Geburtshäuser gesetzlich verankert

bearbeitet 3. 09. 2007, 18:15 in Geburt
Eltern müssen in Zukunft die Betriebskostenpauschale für eine Geburt im Geburtshaus nicht mehr selbst zahlen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde mit der abschließenden Zustimmung des Bundesrates auch die gesetzliche Grundlage für die Übernahme der Betriebskosten in hebammengeleiteten Geburtshäusern durch die Krankenkassen geschaffen. Mit den neuen Regelungen in § 134 a des Sozialgesetzbuches SGB V trägt der Gesetzgeber der zugesicherten Wahlfreiheit der Eltern Rechnung, den Geburtsort ihrer Kinder selbst zu bestimmen.
Einige Krankenkassen hatten bereits im Vorfeld der Gesundheitsreform ein erstes Signal gesetzt und den Eltern eine Betriebskostenpauschale bis zu 400 Euro erstattet, wenn die Geburtshäuser ein Qualitätsmanagement nachweisen konnten. Die Betriebskosten konnten bisher jedoch nur in Form von aufwändigen Einzelfallentscheidungen geregelt werden, indem die Eltern eine Kostenrückerstattung beantragen mussten.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen (SpiKK) und das Netzwerk der Geburtshäuser waren sich längst einig über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Geburtshäuser. Bereits im Sommer 2003 hatten sie gemeinsam einen Gesetzentwurf eingereicht, um hebammengeleitete Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch zu verankern. Karin Alscher blickt optimistisch in die Zukunft: „Die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit des Netzwerks der Geburtshäuser mit den SpiKK sind eine gute Voraussetzung für eine zügige Einigung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern bei der Umsetzung der verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.“

Weitere Informationen: Netzwerk der Geburtshäuser in Deutschland e.V., Karin Alscher, Tel. (069) 71 03 44 75, E-Mail: info@geburtshaus.de.

(Pressemitteilung des Netzwerks der Geburtshäuser, 16.2.2007; DHZ 3/2007

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ui, das ist ja klasse. Das hatte ich noch gar nicht mitbekommen :bounce02:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na wenigstens mal etwas positives :grin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das wurde ja Zeit. Das bewegt vielleicht einige dazu, es doch im Geburtshaus zu versuchen (falls man die Möglichkeit dazu überhaupt hat). Ich kann mir schon vorstellen, dass die Kosten einige Frauen / Paare abgeschreckt haben.

    LG
  • moenimoeni

    787

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na endlich :grin: Wurde aber auch mal Zeit! Ich denke auch das die Kosten sehr viele abgeschreckt haben :???:
  • heikeschheikesch

    177

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Weiß jemand, ob es auch was Neues zum Thema Bereitschaftspauschale (bei einer Hausgeburt) gibt???
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das geht weiter über Privatrechungen. Einige Kassen beteiligen sich aber auch daran.
  • heikeschheikesch

    177

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke! Dann werde ich mal bei meiner Krankenkasse nachfragen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, das geht weiter über Privatrechungen. Einige Kassen beteiligen sich aber auch daran.

    Weißt Du ob die Securvita das tut?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, die Versicherungen müßt Ihr schon bitte selber fragen.
  • heikeschheikesch

    177

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe inzwischen mal bei meiner Krankenkasse (Barmer Ersatzkasse) wegen der Bereitschaftspauschale nachgefragt, leider wird sie nicht übernommen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Um die geht es hier auch nicht, sondern um den Anteil bei den Betriebskosten. Aber trotzdem beteiligen sich auch einige Kassen an den Kosten für die Rufbereitschaft.
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine KK will nun statt der vom GH veranschlagten 400 EUR 300 übernehmen. Ist das rechtlich so o.k.? Gibt es nur einen generellen Anspruch, ohne eine bestimmte Erstattungshöhe für die Betriebskosten? Hatte auch schon an die von MArlies genannte E-Mail geschrieben, aber noch keine Antwort erhalten (3 Wochen her)

    Liebe Grüße

    Peggy

    Meine Hebamme riet mir, damit zu drohen, die KAsse zu wechseln, was ich aber nicht unbesingt möchte - außerdem gibt es doch eh Kündigungsfristen - oder ist das ein Grund für eine Kündigung, dass eine Leistung nicht oder nur unvollständig gezahlt wird? Ich hoffe, die Fragen sind nicht zu speziell - die dieser ganze bürokratische Sch... kann einem die Geburt im GH echt vermiesen, hatte ja auch inder PKV schon Probleme bei der ersten Geburt!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube nicht dass das geht. Zumindst weiß ich nichts davon, dass der Betrag irgendwie begrenzt wurde. Manchmal liegt es ja so etwas auch am einzelnen Sachbearbeiter.
    Du könntest evtl. beim Hebammenverband anrufen, die sollten es sicher wissen.

