Arbeiten/Stillen und Spätschichten, was mach ich denn jetzt?

PaminaPamina

820

bearbeitet 19. 03. 2007, 17:22 in Stillen
So, in ca. 4 Wochen darf und will ich ja wieder im Spielcenter arbeiten gehen. Jetzt gibts da ein nicht unwesentliches Problem.

Stillende Mütter dürfen nicht nach 20 Uhr arbeiten, werden also vom Schutz her behandelt im Gesetz wie Schwangere.

Aber: Frühschichten kann ich NUR am WE arbeiten, Spätchichten auch unter der Woche, wenn mein Mann Frühschicht hat = ich kann mehr schichten arbeiten und bin flexibler einsetzbar. UND: wenn ich Frühschichten arbeite, hat mein Mann von morgens halb 7 bis mittags halb 5 BEIDE Kinder mit einer schubenden Hanna geht das nie und nimmer gut.

Also habe ich folgende Möglichkeiten:
nicht arbeiten, weil 2 oder 3 (Früh-)Schichten im Monat weder für mich, noch für meinen Chef den Aufwand lohnen (kann ich mir eigentlich nicht leisten)
arbeiten gehen, und abstillen, damit ich spät arbeiten kann
arbeiten gehen und sagen, dass ich nicht mehr stille (und wie mach ich das mit dem abpumpen, was bei 8- bzw. 9-stunden-schichten min. einmal nötig ist?)
mir einen anderen 400 euro job suchen (mit 2 kleinkindern, und der auch mit Olis arbeit vereinbar ist )

was mach ich denn jetzt ????

Kommentare

  • tesorotesoro

    4,431

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh Mann,

    Du tust mir leid.

    Meine ganz ehrliche Meinung dazu?

    Das ist vielleicht einfach kein Job für eine frische Mama. Aber das weißt du auch, oder? Hast du schon mal darüber nachgedacht, als Tagesmutter zu arbeiten oder etwas anderes zu tun? Es gibt doch sooo viele verschiedene 400 Euro - Jobs...

    Aber dein Baby ist doch noch sooo klein, willst Du wirklich schon abstillen? Eigentlich nicht, oder? Überstürz nichts. Ich weiß, dass Du bestimmt zur Zeit ganz schön im Stress bist, aber denk mal in Ruhe über deine Alternativen nach. Du hast ganz bestimmt mehr, als diese drei Alternativen. Ganz bestimmt. Da bin ich mir sicher.
  • heikeschheikesch

    177

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!
    Soweit ich weiß, gibt es wegen der Uhrzeiten Sonderregelungen für bestimmte Berufe. Ich selber bin Musiklehrerin, für Musikerinnen gelten diese Zeiten nicht, denn sonst könnten Orchestermusikerinnen ja mit Eintritt einer Schwangerschaft nicht mehr (oder kaum noch) arbeiten. In der Gastronomie ist es auch so. Vielleicht zählt eine Spielhalle ja in der Hinsicht auch dazu.
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für den Hinweis :knutsch01: aber leider geht die Spätschicht bis 24 uhr und die ausnahme für gastronomie gilt nur bis 22 uhr :-(
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir wäre es völlig neu, dass diese Regelungen auch für stillende Frauen gelten. Woher hast Du denn diese Kenntnisse? Ich weiß nur etwas von Stillpausen.
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

    ...

    (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

    1.
    in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

    ...


    (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

    http://bundesrecht.juris.de/muschg/
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich hab jetzt mal an unser ministerium für Arbeit und soziales geschrieben und gefragt, welche aufsichtsbehörde ich fragen muss wegen einer ausnahmeregelung.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

    ...

    (3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
    1.
    in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,

    ...


    (6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften

    Also Frag nochmal nach.. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm...in den Gesundheitbetrieben gibt es ja auch Frauen mit unmöglichen Arbeitszeiten die stillen. Von daher muss es andere Regelungen geben.
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Anja: ja, hab ich ja geschrieben ;-)
    ich hab jetzt mal an unser ministerium für Arbeit und soziales geschrieben und gefragt, welche aufsichtsbehörde ich fragen muss wegen einer ausnahmeregelung.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Normalerweise das Gewerbeaufsichtsamt. ;-)
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :???:

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Freiburg. Und es sieht wohl ziemlich schlecht aus für mich. Da bereits in der SS keine Meldung von meinem AG erfolgte, dass er eine SS beschäftigt bei sich. Und in diesen Räumen auch geraucht wird. Aufgrunddessen dürfte ich wohl gar nicht mehr dort arbeiten... bin gespannt, sie ruft nachher nochmal an
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    *erleichtertgugg*

    Aaaalso. Nach diversen Telefonaten mit dem Regierungspräsidium Freiburg, der Krankenkasse, der Knappschaft, der Lohnausgleichskasse der Knappschaft habe ich jetzt folgende Info:

    Ich darf da definitiv nicht arbeiten, solange ich stille. Wegen dem Zigarettenrauch. Für ein halbes Jahr (solange wird stillen als lebensnotwendig für das Kind erachtet) kann mir meine Hebi eine Bescheinigung übers Stillen, sowie ein Beschäftigungsverbot ausstellen.

    Damit habe ich das Anrecht auf eine Lohnfortzahlung in Höhe von dem Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate vor MuSchu. Und diese Kosten erhält mein AG von der Knappschaft wieder (gemäß Umlageverfahren U2)

    Das nehme ich jetzt auf jeden fall mal mit. wir werden sehen, was in 5 Monaten ist, ob ich dann noch eine weile aussetze, oder doch schon abstille. Da mach ich mir jetzt keinen Kopf drüber.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wieder etwas dazu gelernt, davon hatte ich noch nie gehört.

    Ab wann soll denn nun das Nichtraucherschutzgesetz kommen? Eventuell regelt sich das Problem dann dadurch ;-)
  • PaminaPamina

    820

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, ich wusste auch nicht, dass fast alle beschäftigungsverbote, wie sie für werdende Mütter gelten, auch für schwangere gelten.

    hm. meinst du echt, das mit dem NR-Gesetz kommt so schnell? ich denke nicht. und wenn, dann wird es eh nur wieder was so halbgares... *denk*
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