Frage zum Elterngeld

Snoopy82Snoopy82

7,740

bearbeitet 23. 01. 2007, 15:07 in Babyprodukte
Hallo!

Ich habe eine Frage zum Elterngeld und hoffe, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der mir die Frage beantworten kann!

Da ich Studentin bin und bis auf kleine Nebenjobs kein Einkommen habe, würden wir nach der neuen Regelung ja nur 1 Jahr lang 300,- bekommen.

Wie sähe das aus, wenn mein Mann statt dessen in Elternzeit gehen würde und gleichzeitig aber 30 Stunden arbeiten ginge?

Geht das???

Bis zu 30 Stunden durfte man ja zumindest nach der alten Regelung arbeiten gehen - ich meine gelesen zu haben, dass sich das nicht geändert hat.

Würde für die Berechnung des Elterngeldes trotzdem sein altes Gehalt genommen oder würde der Verdienst der 30 Stunden angerechnet?

Mein Mann ist übrigens Beamter im öffentlichen Dienst - gilt da alles genau so, oder gibt es irgendwelche anderen Regelungen?

Gibt es vielleicht irgendwo online einen Elterngeldrechner, wo man das so mal "durchspielen" könnte? Oder sonst irgendetwas, wo man diese Fragen beantwortet bekommt? Das offizielle Elterngeld-Gesetz hilft mir da nicht wirklich weiter ...

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also den Rechner hätten wir hier

    http://www.elterngeldrechner.de/

    Vom Rest habe ich leider keine Ahung..aber vielleicht finden sich aúf den Seiten noch ein paar Antworten.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sonst ruf doch beim zuständigen Versorgungsamt an. Ich hatte auch einige Fragen zum Erziehungsgeld und der nette Sachbearbeiter hat mich kompetent beraten und zwar dahingehend, wie wir am meisten Geld bekommen.
  • heikeschheikesch

    177

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiß, bekommt man das Elterngeld nur für den Anteil des Gehalts, den man nicht verdient, d.h. wenn er 30 statt 40 Stunden arbeitet, bekommt er von dem Lohn für die 10 Stunden Differenz die 67 % Elterngeld.
    Ich überlege auch noch, wieviel ich nach dem Mutterschutz arbeiten gehe...
  • NoorinNoorin

    242

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo!

    also anspruch auf elterngeld hat man ja nur, wenn man für die betreuung des kindes auch elternzeit nimmt.

    innerhalb dieser elternzeit darf man jedoch 30 stunden arbeiten, um den anspruch nicht zu verlieren.

    Wenn man nun bis zu 30 Stunden arbeiten geht, bekommt man nur noch 67 % der Differnz.

    Wenn du also z. B. vor der Geburt 1500 Euro verdient hast, bekommst du normalerweise 67 % von 1500 Euro als Elterngeld.

    Gehst du jetzt arbeiten und verdienst dann z. B. 500 Euro (netto-einkommen) bekommst du nur noch 67 % von 1000 Euro.
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