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Eltern müssen in Zukunft die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates auch die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Betriebskosten in hebammengeleiteten Geburtshäusern durch die Krankenkassen geschaffen. Mit den neuen Regelungen in § 134 a des Sozialgesetzbuches SGB V trägt der Gesetzgeber der zugesicherten Wahlfreiheit der Eltern Rechnung, den Geburtsort ihrer Kinder selbst zu bestimmen.
Einige Krankenkassen hatten bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform ein erstes Signal gesetzt und den Eltern eine Betriebskostenpauschale bis zu 400 Euro erstattet, wenn die Geburtshäuser ein Qualitätsmanagement nachweisen konnten. Die Betriebskosten konnten bisher jedoch nur in Form von aufwändigen Einzelfallentscheidungen geregelt werden, indem die Eltern eine Kostenrückerstattung beantragen mussten.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiKK) und das Netzwerk der Geburtshäuser waren sich längst einig über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Geburtshäuser. Bereits im Sommer 2003 hatten sie gemeinsam einen Gesetzentwurf eingereicht, um hebammengeleitete Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch zu verankern. Karin Alscher blickt optimistisch in die Zukunft: „Die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit des Netzwerks der Geburtshäuser mit den SpiKK sind eine gute Voraussetzung für eine zügige Einigung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Umsetzung der verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.“
Weitere Informationen: Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V., Karin Alscher, Tel. (069) 71 03 44 75, E-Mail: info@geburtshaus.de.
(Pressemitteilung des Netzwerks der Geburtshäuser, 16.2.2007; DHZ 3/2007
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Kommentare
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Weißt Du ob die Securvita das tut?
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Liebe Grüße
Peggy
Meine Hebamme riet mir, damit zu drohen, die KAsse zu wechseln, was ich aber nicht unbesingt möchte - außerdem gibt es doch eh Kündigungsfristen - oder ist das ein Grund für eine Kündigung, dass eine Leistung nicht oder nur unvollständig gezahlt wird? Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu speziell - die dieser ganze bürokratische Sch... kann einem die Geburt im GH echt vermiesen, hatte ja auch inder PKV schon Probleme bei der ersten Geburt!
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Du könntest evtl. beim Hebammenverband anrufen, die sollten es sicher wissen.
0721-98189-0
Gibst Du dann mal bitte hier Rückmeldung?
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Die Geburtshäuser müssen im o.g. Netzwerk sein, weil das einen bestimmten Qualitätsstandard vorraussetzt.
Das Qualitätsmanagementsystem wurde von Geburtshäusern für Geburtshäuser entwickelt, die externe Begutachtung übernahm die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS). Die Hebammen der Geburtshäuser geben sich damit einen Rahmen vor für die Betreuung in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Sie haben Kriterien zur Aufnahme für die Geburt vereinbart und sich auf allgemeine Standards für Fortbildungen und Teambesprechungen geeinigt. Das Qualitätsmanagementsystem ist mit den Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe und den Berufsverbänden der Hebammen abgestimmt. Bereits 50 Geburtshäuser, die sich bei der Betreuung von Geburten als Alternative zum Krankenhaus sehen, haben sich der bundesweiten Einführung des Qualitätsmanagementsystems angeschlossen.
Guckt man nun bei den Kassen nach, scheint sich eine Pauschale durchzusetzen. BEK München zahlt z.B. 400€
Trotzdem würde mich das ganz grundsätzlich interessieren.
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vielen Dank, genau sowas hatte ich gehört (Netzwerk). Das Geburtshaus ist wohl noch nicht ind iesem Netzwerk, weil es sich bisher wohl für das GH nicht rechnet - -die Zertifizierung ist kostenpflichtig und die Anzahl der Geburten im GH noch zu gering. Ich hab jetzt der Kasse mit Austritt gedroht, jetzt belaufen sich die maximal übernommenen Kosten plötzlich statt auf 300 EUR auf 350 EUR. Ich ruf da nochmal an wie das jetzt kommt.
Ach Mensch :groggy: !
Schöne Grüße trotzdem
zetti
übrigens toll das neue Design der Seite!
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Naja - immerhin - 50 EUR weniger aus der eigenen Tasche, die Rufbereitschaftspauschale von 300 EUR kommt ja auch noch auf uns zu.
Schöne Grüße und danke nochmal!
zetti
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Es wird sicher eine Pauschalen geben, und im Moment nehmt was Ihr bekommen könnt. :cool:
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kann zwar nichts sinnvolles dazu beitragen - nur interessiert mich prinzipiel was muss denn die KK bei einer stationären Geburt zahlen?
1. wenn ich das Krankenhaus "sofort" danach verlasse
2. wenn ich das Krankenhaus nach 3 Tagen verlasse (so wie das viele tun)
Ist doch echt mal interessant. Ich denke selbst bei Punkt 1. liegt man höher als 400 € - hab aber keine Ahnung. Vielleicht zieht ein solches Argument ja. "Wenn ich das nicht bezahlt bekomme lege ich mich 3 Tage ins Krankenhaus".
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:shock: :shock: :shock: dann haben die Kassen ja einen richtigen Vorteil wenn Frau im Geburtshaus entbindet. Dadurch sparen sie 2000 € und wenn sie dann die Frau noch das Geburtshaus komplett :shock: selbst zahlen lassen wie es bei vielen Kassen noch bis vor kurzem gang und gebe war ist das der Hammer. Man sollte denen mal sagen das die sich nicht so "zieren" sollen und die Frau so entbinden lassen sollen wie sie will und das bitte auch bezahlen DENN ein Geburtshaus spart den Krankenkassen ja sowieso Geld wie es aussieht! Sollen sie doch dann die 400 € komplett bezahlen und meiner Meinung auch die Bereitschaft denn nichts anderes zahlen sie für ein Krankenhaus auch!!!
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Das sind zur Zeit noch 360€ für bis zu insgesamt 13 Stunden, dann 25 € für eine Naht, und die zweite Hebamme kann maximal vier Stunden abrechnen für 14,40 pro begonnener 30 Minuten.
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Hab trotzdem noch eine Frage zu den BetrK. Ist es üblich, die im Voraus zu zahlen, um sie sich dann von der Krankenkasse wiederzuholen? Was passiert - wie im Fall einer Freundin geschehen, wenn die Geburt doch gleich im KH erfolgt, die betrK aber bereits im Voraus ans GH überwiesen wurden? Ist das GH verpflichtet, die Kosten zurückzuerstatten oder hängt das von der Vertragsgestaltung - AGB`s gibt`s ja wahrscheinlich nicht :cool: ab?
In dem Zusammenhang bin ich recht traurig über die Erfahrungen mit meinem jetzigen GH, dass ich empfohlen hatte, aber das gehört wohl in eine andere Rubrik!
Schöne grüße udn danke!
zetti
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Es gibt schon seid vielen Jahren Statistiken, die genau das Gegenteil sagen von dem, was Du vermutest.
Ja es ist durchaus üblich die Kosten zu zahlen und den Kassenanteil mit der Quittung zu bekommen. Im zweiten Fall kann ich nichts sagen, das es tatsächlich Vertragssache ist und mir die näheren Umstände nicht bekannt sind.
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schöne Grüße
zetti
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