Wir haben beschlossen das mein Mann in Elternzeit geht.Nun meine Frage.
Ich habe laut MuPass am 24.02.07 ET.
Wann muss er beim AG anmelden das er in Elternzeit geht???Ich hab gehört das es da nur einen einzigen Tag gibt wg. Kündigung usw.
Was ist wenn unser Baby eher oder später kommt als am 24.02. ???? Es kommt ja nicht auf Kommando.
Kommentare
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Wenn man "nur" 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt hat, wie soll man denn da pünktlich Elternzeit einreichen? Am Tag der Geburt selbst noch eben zum AG fahren? :shock:
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ich habe von meiner Personalabteilung ein Merkblatt zur Elternzeitverordnung zugeschickt bekommen. Darin steht das die Elternzeit 6 Wochen vor Beginn, wenn sie unmittelbar nach der Geburt oder nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen soll, andernfalls 8 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden soll.
Somit hab ich als Mutter, oder auch Vater, knappe zwei Wochen Zeit nach der Geburt den Antrag zu stellen...
...oder hab ich das falsch verstanden?!?
LG stephie
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@ bisquit: Dann erzähl doch mal, ab wann dein Mann genau in Elternzeit gehen möchte. Wenn der Stichtag auf einen Feiertag fällt, stellt man den Antrag logischerweise am Werktag vorher. Wo liegt eigentlich das Problem, wenn die Elternzeit schon vor der "Pflichtfrist" beantragt wird? Befürchtet dein Mann Mobbing? Gekündigt werden kann ihm deshalb jedenfalls nicht.
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Männer sind ja nicht schwanger und unterliegen deshalb nicht dem Kündigungsschutz. Wenn man zu früh den Antrag stellt, kann der Arbeitgeber fristgerecht kündigen.
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