Anwaltslogik

bearbeitet 24. 02. 2007, 10:37 in zu unserem Vergnügen
Zeugenbefragung eines Gerichtsmediziners durch einen Anwalt (echt so geschehen):

A = Anwalt

G = Gerichtsmediziner


A: Erinnern sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?

G: Die Autopsie begann um 8.30 Uhr.

A: Mr. D. war zu diesem Zeitpunkt tot?

G: Nein, er saß auf dem Tisch und wunderte sich,

warum ich ihn autopsierte.







...und es geht noch weiter:



A: Doktor, bevor sie mit der Autopsie anfingen, haben sie da den Puls

gemessen?

G: Nein

A: Haben sie den Blutdruck gemessen?

G: Nein

A: Haben sie die Atmung geprüft?

G: Nein

A: Ist es also Möglich das der Patient noch am Leben war, als

sie ihn autopsierten?

G: Nein

A: Wie können sie so sicher sein, Doktor?

G: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.

A: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein können?

G: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als

Anwalt praktizierte.


Letztere Aussage hat den Doktor wohl eine saftige Strafe gekostet. Es dürfte ihn aber nicht allzusehr geschmerzt haben ;-) .

Kommentare

Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum