Welche Rechte habe ich?

NourNour

919

bearbeitet 5. 03. 2007, 14:37 in Babyprodukte
Haroun wird im Juni 3 Jahre alt und meine Elternzeit ist dann abgelaufen. Also war ich heute bei meinem Arbeitgeber. Die Situation ist folgende:

Die Kitas hier in Frankfurt haben alle von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr auf.
Mein Chef hat mir eine Stelle angeboten, wo ich von 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr arbeiten muss (also Vollzeit).
Bis zur Arbeit brauche ich aber insgesamt eine Stunde.
Also habe ich nach Teilzeit gefragt.
Er meinte, es gibt diese eine Stelle und die Personallage ist mies blablabla - mit anderen Worten, entweder ich nehm die Stelle (ihm is egal, wie ich das mit meinem Sohn unter einen Hut bekomme) oder ich kann ja gehen. Hat er nicht so gesagt, aber gemeint.
Wenn ich kündige, bekomme ich aber kein Arbeitslosengeld. Und ich weiss, dass es gesetzlich ist, dass man nach Elternzeit Anspruch auf eine gleichwertige Stelle in der Firma hat. Also können die mich auch nicht gleich kündigen, wenn ich wieder komme.

Meine eigentliche Frage ist - hat man als verheiratete Mutter Anspruch auf Teilzeit?

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meines Wissens nach nicht. Dein Arbeitgeber muss Dich nach Ablauf der Elternzeit weiterbeschäftigen. Aber er kann Dir einen anderen, gleichwertigen Arbeitsplatz zuteilen und er ist nicht verpflichtet, Dich in Teilzeit zu beschäftigen. So ist mein Kenntnisstand. Eine entfernte Bekannte von mir hat auch ganz schön kämpfen müssen, damit sie ihr AG Teilzeit arbeiten ließ nach der Elternzeit. Sie hat auch erzählt, dass es anfangs hieß, entweder Vollzeit oder gar nicht. Es wurde dann eine Art Kompromiß geschlossen (sie macht jetzt nicht Vollzeit, aber auch nicht nur halb, so genau weiss ich es nicht), aber verpflichtet wäre ihr AG dazu wohl nicht gewesen.
    Wenn Dein Chef sich total querstellt, wüsste ich leider nicht, was man da noch machen kann. Aber vielleicht bin ich auch falsch informiert? Wie gesagt, mit Paragraphen kann ich nicht dienen, aber so hab ich es gehört.

    LG
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist auch mein Wissensstand. Aber wenn ihr gar nicht übereinkommt und es zu einer kündigung kommen sollte, dann lass dich kündigen. Vielleicht ist dein Chef ja wenigstens so nett und macht das, damit du keine Wartezeit beim Arbeitslostengeld bekommst.
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gibt es bei Deinem Arbeitgeber einen Betriebsrat? Vielleicht könnte der da noch was machen. Oder besteht vielleicht die Möglichkeit, dass jemand anderes Dein Kind wegbringt und abholt? Selbst kündigen solltest Du jedenfalls auf keinen Fall. Wenn es hart auf hart kommt und Dein Chef überhaupt nicht mit sich reden lässt, kommst Du eben ständig zu spät, gehst zu früh und wirst deswegen gekündigt. Ist zwar nicht schön, aber soweit ich weiß spielt für das Arbeitsamt der Kündigungsgrund nur eine untergeordnete Rolle. Und einem evtl. neuen Arbeitgeber könntest Du ja Deine Situation erklären. Du würdest dann ja auch eher nach einer Teilzeit-Stelle suchen, nehme ich mal an. In und um Frankfurt gibt es da doch sicher Möglichkeiten.
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nur bei Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern nach 6 monatiger Beschäftigung (§8 TzBfG). Der Antrag kann dann aber immernoch aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau das ist der Punkt. Grundsätzlich gibt es einen Anspruch auf Teilzeit, aber eben nur wenn es die betrieblichen Belange zulassen.
    Als rückkehrende Mutter hast Du Anspruch auf Deine alte Stelle und wie ich Deinem Beitrag entnehme war das eine Vollzeitstelle.
    Also hast Du auch nur Anspruch auf eine Vollzeitstelle, alles andere ist ein Entgegenkommen Deines AG.
    Und bevor es Verwirrung gibt, ich meine Stelle nicht Arbeitsplatz.
    Betriebsrat wäre eine Option, wobei Dein AG im Recht ist.
    Selbst kündigen würde ich erstmal nicht. Versuche wirklich mit Btriebsrat und Personalabteilung eine gütliche Einigung zu finden.
    Ansonsten wäre unbezahlter Urlaub eine Option, quasi als Elternzeitverlängerung, wenn Dein AG das mitmacht.

