doch, ob ein Anerkennen der Vaterschaft vor der Geburt Sinn macht!
Ich für meinen Teil würde heutzutage immer die Geburt abwarten, auf ein gemeinsames Sorgerecht pochen, sofern man nicht verheiratet ist und auf einen günstigen Gentest nach Geburt pochen :???:
Denn wenn man sich mal durchs Netz liesst und die Erhebungen zu Dunkelziffer an Kuckuckskindern betrachtet ( Experten sprechen von 10 Prozent und mehr ), kann einem werdenden Vater schlecht werden.
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nun denn, ich wollte nur die Information weitergeben, was man daraus machen, bleibt jedem selbst überlassen.
Wir haben Vaterschaft und Sorgerecht vor der Geburt anerkennen lassen. Nach der Geburt mußte dies nicht weiter bestätigt werden. V.a. die Anerkennung des Sorgerechts war ein formaler Akt beim Jugendamt, ich wurde ausdrücklich gefragt, ob dies meinem Willen entspreche und wir wurden darauf hingewiesen, dass eine Änderung (auch bei weiteren Kindern) nur vor Gericht möglich sei. Das war zumindest 2005 das Vorgehen in Baden-Württemberg.
Aber wie gesagt, das muß jeder selbst entscheiden, wie er das lösen möchte.
Milchbart
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Nicht alle, nur ca. 10% ;-)
Ist aber auch von meiner Seite nicht böse gemeint, soll nur zum Nachdenken anregen :biggrin:
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