Krankengeld ab wann?

Kati73Kati73

458

bearbeitet 23. 11. 2006, 16:56 in Schwangerschaft
Und gleich noch eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt..

Ich war nun genau 3 Wochen und 1 Tag krankgeschrieben wegen "vorzeitiger Wehen" - stand auf der Bescheinigung. Jetzt bin ich seit 3 Tagen in der Arbeit - fühle mich aber schon wieder nicht besonders gut. Wenn mein Arzt mich nun für den Rest der Zeit nochmal krankschreibt, wäre ich bei nochmals 4 Wochen.

Jetzt habe ich gelesen, dass bei gleicher Diagnose, sprich hier "vorzeitige Wehen" diese Krankenzeiten vom ersten Mal und vom nächsten Mal zusammengerechnet würden und so käme ich auf insgesamt 7 Wochen und 1 Tag. Heißt das dann, dass ich für 1 Woche und 1 Tag Krankengeld bekommen würde???? Sehe ich das soweit richtig?? Oder was kann man tun, um das zu umgehen? Leicht andere Diagnose aufschreiben?

Tausend Dank für Eure Erfahrungen
Kati

Kommentare

  • stephuniestephunie

    880

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hei,

    also normalerweise musst du schon die 6 Wochen am Stück krank sein, auf der AU steht dann Erstbescheinigung angekreuzt, alle weiteren AUs sind dann Folgebescheinigungen. Dann bekommst du auch nach 6 Wochen von deiner Krankenkasse diesen Zettel der anstatt der AU ausgefüllt wird.

    Dadurch das du ja jetzt wieder arbeiten gehst hast du die Zeit ja definitiv unterbrochen, die Krankschreibung erfolgt dann wieder mit der Erstbescheinigung.

    Wenn sich die Diagnose während der Krankmeldung ändern sollte bleibt es eigentlich auch bei der Folgebescheinigung, da ändert sich normalerweise nix. (Es kann natürlich sein das sich da was in den letzten 4 Jahren geändert hat, glaub ich zwar nicht ABER wenn ja berichtigt mich bitte!)

    Liebe Grüsse stephie
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also Stephunie, ich schliesse mich da eher Deiner Meinung an. Sobald man wieder an die Arbeit geht und dann nochmal wegen dem Gleichen krank geschrieben wird, dann dürfte es wie eine Erstkrankmeldung behandelt werden. Denn schliesslich war ne Unterbrechung zwischen den Krankmeldungen, denke aber man sollte das mit FA oder besser Krankenkasse abklären.

    :knutsch01:
  • lisilisi

    180

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In Deutschland gibt es als Mögliclhkeit, wenn die Krankenkasse sich querstellt in bestimmten Fällen noch das individuelle Beschäftigungsverbot. Das wird aber nur bei Gefahr für Mutter und/oder Kind erteilt. Kommt auch auf den Arzt an. Dein Arbeitgeber muß dann dein Gehalt weiterzahlen.

    Aber wie gesagt ist das nur ein letztes Mittel, um Mutter und/oder Kind zu schützen.

    Wenn ich zweimal hintereinander einen grippalen Infekt bekomme und zwischendurch drei Tage arbeiten gehe, bekomme ich aber auch eine neue Erstbescheinigung. Die Diagnose ist egal. Warum sollte das bei Wehen anders sein?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es war schon immer so, dass bei Krankschreibungen aus demselben Grund die gesamte Dauer maßgeblich für die Berechnung des Krankengeldes ist und nicht die Länge der jeweils einzelnen Krankschreibung. Die Vorgehensweise bei Kati73 wäre rechtlich absolut korrekt.
  • Kati73Kati73

    458

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja Gisela, das habe ich vermutet. Also wenn ich jetzt wieder wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben werde, wird alles zusammengerechnet...
    Ich hatte es auch anders in Erinnerung, dass man bei zwischenzeitlichen Arbeitstagen wieder von vorne anfängt, aber das scheint in der Tat nicht richtig zu sein..

    Ich werde es sehen, darauf kommts nun nicht wirklich an, mein Kind ist mir wichtiger..

    Dankeschön an alle!
  • CurlygirlCurlygirl

    141

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es egal ist wie oft man wegen dem gleichen krank geschrieben wird in 1 Jahr. Sobald das mehr als 6 Wochen in Summe sind, bekommt man nur noch Krankengeld...

    Liebe Grüße
    Babsi
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