    Sich wegen Unzuverlässigkeit kündigen lassen finde ich persönlich auch eher unschön. Das wird unter Garantie in Deinem Zeugnis stehen und so eine Kündigung wäre meines Wissens nach auch fristlos (nach bis zu 3 Abmahnungen) und das interessiert das Arbeitsamt sehr wohl.
    Und sowas bei einem potentiellen neuen AG vorzulegen sieht immer ganz schlecht aus. So sozial ist die Arbeitswelt nicht.

    Auch wenn es hart klingt, es kann Deinem AG auch wirklich egal sein wie Du das mit Deinem Kind machst, das ist nunmal nicht sein Bier.

    Könnte Dein Mann eventuell was an seiner Arbeitszeit drehen?
    Verwandte?
    Neuer Job?
  • LeahLeah

    409

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss, hat man in größeren Betrieben (wie schon o. g.) Anspruch auf Teilzeit, der AG kann nur aus 'dringenden betrieblichen Gründen' ablehnen. Das wird aber vom Arbeitsgericht recht streng geprüft, wenn man es soweit kommen lassen will.
    Ich würde auf keinen Fall selbst kündigen u. mich ev. von einem Arbeitsrechtler beraten lassen.
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Was mir noch einfällt, gibts keine Kita in der nähe deiner Arbeitsstelle?
  • BibileinBibilein

    4,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke, da wirst du keine Chance haben. Mein Chef ist auch so ein Depp. Er hat mir gleich gesagt, ich bekomme entweder DIE Stelle oder keine, ich brauche mir da gar keine Hoffnung auf eine Teilzeitstelle machen, darauf hätte ich keinerlei Anspruch. Damit hat er meine Frage im Keim erstickt und ich habe mich damit abgefunden, dass ich eben dann nicht mehr dort arbeite.

    Ich finde HIER sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit schaffen den Frauen unter die Arme zu greifen. Evtl. eine Befreiung von Sozialabgaben oder so, damit er die Frauen weiterhin in Teilzeit beschäftigt. Ich finde diese "Ganz- oder Garnicht-Regelung" zum k....
    Oder wenn die Möglichkeit bestünde, den job mit einer Kollegin zu "teilen", das geht natürlich nur in größeren Betrieben...

    In dieser Hinsicht ist die Berufswelt sehr Mütterfeindlich, leider...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    na das kommt mir auch bekannt vor...

    Wegen der Sperrfrist vom Arbeitsamt kann ich Dir folgendes sagen. Wenn Du mit dem AG einen Aufhebungsvertrag schliesst und darin steht, dass er Dir aus dringenden betrieblichen Gründen nur eine Vollzeitstelle geben kann, welche Du aber aus familiären Gründen nicht annehmen kannst, weil die Betreuung Deines Kindes nicht sichergestellt ist, kriegst Du keine Sperrfrist.

    Viele Grüße, schnuffili21
  • NourNour

    919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten und Tipps.

