Wann dem Arbeitsgeber melden?

MoreaMorea

6

bearbeitet 30. 11. 2006, 14:35 in Schwangerschaft
Hallo allerseits,

ich hab in der letzten Zeit schon "heimlich" mitgelesen, habe jetzt aber doch noch einmal eine konkrete Frage.
Wann sollte man eurer Meinung nach dem Arbeitgeber Bescheid geben? Ich bin jetzt in der 6 SSW und habe nächste Woche Montag den nächsten Termin bei meiner Gyn. Dann wird im US wohl mehr zu sehen sein und der Mutterpass wird angelegt. Am liebsten würde ich ja bis zur 12. Woche warten, was mein ihr dazu?

Liebe Grüße,
Morea

Kommentare

  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hängt davon ab. Ich habe die Bescheinigung für den Arbeitgeber in der 7. Woche abgegeben. Ich glaube den Kündigungsschutz hat man erst, wenn das "offiziell" eingereicht ist, bin mir aber nicht sicher.

    Je nachdem wo du arbeitest, ist es auch sinnvoll früh bescheid zu sagen, damit man darauf Rücksicht nehmen kann, das in der Schwangerschaft einige Schutzregelungen für dich gelten. Aber ich glaube nen festen Zeitpunkt, wo der AG das wissen MUSS gibt es nicht. (Naja doch, irgendwann vor dem Mutterschaftsurlaub sollte er es schon wissen, damit er das einplanen kann und auch die Lohnfortzahlung mit der Kasse geklärt werden kann.)
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wann Du es Deinem Arbeitgeber sagst, bleibt ganz Dir überlassen. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, wo die Schwangerschaft festgestellt wurde auch wenn der Arbeitgeber nicht davon weiß. Ich würde damit aber warten, bis Du den Mutterpass hast, dann hast Du auch was schriftliches in den Händen.

    Je nachdem was Du für einen Beruf hast bzw. wie das Betriebsklima ist, kann es sinnvoll sein, früher oder später Bescheid zu sagen. Aber spätestens wenn der Bauch sich rundet, kann man es ja nicht mehr leugnen. Als Schwangere stehst Du unter einem besonderen Schutz. Es gibt eine ganze Menge Regeln, die der Arbeitgeber dann beachten muss. Das gilt zum Schutz des werdenden Lebens. Leider gibt es aber viele Arbeitgeber, die das nicht zu interessieren scheint. Daher muss man manchmal auch auf diese Rechte pochen. Wird es ganz schlimm auf der Arbeit, kann man vom FA auch krank geschrieben werden - noch vor der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeber hat also im Prinzip wirklich keine Chance eine Schwangere zu überanspruchen, wenn sie es sich nicht gefallen lässt. Und genau da ist der Knackpunkt. Viele Schwangere trauen sich nicht, den Mund auf zu machen. Trotz Kündigungsschutz. Sie denken dann schon an die Zeit "hinterher". Aber man sollte sich vor Augen halten, dass man das ja nicht für sich selbst, sondern für sein Baby macht.
  • MoreaMorea

    6

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für eure Antworten. Wahrscheinlich werd ich dann erst im Januar zu meinen Vorgesetzten gehen.

    LG,
    Morea
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Krabbe Petra schrieb:
    Ich würde damit aber warten, bis Du den Mutterpass hast, dann hast Du auch was schriftliches in den Händen.


    Also den Mutterpass habe ich meinem Arbeitgeber nie gezeigt. Dafür stellt der Frauenarzt dir eine extra Bescheinigung aus! Der Mutterpass wäre mir ehrlich gesagt zu persönlich, um den meinem Arbeitgeber zu zeigen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das mit der Bescheinigung kann bei jedem auch unterschiedlich sein.

    Bei mir wollte mein AG nur eine Kopie des MuPa.

    Dreist finde ich von meinem FA, dass diese dämliche Bescheinigung 7 € kostet!
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn dein AG diese Bescheinigung aber will, muss er dir die 7 Euro erstatten ;-)
  • CurlygirlCurlygirl

    141

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Ärztin hat für die Bescheinigung € 5,00 verlangt und die bekomme ich von meinem Arbeitgeber wieder erstattet!

    Inoffiziell habe ich aufgrund meiner längeren Abwesenheit in der Arbeit meinen direkten Kollegen und meinem direkten Chef bereits in der 7. bzw. 10. Woche gesagt, dass ich schwanger bin.

    Offiziell habe ich es erst nach der Fruchtwasseruntersuchung gemacht. Also in der 16. Woche. Das war auch kein Problem!

