Wann Gelder von wo beantragen?

Krabbe PetraKrabbe Petra

1,768

bearbeitet 18. 03. 2007, 14:27 in Schwangerschaft
Da ändert sich ja immer wieder was, daher bin ich im Moment am überlegen, was ich da diesmal in Angriff nehmen muss. Ich bin Hausfrau und nicht berufstätig. Bevor ich alle möglichen Stellen (Krankenkasse, Versorgungsamt etc.) einzeln frage, frage ich doch lieber erst mal hier. ;-) Bin jetzt in der 32. Woche und wollte das so die nächste Zeit nach und nach erledigen, was man eben schon vor der Geburt erledigen kann.

Kommentare

  • BuchwurmBuchwurm

    183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu,

    Kindergeld bekommst Du ja schon, von daher weißt Du ja wie das funktioniert ;-) . Den Antrag für das Elterngeld kann man hier in BaWü bei der LB downloaden. Da steht auch drin was man alles an Bescheinigungen braucht. Am besten mal auf der Homepage vom MInstierium für Familie etc. schauen, da ist bestimmt ein Link für jedes Bundesland. Da Du ja wohl kein Mutterschaftsgeld bekommst habe ich leider keine Ahnung was man da noch alles beantragen kann / darf / muß. Bin mal gespannt was da noch alles kommt!

    Gruß
    Buchwurm
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, Kindergeld ist das einzige was ich bereits sicher weiß wie das geht. Elterngeld geht bei uns über das Versorgungsamt, dafür gibt es die Unterlagen hier im Rathaus. Aber ansonsten bin ich total ahnungslos. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da du Hausfrau bist, kannst du noch Mutterschaftsgeld des Bundesversicherungsamtes beantragen, sind höchstens 210€, ist aber besser als nix. Die Adresse lautet: Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle), Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn. Antragsformulare gibts auch im Internet: http://www.bva.de
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber im Merkblatt steht doch, dass man als Hausfrau eben gerade KEIN Mutterschaftsgeld bekommt.

    Zitat:
    II. Kein Mutterschaftsgeld erhalten von uns:
    ...
    - Hausfrauen

    Allerdings steht da, dass ich von meiner Krankenkasse Geld bekommen kann. Und da ich da sowieso Montag wieder bin, kann ich da ja gleich mal nachfragen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na ja, das ist ja nicht das richtige Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ich habe von meiner Krankenkasse vor kurzem ein Heft mitgenommen, das heißt Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz. Gibt auch ne Homepage: http://www.bmfsfj.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
  • SagunaSaguna

    1,742

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    ich würde gerne auch eine Frage anhängen, und zwar was ich beantragen kann. Bin noch völlig neu auf diesem Gebiet, und habe allerdings auch noch ein gutes halbes Jahr Zeit. :grin:

    Mein Freund und ich wohnen getrennt (ein Haus weiter) und sind nicht verheiratet, werden uns aber als Paar das Sorgerecht teilen. Das Baby wird bei mir wohnen.

    Noch bin ich selbständig, gebe das aber ab der Entbindung erstmal auf.

    Mein Freund wird keine (!) Angaben über sich und seine Finanzen bei irgendwelchen Ämtern machen, vorallem nicht beim Arbeitsamt (also kein HartzIV). Dass er erstmal für uns sorgt empfindet er als selbstverständlich, ich fürchte aber dass das sehr schwierig wird. Ich bin dann auch nicht mehr krankenversichert ...

    Ist alles etwas kompliziert, aber vielleicht könnt Ihr mir ein paar Ideen und Tips geben. Vielen Dank!

    LG, Saguna
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    soweit ich weiss kannst du als hausfrau beantragen:
    -erziehungsgeld
    -kindergeld
    -kinderzuschlag

    von der krankenkasse gibt es glaub ich ein entbindungsgeld,war jedenfalls bei meinen 2 jungs so.sind zwar nur etwa 50€ gewesen,aber besser als nix.
    aber es ändert sich ja viel und ich weiss nich ob das der neueste stand is :traurig04: [/quote]
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Saguna, das kann Dein Freund und Vater des Kindes schon mal vergessen mit dem "kein Gehalt angeben". Denn wenn ihr nicht zusammen wohnt und nicht verheiratet seid und Du somit alleinerziehend bist, vertritt das Jugendamt die Interessen des Kindes. Und das Jugendamt wendet sich dann auch an den Vater und verlangt von ihm eine Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse zur Bestimmung des Unterhalts für das Kind. Auch wenn er von sich aus zahlt. Das würde für ihn nur weniger Ärger bedeuten aber nicht, dass er nirgendwo irgendwas angeben muss. Einzige Alternative wäre, Du gibst als Vater "unbekannt" an. Aber ob das so einfach geht, kann ich nicht sagen. Außerdem hätte er dann noch weniger Rechte wie wenn Du ihn angibst.

    Sobald Du Deine Selbständigkeit aufgibst, musst Du Sozialhilfe für Dich und Dein Kind beantragen (oder wie auch immer das heute heißt, bin da nicht auf dem neuesten Stand). Über die bist Du dann weiter krankenversichert, in der Regel bei Deiner bisherigen Krankenversicherung. Und auch das Sozialamt interessiert sich selbstverständlich für den Kindsvater und sein Einkommen. Denn auch da kann er sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen. Wenn er allerdings alles für Dich und Dein Kind zahlt, brauchst Du die Sozialhilfe natürlich nicht. Aber mit der Krankenversicherung ist es dann ein Problem. Ich glaube, da kommt dann für Dich und Dein Kind nur noch eine private Krankenversicherung in Frage. Auf keinen Fall solltest Du Dich darauf einlassen, gar nicht mehr versichert zu sein! Das ist nicht nur ein Problem bei sämtlichen Untersuchungen, die ja nach der Geburt noch anstehen, sondern auch wenn Du wieder versichert sein willst.

    Du siehst, auch wenn Ihr alles noch so gut durchdacht habt und versucht ihn da raus zu halten, so werden Euch doch die Ämter einen Strich durch die Rechnung machen. Überlegt Euch noch mal genau, wie Ihr das machen wollt. Ganz so einfach ist das nicht. Und wenn Ihr tatsächlich nichts über Ämter laufen lasst, so solltet Ihr zumindest so eine Art "rechtsverbindlichen Vertrag" abfassen. Nicht dass Du von heute auf morgen dann mit dem Kind und ohne irgendeine Absicherung da stehst, nur weil er sich aus dem Staub gemacht hat - trotz jeder Menge Beteuerungen, dass er für Euch sorgen will.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo sorry das ich mich einmische, aber das entbindungsgeld gibt es glaube ich nicht mehr. mein freund arbeitet bei der krankenkasse und meine er hat mir das mal gesagt. weil ich mich ja jetzt auch schlau mache was mir als werdene mutter zu steht und was nicht. :-} werde mich aber gerne nochmal schlau machen wenn er gleich wieder nachhause kommt. auch gerne für weitere fragen was krankenkasse angeht.

    Vlg Sandy
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