    0721-98189-0
    Gibst Du dann mal bitte hier Rückmeldung?
  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine KK zahlt nur einen Zuschuss von max. 325,-- € zu den Betriebskosten. Wenn das GH mehr verlangt, müsste man das selbst draufzahlen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe jetzt doch noch etwas gefunden:
    Die Geburtshäuser müssen im o.g. Netzwerk sein, weil das einen bestimmten Qualitätsstandard vorraussetzt.
    Das Qualitätsmanagementsystem wurde von Geburtshäusern für Geburtshäuser entwickelt, die externe Begutachtung übernahm die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS). Die Hebammen der Geburtshäuser geben sich damit einen Rahmen vor für die Betreuung in der Schwangerschaft und bei der Geburt. Sie haben Kriterien zur Aufnahme für die Geburt vereinbart und sich auf allgemeine Standards für Fortbildungen und Teambesprechungen geeinigt. Das Qualitätsmanagementsystem ist mit den Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe und den Berufsverbänden der Hebammen abgestimmt. Bereits 50 Geburtshäuser, die sich bei der Betreuung von Geburten als Alternative zum Krankenhaus sehen, haben sich der bundesweiten Einführung des Qualitätsmanagementsystems angeschlossen.
    Guckt man nun bei den Kassen nach, scheint sich eine Pauschale durchzusetzen. BEK München zahlt z.B. 400€

    Trotzdem würde mich das ganz grundsätzlich interessieren.
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo marlies,

    vielen Dank, genau sowas hatte ich gehört (Netzwerk). Das Geburtshaus ist wohl noch nicht ind iesem Netzwerk, weil es sich bisher wohl für das GH nicht rechnet - -die Zertifizierung ist kostenpflichtig und die Anzahl der Geburten im GH noch zu gering. Ich hab jetzt der Kasse mit Austritt gedroht, jetzt belaufen sich die maximal übernommenen Kosten plötzlich statt auf 300 EUR auf 350 EUR. Ich ruf da nochmal an wie das jetzt kommt.

    Ach Mensch :groggy: !

    Schöne Grüße trotzdem

    zetti

    übrigens toll das neue Design der Seite!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm :???: ...na berichte dann doch mal.
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    so mit netter Dame telefoniert, den Zuschuss verhandeln die einzelnen Kassen mit den von Marlies genannten Verbänden (nach § 134a I 5 SGB) Die Erhöhung kommt nach Auskunft der Dame dadurch zustande, dass soeben ein höherer Zuschuss verhandelt wurde - es gibt dazu wohl Arbeitsanweisungen.

    Naja - immerhin - 50 EUR weniger aus der eigenen Tasche, die Rufbereitschaftspauschale von 300 EUR kommt ja auch noch auf uns zu.

    Schöne Grüße und danke nochmal!

    zetti
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe auch noch telefoniert...die Umsetzung gestaltet sich wohl etwas schwierig, weil noch Verhandlungen anstehen. Rechtsgültig ist der Zuschuss, gestritten wird nur um die Höhe.
    Es wird sicher eine Pauschalen geben, und im Moment nehmt was Ihr bekommen könnt. :cool:
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    kann zwar nichts sinnvolles dazu beitragen - nur interessiert mich prinzipiel was muss denn die KK bei einer stationären Geburt zahlen?
    1. wenn ich das Krankenhaus "sofort" danach verlasse
    2. wenn ich das Krankenhaus nach 3 Tagen verlasse (so wie das viele tun)

