Hallo!
Ich habe eine Frage zum Elterngeld und hoffe, dass es hier vielleicht jemanden gibt, der mir die Frage beantworten kann!
Da ich Studentin bin und bis auf kleine Nebenjobs kein Einkommen habe, würden wir nach der neuen Regelung ja nur 1 Jahr lang 300,- bekommen.
Wie sähe das aus, wenn mein Mann statt dessen in Elternzeit gehen würde und gleichzeitig aber 30 Stunden arbeiten ginge?
Geht das???
Bis zu 30 Stunden durfte man ja zumindest nach der alten Regelung arbeiten gehen - ich meine gelesen zu haben, dass sich das nicht geändert hat.
Würde für die Berechnung des Elterngeldes trotzdem sein altes Gehalt genommen oder würde der Verdienst der 30 Stunden angerechnet?
Mein Mann ist übrigens Beamter im öffentlichen Dienst - gilt da alles genau so, oder gibt es irgendwelche anderen Regelungen?
Gibt es vielleicht irgendwo online einen Elterngeldrechner, wo man das so mal "durchspielen" könnte? Oder sonst irgendetwas, wo man diese Fragen beantwortet bekommt? Das offizielle Elterngeld-Gesetz hilft mir da nicht wirklich weiter ...
Kommentare
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http://www.elterngeldrechner.de/
Vom Rest habe ich leider keine Ahung..aber vielleicht finden sich aúf den Seiten noch ein paar Antworten.
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Ich überlege auch noch, wieviel ich nach dem Mutterschutz arbeiten gehe...
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also anspruch auf elterngeld hat man ja nur, wenn man für die betreuung des kindes auch elternzeit nimmt.
innerhalb dieser elternzeit darf man jedoch 30 stunden arbeiten, um den anspruch nicht zu verlieren.
Wenn man nun bis zu 30 Stunden arbeiten geht, bekommt man nur noch 67 % der Differnz.
Wenn du also z. B. vor der Geburt 1500 Euro verdient hast, bekommst du normalerweise 67 % von 1500 Euro als Elterngeld.
Gehst du jetzt arbeiten und verdienst dann z. B. 500 Euro (netto-einkommen) bekommst du nur noch 67 % von 1000 Euro.