Urlaubsanspruch - Hilfe

BuchwurmBuchwurm

183

bearbeitet 11. 12. 2006, 15:37 in Schwangerschaft
Hallo Zuammen,

ich weiß garn icht ob die Frage überhaupt hierreingehört, wenn nicht bitte verschieben.

Bei uns in der Firma spinnt man derzeit ein wenig rum. Nun habe ich ja auch für den Mutterschutz (6 Wochen vor Termin und 8 Wochen nach Termin) einen Urlaubsanspruch. So weit so gut. Habe das mal durchgerechnet und werde mir das auch noch mal von unserer Personaldame rechnen und bestätigen lassen.

Nun meine Frage. Habe ich einen Rechtsanspruch diesen Urlaub vor meinem Mutterschutz zu nehmen bzw. kann mein Chef mir diesen Uralub vor dem Mutterschutz verweigern? Ich möchte also diese Tage direkt dem Mutterschutz vorschalten. Kann er mir das verweigern und mich quasi zwingen den Urlaub im Anschluß zu nehmen? Da ich dann erstmal in Elternzeit bin und noch nicht weiß wie lange etc. weiß ich also auch nícht wann ich den Uralub nachher nehmen könnte. Beim Googeln habe ich immer nur Aussagen gefunden, das der Uralub wenn er vorher nicht genommen werden kann, übertragen wird und dann entsprechend nach der Elternzeit geährt.

Da man hier gerade dezent am Rad dreht möchte ich so schnell als möglich aus diesem Affenstall raus und somit den Urlaub auch vor meinem Mutterschutz haben, um irgendwelchen Eventualitäten vorzubeugen.

Schon jetzt Danke für eure Antworten!

Buchwurm
ET 08.05.07

Kommentare

  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm... also mein AG sagte mir sogar ich müsste den vorher nehmen. Ich war fast nen Monat vorher schon in Urlaub, um die ganzen Resturlaubtage abzufeiern, die ich schon hatte.
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei mir war es auch nicht möglich alles vorher zu nehmen. Ich hab dann einfach alle restlichen Überstunden und Urlaubstage nach dem Mutterschutz genommen, die Elternzeit entsprechend ab später beantragt, und damit auch noch ein nettes Sümmchen zusätzlich gehabt...
  • BuchwurmBuchwurm

    183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ute: prinzipiell eine gute Idee, allerdings kann er mir dann "aus dringenden betrieblichen Gründen" den Urlaub nicht akzeptieren und dann steh ich da mit nem Neugeboren und soll Arbeiten gehen. Das ist mir bei der derzeitigen Politik unserer Geschäftsleitung echt zu link. Bei denen weiß man nie was im Kopf rumgeht. Echt schade aber ist zur Zeit leider einfach so. Von daher, vor meinem MuSchu und gut. Wenn es denn geht! Echt ne ganz blöde Sache!

    Gruß
    Buchwurm
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Prinzipiell hast du schon das Recht, den Urlaub vor dem MuSchu zu nehmen. Wenn der Urlaubsantrag allerdings vom Chef wegen betrieblicher Gründe abgelehnt wird, hast du allerdings gelitten. Frag höchstens nochmal beim Personalrat nach, falls ihr sowas habt. Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit.
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