ärztl. bescheinigung über mutmaßl. entbindungstermin?

lilly4321lilly4321

165

bearbeitet 20. 03. 2007, 14:55 in Schwangerschaft
hallo,

meine krankenkasse und mein arbeitgeber wollen jetzt sowas. am besten noch vorgestern. beim letzten FÄ termin meinte meine FÄ, sie dürfte das aber erst in einer Woche ausstellen.

Nächste Woche habe ich einen Termin bei meiner Hebamme.

Kann das auch die Hebamme ausstellen?


lg lilly

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Bescheinigung für den Arbeitgeber darf ein Arzt sofort nach Feststellung der SS ausstellen. Sonst könnte ja jede kommen und sagen, ich bin schwanger und darf jetzt das und das nich mehr machen.

    Die Bescheinigung für die KK fürs Mutterschaftsgeld darf erst sechs Wochen oder so vor ET ausgestellt werden. Ich würde da nochmal anrufen und das denen so sagen. Wie gesagt, eine Bescheinigung, dass man schwanger ist mit dem und dem ET für den Arbeitgeber muss man theoretisch auch schon der vierten Woche kriegen, wenn man das will.

    Ich denke, eine Hebamme kann so eine Bescheinigung auch ausstellen, weiss es aber nicht sicher.

    LG
  • lilly4321lilly4321

    165

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja es geht um die bescheinigung die man frühestens 6 wochen vor ET ausstellen darf.

    was eben genau diese woche wäre, aber ich habe jetzt erstmal keinen arzttermin sondern eben einen hebammen termin.

    (die andere habe ich ihnen schon längst geschickt).

    lg lilly
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich kann sie das machen.
  • milchbartmilchbart

    2,721

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und die BEscheingung darf FRÜHESTENS 6 Wochen vor ET ausgestellt werden, die KAsen zählen da die Tage! Ich habe nicht genau nachgerechnet, die BEscheinigung wurde 2 TAge zu früh ausgestellt und so habe ich eine weitere gebraucht.
    Milchbart
  • BuchwurmBuchwurm

    183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    HUHu, habe vor einer Woche einen Brief von der KK bekommen, da steht explizit drin, das man für die Bearbeitung des Mutterschaftsgeld diese Bescheinigung braucht und diese nicht mehr als 7 Wochen vor dem berechneten Termin ausgestellt worden sein darf. So steht es auch im Gesetzestext für das Mutterschaftsgeld. Wenn Du also inneralb dieser 7 Wochen vor Termin bist, kann man Dir die Bescheinigung auch problemlos ausstellen. Damit soll ich dann zur KK kommen (oder aber as gute Stück per ost schicken) und um alles weitere auch die Verechnenerei mit den Arbeitgeber da kümmern die soch wohl drum. Da aber der "richtige" Termin nicht feststeht, gibt es wohl vorab erstmal nur eine Art Vorschuß. Am Dienstag oder Mittwoch wollte ich das erledigen. Vielleicht kann ich euch danach mehr erzählen!

    Gruß
    Buchwurm
  • lilly4321lilly4321

    165

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich habe jetzt heute bei meiner Hebi angerufen, ob sie mir das morgen ausstellt.

    sie meinte dann, dass sie das schon machen kann, aber fast alle kassen würden das nur vom arzt anerkennen :(.
    wohne in bayern, vielleicht liegts daran.


    lg lilly
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nö, das ist nur ungewohnt für die Sachbearbeiter... :roll:
  • lilly4321lilly4321

    165

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ok, dann soll sie mir heute so eine bescheinigung aussstellen und ich werd dann mit dem sachbearbeiter reden.
    muss ja sicher auch irgendwo gesetzlich geregelt sein, dass die hebammen das genauso können. werde ich im fall des falles dann suchen und vorlesen.

    nochmal danke, bei meiner ärztin ist sowas immer so ein stress mit stundenlangen wartezeiten, da drauf hab cih zur zeit nämlich keinen bock, da ärger ich mich lieber mit einem sachbearbeiter.

    lg lilly
  • lilly4321lilly4321

    165

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    update:

    meine krankenkasse nimmt es ohne probleme auch von der hebamme. hab gerade mit denen gesprochen.

    lg lilly
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja im Zweifelsfall steht es wirklich im Hebammengesetz und in der Gebührenodnung. Aber siehste, geht doch ;-)
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