    Ich hab mir das mal so durch den Kopf gehen lassen... Selbst wenn ich Haroun neben der Arbeitsstelle in den Kiga schicke - ich glaub, dass ist alles zuviel... Morgens hetzen, Vollzeit ackern, abends hetzen und Kind abholen, hintendran noch Haushalt und Familie, nee ich glaub, da kommt dann letztendlich jeder zu kurz. Zumal Haroun ja dann hier in die Schule muss später und dann keinen kennt. Das sind dann die Spätfolgen.

    Also bleibt nur Teilzeit übrig. Mein AG (das übrigens eine sehr große Firma ist, also kein Mittelstand) stellt sich ja quer. Auf klagen habe ich keine Lust und auch kein Geld :roll:
    Wenn ich jetzt kündigen würde, gäbe es vom Arbeitsamt ne Sperre. Wäre mir egal, wenn ich sofort was neues finden würde... Aber man will ja auf Nummer sich gehen. Die Firma darf mir auch nicht nach der Elternzeit kündigen laut Gesetz.
    Diese Möglichkeit mit den Aufhebungsvertrag hört sich gut an - kann man das irgendwo nachlesen, Schnuffili? Gibts irgend ne Gesetztesgrundlage oder so?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    selbst wenn Du aus familiären Gründen nach der Elternzeit kündigst, kriegst Du keine Sperrfrist. Muss mal schauen, wo das steht. Kannst ja auch mal beim örtlichen Arbeitsamt vorbeischauen und Dich beraten lassen.

    Viele Grüße, schnuffili21
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Arbeitsstelle teilen wäre eine tolle Lösung, aber leider geht es oft um die Kopfzahl und nicht die individuelle Arbeitszeit.
    Gerade in großen Unternehmen interessiert keinen wie lange der/die jeweilige Mitarbeiter/in arbeitet, sondern wie viele arbeiten.
    Das Problem gibt es bei uns auch, auch ein großes internationales Unternehmen.
    Also gerade da, wo man denken sollte das Teilzeit kein Problem sein sollte wegen der Unternehmensgröße, stellt man sich quer.

    Aber wenn das Unternehmen so groß ist gibt es da einen BR und eine PA. Wende Dich an die, eventuell kannst Du ja intern wechseln.

    Wirf nicht gleich die Flinte ins Korn, probier die internen Stellen aus, kündigen kannst Du immer noch.

    Was bist Du von Beruf?
  • NourNour

    919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei dem Gespräch war die PA dabei und ich habe ausdrücklich nach anderen Stellen gefragt. NICHTS!

    Bin eigentlich gelernte Kauffrau für Bürokommunikation, habe vor der SS als Sekretärin/Assistenz gearbeitet.

    Einen BR gibt es, aber was soll der da machen können... :roll:
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, Deine Belange als Mutter wahrnehmen. Genau dafür gibt es eine Mitarbeitervertretung.

    Habt Ihr ein Sozialreferat?

    Schau Dich am besten mal nebenher noch bei Euch in der Nähe nach einer Alternative um. Als KfB ist man ja recht universell einsetzbar.
  • NourNour

    919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sozialreferat? Noch nie gehört :roll:
    Ich bin schon dabei, mich umzuschauen.
    Vielen Dank für eure Hilfe!
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Sozialreferat ist eine freiwillige Einrichtung bei der Therapeuten arbeiten, die sich um Mitarbeiter kümmern die Probleme haben.
    Bei uns z.B. machen sie Schuldnerberatung, vermitteln zu externen Thrapeuten, machen Schulungen, kümmern sich um Suchtkranke MA, sind bei der Wiedereingliederung von MA dabei die aufgrund psychischer Probleme ausgefallen sind, bei Problemen zwischen MA´s oder deren Vorgesetzten, usw. Eben um alles was in den sozialen Bereich fällt.
    Hat nicht jede Firma. Hätte ja sein können das Ihr sowas habt denn dann hättest Du dich auch an die Leute da wenden können.
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