Wann ist Stichtag?????

bisquitbisquit

231

bearbeitet 28. 11. 2006, 15:24 in Plauderecke
Wir haben beschlossen das mein Mann in Elternzeit geht.Nun meine Frage.
Ich habe laut MuPass am 24.02.07 ET.
Wann muss er beim AG anmelden das er in Elternzeit geht???Ich hab gehört das es da nur einen einzigen Tag gibt wg. Kündigung usw.
Was ist wenn unser Baby eher oder später kommt als am 24.02. ???? Es kommt ja nicht auf Kommando.

Kommentare

  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    der Antrag muss 8 Wochen vor Antritt der EZ gestellt werden. Also wenn dein Mann gleich mit der Geburt aufhören möchte zu arbeiten, acht Wochen vor dem errechneten Termnin. Tatsächlich beginnt die EZ mit der Geburt. Während der Elternzeit genießt man Kündigungsschutz.
  • bisquitbisquit

    231

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das wäre dann der 24 Dezember.Heiligabend.Da wird in der Personalabteilung in seinem Betrieb nicht gearbeitet.Ist zudem noch ein Samstag.
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Acht Wochen vorher?? Ich dachte 6 Wochen vorher?

    Wenn man "nur" 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hat, wie soll man denn da pünktlich Elternzeit einreichen? Am Tag der Geburt selbst noch eben zum AG fahren? :shock:
  • stephuniestephunie

    880

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu,

    ich habe von meiner Personalabteilung ein Merkblatt zur Elternzeitverordnung zugeschickt bekommen. Darin steht das die Elternzeit 6 Wochen vor Beginn, wenn sie unmittelbar nach der Geburt oder nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen soll, andernfalls 8 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden soll.

    Somit hab ich als Mutter, oder auch Vater, knappe zwei Wochen Zeit nach der Geburt den Antrag zu stellen...


    ...oder hab ich das falsch verstanden?!?

    LG stephie
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ stephie: richtig, so ist es.

    @ bisquit: Dann erzähl doch mal, ab wann dein Mann genau in Elternzeit gehen möchte. Wenn der Stichtag auf einen Feiertag fällt, stellt man den Antrag logischerweise am Werktag vorher. Wo liegt eigentlich das Problem, wenn die Elternzeit schon vor der "Pflichtfrist" beantragt wird? Befürchtet dein Mann Mobbing? Gekündigt werden kann ihm deshalb jedenfalls nicht.
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @dr. Boyer
    Männer sind ja nicht schwanger und unterliegen deshalb nicht dem Kündigungsschutz. Wenn man zu früh den Antrag stellt, kann der Arbeitgeber fristgerecht kündigen.
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, dafür muss aber erst mal ein Kündigungsgrund vorliegen, es sei denn, der AG fällt nicht unter das KSchG.
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