    Liebe Grüße
    Babsi
  • JulchieJulchie

    447

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe es meinem alten Arbeitgeber in der 13 SSW gesagt,... Weil auch wegen Arbeitsschutz ( Habe in der Gastronomie gearbeitet) usw usw,... Er muß es ja auch schließlich dem Gewerbeaufsichtsamt melden das eine Schwangere im Betrieb ist. Mein Chef wollte nur eine Kopie vom Mutterpass---> nur die Seite mit dem ET drauf. Und fürs Steuerbüro diese Bescheinigung. Kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern das die mich etwas gekostet hätte,... *grübel*
  • *Claudia*Claudia

    885

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe erst in der 15. SW beinem Chef gesagt, dass ich schwanger bin, da war das grösste Fehlgeburtsrisiko schon vorbei. Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich nämlich den Fehler gemacht, es dem Chef gleich in der 5. Woche zu sagen und dann war es dann doch eine Fehlgeburt :cry: und dann musste ich leider allen erklären, was passiert ist. :cry:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    § 5 Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

    (1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekanntgeben.

    Habe heute meinen Mutterpass bekommen, bin in der 8. SSW und frage mich auch, ob ich es nun schon sagen soll oder nicht.
  • CurlygirlCurlygirl

    141

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin bei uns im Betrieb Betriebsratvorsitzende und ich kann Dir sagen, es liegt absolut in Deinem Ermessen wann Du Deinen Arbeitgeber informierst.
    Wenn Du Dir noch unsicher bist, dann kann Dir daraus auch im nachhinein keiner ein Strick draus drehen.

    Auch um Deinen Kündigungsschutz musst Du Dir keine Sorgen machen. Du hättest dann immer noch Zeit die Bescheinigung des Frauenarztes zu bringen.

    Liebe Grüße
    Babsi :grin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Versetzt euch bitte mal in die Lage eures Arbeitgebers. Insbesondere dann, wenn ihr nicht in einem Großunternehmen arbeitet und/oder nach der Mutterschutzfrist/Elternzeit in dieselbe Firma zurückkehren wollt/müsst.
    Je später ihr eurem AG die Schwangerschaft mitteilt (was natürlich euer Recht ist), desto weniger Zeit verbleibt diesem, eine Ersatzkraft für euch zu finden. Je nach Arbeitsplatz und Beruf kann es sich schwer gestalten, eine Vertretungskraft hinreichend einzuarbeiten. Solltet ihr dann noch vor Beginn der Mutterschutzfrist ausfallen, verkürzt sich diese Zeit noch einmal. Das hinterläßt bei den AG´s (insbesondere kleineren Firmen) leider keinen guten Eindruck und erschwert bekanntermaßen den Verbleib im Unternehmen nach einem Wiedereinstieg.
    Ich kann euch, wenn ihr bislang ein gutes Arbeitsverhältnis hattet und dies auch während und nach der Schwangerschaft so bleiben soll, nur empfehlen, frühzeitig mit offenen Karten zu spielen.
  • bisquitbisquit

    231

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte die Möglichkeit einen Job als Radkurier zu bekommen.Ich machte eine sogenannte Trainingsmaßnahme ohne zu wissen das ich schon schwanger bin.In der letzten Woche der Maßnahme musste ich mit heftigen Bauchschmerzen zum Doc.Diese bestätigte mir die SS in der 6ten Woche.Ich habs am nächsten Tag meinem Chef gesagt.Er war nicht begeistert und es kam nicht zum Arbeitsvertrag.Er war nicht froh das ich ein Kind bekomme aber er hat zu mir gesagt das er meine Ehrlichkeit schätzt.was hab ich davon wenn ich ihn nicht darüber aufkläre und dabei das Leben meines kindes(z.B. durch Strurz oder Unfall mit dem Rad)aufs Spiel setze??Ich möchte auch kein Arbeitsverhältnis eingehen wo schon am Anfang die Fetzen fliegen.
  • CurlygirlCurlygirl

    141

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich kann man nicht jede Situation über einen Kamm scheren! Im Endeffekt muss aber trotzdem jede Frau für sich entscheiden, wann sie es dem Arbeitgeber sagen möchte bzw. muss.

    Ich wollte mit meinem Posting nur darauf aufmerksam machen, dass man keinesfalls gleich nach dem positiven Schwangerschaftstest zum Arbeitgeber laufen MUSS!

    Liebe Grüße
    Babsi :grin:
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