Krankheitstage

HuetchenHuetchen

3,584

bearbeitet 6. 02. 2007, 07:43 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Ich weiss nicht, ob ich im richtigen Forum bin, wenn nicht, verschiebt mich einfach. :biggrin:
Also, wie genau läuft das mit den Krankheitstagen für die Eltern, wenn die Kinder krank sind. So weit ich verstanden habe, darf jedes Elternteil 10 Tage zu Hause bleiben.
Wie läuft das dann? Nehmen wir mal an, wir stehen auf und Jolina hat Fieber, kann also nicht in den KiGa und alle Omas, die wir haben sind abkömmlich. Muss ich dann tatsächlich mit Jolina zum KiA, mich da 2 Stunden hinsetzen, nur um die Krankmeldung zu bekommen? :shock: Ich bin nämlich jemand, der erst zum KiA geht, wenn es unbedingt sein muss. :roll: Meistens warte ich erstmal 1-3 Tage ab, bevor ich uns zum KiA quäle. Wegen einer fiebrigen Erkältung tu ich uns das doch nicht an!
Wie handhabt ihr das denn so?

Kommentare

  • lilalila

    2,943

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das kommt letztendlich auf deinen Chef an...
    Wenn sich der damit begnügt, dass du ihm die Symptome beschreibst oder du einfach nur sagst, dass Töchterchen krank ist, dann ist das sehr kulant von ihm. Er wird das vielleicht auch beim ersten Mal so handhaben.

    Ich persönlich bevorzuge da aber schon den "offiziellen" Weg, auch beim ersten Mal: wenn ich sowieso daheim bleibe, weil mein Töchterchen krank ist setze ich mich auch zwei Stunden ins Wartezimmer, einfach weil ich Spekulationen meines Chefs erst gar keinen Raum geben möchte. Wenn ich mir sicher bin, dass weiter nichts ist als Fieber, schreibt die Sprechstundenhilfe auch so eine Pflegebestätigung. Aber meist will ich dann doch, dass meine Tochter angeschaut wird.

    Wenn meine Tochter wirklich schlecht beisammen ist mit ordentlich Fieber etc. dann gehts bei meinem KiA oft eh schneller. Mir ist die Problematik, dass sie im Wartezimmer allerlei aufschnappt durchaus bewusst, aber ich bleib nun mal nicht grundlos daheim und da lass ich dann den Arzt gern nachschauen.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Muß man denn nicht mehr den Attest vom Arzt bei der Krankenkasse einreichen um das Geld zu erhalten? War bei meinen Großen so der Fall und das hieß dann ab zum Arzt.


    Lieber Gruß
    Caro
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei Krankheit des Kindes wird bei Pflichtversicherung eine Kopie dem AG vorgelegt und das Original der KK: Wenn man also auf Kulanz des AG zu Hause bleiben kann, dan zählt das nicht zu den 10 bzw 20 Tagen Krankheit, sondern als Freistellung oder sonstwas.
    Huetchen, ob du zum Doc must wegn nem Atest oder nicht hat nicht nur mit dem AG, sondern auch mit deiner KITA zu tun. Bei uns ist vertaglich geregelt, dass ab 38,5 °C die Eltern angerufen werden, dass das Kind abzuholen ist. Dann ist zumindest eine Gesundschrift notwenidg. Ausserdem bei ansteckenden Krankheiten und Krankheiten, die länger als eine Woche Fernbleiben der Kita nach sich ziehen. Da bräucht eich ne Gesundschrift vom Arzt und ebn für den AG ne AU auf Kind, Urlaub oder sonstwas. Übrigens, was viele nicht wissen: für Krankheit des Kindes darf man Urlaub über die Jahre hinweg unabhängig von Regelungen beim AG über die JAhre ansammeln, wenn man Kinder unter 12 hat. (Für den Fal, das 20 Tage im Jahr nicht reichen.)
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