    Ist doch echt mal interessant. Ich denke selbst bei Punkt 1. liegt man höher als 400 € - hab aber keine Ahnung. Vielleicht zieht ein solches Argument ja. "Wenn ich das nicht bezahlt bekomme lege ich mich 3 Tage ins Krankenhaus".
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Krankenhäuser verdienen nicht mehr daran, wenn die Leute länger bleiben, sondern wenn sie früh entlassen werden. Es gibt Pauschalen die etwas unterschiedlich sind. Eine normale Geburt, egal wie lange Frau bleibt liegt bei ca. 2000€.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    :shock: :shock: :shock: dann haben die Kassen ja einen richtigen Vorteil wenn Frau im Geburtshaus entbindet. Dadurch sparen sie 2000 € und wenn sie dann die Frau noch das Geburtshaus komplett :shock: selbst zahlen lassen wie es bei vielen Kassen noch bis vor kurzem gang und gebe war ist das der Hammer. Man sollte denen mal sagen das die sich nicht so "zieren" sollen und die Frau so entbinden lassen sollen wie sie will und das bitte auch bezahlen DENN ein Geburtshaus spart den Krankenkassen ja sowieso Geld wie es aussieht! Sollen sie doch dann die 400 € komplett bezahlen und meiner Meinung auch die Bereitschaft denn nichts anderes zahlen sie für ein Krankenhaus auch!!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So kann man das nicht rechnen, denn die eigentlich Geburt wird ja bezahlt und auch das Material was gebraucht wird. Dazu auch noch eine zweite Hebamme.
    Das sind zur Zeit noch 360€ für bis zu insgesamt 13 Stunden, dann 25 € für eine Naht, und die zweite Hebamme kann maximal vier Stunden abrechnen für 14,40 pro begonnener 30 Minuten.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm, aber dennoch billiger als im Krankenhaus zu entbinden. Und auch wenn es gleich teuer ist. Die Kinder müssen ja irgenwie raus ;-) :biggrin: ob da oder da und ob die Kasse die Hebammen oder die Krankenhäuser zahlen ist doch egal ...
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    weil es sein kann, dass die Geburt im KH beendet werden muss und dann hat die Kasse die doppelten Kosten am Hals. Das ist zumindest ein Grund den ich mir vorstellen könnte, warum die Kassen nicht so spitz auf Geburtshausgeburten sind. Ich könnte mir auch vorstellen, dass es Bedenken gibt, dass mehr Probleme nach der Geburt durch Komplikationen während der Geburt im GH auftreten, die die Kasse dann auch wieder zu tragen hat. Ich denke, die Statistiken werden auf Dauer zur Aufklärung beitragen.

    Hab trotzdem noch eine Frage zu den BetrK. Ist es üblich, die im Voraus zu zahlen, um sie sich dann von der Krankenkasse wiederzuholen? Was passiert - wie im Fall einer Freundin geschehen, wenn die Geburt doch gleich im KH erfolgt, die betrK aber bereits im Voraus ans GH überwiesen wurden? Ist das GH verpflichtet, die Kosten zurückzuerstatten oder hängt das von der Vertragsgestaltung - AGB`s gibt`s ja wahrscheinlich nicht :cool: ab?

    In dem Zusammenhang bin ich recht traurig über die Erfahrungen mit meinem jetzigen GH, dass ich empfohlen hatte, aber das gehört wohl in eine andere Rubrik!

    Schöne grüße udn danke!

    zetti
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nein, denn eine nicht vollendete Geburt wird anders abgerechnet.
    Es gibt schon seid vielen Jahren Statistiken, die genau das Gegenteil sagen von dem, was Du vermutest.
    Ja es ist durchaus üblich die Kosten zu zahlen und den Kassenanteil mit der Quittung zu bekommen. Im zweiten Fall kann ich nichts sagen, das es tatsächlich Vertragssache ist und mir die näheren Umstände nicht bekannt sind.
  • zettizetti

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :fingers: falsch verstanden - das sind um Himmels willen nicht meine Ansichten - hab doch selbst im Geburtshaus entbunde :razz: n, sondern die der Krankenkasse - wie ich selbst bei einem Anruf erfahren habe - Aussage: "...wo es doch heute auch die Möglichkeit gibt, in der Klinik ambulant zu entbinden...

    schöne Grüße

    zetti
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Achso, ja die Meinung von einzelnen Sachbearbeitern sind zum Glück nicht relevant für Kostenverhandlungen.
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