Harz IV- Zwangsverschuldung bei neuem Job ????????????

InaMausInaMaus

2,055

bearbeitet 2. 04. 2007, 00:52 in Babyprodukte
Mein Verlobter war heute zu einem Gespräch auf dem HarzIV Amt, die wollten halt wissen ob er sich denn auch brav nach Jobs bemüht usw.
Der Termin passte uns auch sehr gut, so konnte er seine Liste mit den Bewerbungen vorzeigen und auch ein paar wichtige Fragen stellen bezüglich eines Jobs.
Darum geht es um Folgendes :

Wir haben uns nämlich gefragt, wie es ist, wenn mein Freund zum 2. April einen Job annimmt, HarzIV wird ja am 30.März im Vorraus für April gezahlt. Würden wir das Geld dann überhaupt noch bekommen ?
Wenn ja müssen wir es evtl zurückzahlen ?
Wäre ja irgendwie unfair, angenommen man bekommt dann schon für April kein HarzIV mehr gezahlt, welcher Arbeitgeber zahlt schon im Vorraus ?? KEINER.. und wer bezahlt dann unsere Miete ? Und von was sollen wir 4 Wochen lang dann überleben ??

Ja, unsere Überlegungen waren wohl nicht ganz unberechtigt, tatsächlich ist es so das wir das Geld für April dann zwar noch bekommen würden, es aber zurückzahlen müssen !!!! ????
Das kann doch nicht stimmen oder ?
1200 Euro Schulden, weil man es geschafft hat sich aus den Fängen der Arbeitslosigkeit zu befreien ??
Ja toll, Ratenzahlung it natürlich möglich, super, damit ist uns auch nicht geholfen, es geht doch um die Logik !

Hat jemand von euch davon schonmal gehört ?
Zwangsverschuldung weil Job gefunden ??
Stimmt das?
Oder sind wir falsch informiert worden ??

Kommentare

  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich verstehe jetzt nicht richtig. Wenn er für April Harz IV bekommt und sein Gehalt (wenn auch im nachhineien) wären es ja doppelte Einkünfte. Klingt für mich logisch, das dann Harz IV wieder zurückgezahlt werden muß.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber man hat ja Nichts doppelt..
    Das Gehalt, das man dann Ende April erhällt, gibt man ja dann wieder für Miete usw im Mai aus. Also hat man ja nicht plötzlich 1200Euro über..
    Das ist ja das Doofe :cry:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja schon, aber es ist das Gehalt für April. Hm schon blöd.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja ich weiss,
    nur benutzt man es ja für Mai,
    ja das ist echt total blöd und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so sein soll :cry:
    Im Internet kann man darüber nix finden....
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vieleicht kommt hier ja noch eine Antwort
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Haalt ihr seit 1 Monat hinten dran.

    Mit dem letzten Gehalt hätte dein Mann ja auch den Vormonat bezahlen müssen..

    Genauso ist es jetzt auch.

    Die 4 Wochen Überbrückungszeit gibt es ja auch beim Jobwechsel. ;-)
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    AnjaH schrieb:
    Haalt ihr seit 1 Monat hinten dran.

    Mit dem letzten Gehalt hätte dein Mann ja auch den Vormonat bezahlen müssen..

    Genauso ist es jetzt auch.

    Die 4 Wochen Überbrückungszeit gibt es ja auch beim Jobwechsel. ;-)

    ähm Anja, das stimmt nicht, überleg nochmal..
    wenn man den Job wechselt, hat man doch nicht 4 Wochen kein Geld..

    Und das mit einem Monat hinten dran versteh ich jetzt irgendwie nicht, wie meinst du das ?
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nochmal edit:
    AnjaH schrieb:

    Mit dem letzten Gehalt hätte dein Mann ja auch den Vormonat bezahlen müssen..

    wie macht man das denn ?
    Miete muss man doch auch immer im Vorraus zahlen.
    Und "damals" als man mal irgendwann angefangen hat zu arbeiten, ja stimmt, da hat man ja auch schon Monatsende das Gehalt bekommen, aber da waren wir 15 und haben noch zuhause gewohnt ;-)

    hm, keine Ahnung...
    Aber wir studieren gerade das Sozialgesetzbuch, um es irgendwie zu verstehen......... :neutral:
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es muss zurückgezahlt werden, wurde uns auch so gesagt. Und in sich ist es ja auch logisch, das man keine Bezüge bekommt für einen Monat, indem man Gehalt bekommt. Aber die Situation ist in der Praxis dann echt ätzend. Ratenzahlung anbieten, kleine Raten.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    naja, "logisch" ist es nicht :???:
    Dann wunderts auch keinen mehr, dass es 5 Mio Arbeitslose gibt...

    Ätzend, wer sich das ausgedacht hat, hat sich nicht viel Gedanken gemacht......
    So wird man als Arbeitssuchender noch bestraft....
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In der Theorie ist das aber durchaus schlüssig. Man hat zum Beispiel bis Mai 2006 noch andere Einkünfte gehabt, die also zum Ende Mai 2006 ausgezahlt wurden. Wenn man dann ab Juni 2006 Arbeitslosengeld bekam hat man theoretisch zum 1. Juni bekommen (keine Ahnung, ob das wirklich so schnell ausgezahlt wird, dauert sicher in der Bearbeitung ein wenig). Aber selbst wenn es später ausgezahlt wurde hat man das Geld ja in jedem Fall irgendwann bekommen, dann also doppelte Einkünfte gehabt.

    In der Praxis ist das sicher schwierig. In der Regel lebt man ja doch eher von der Hand in den Mund und bildet in solchen Fällen keine Rücklagen. Aber mit Raten muss es ja irgendwie zu schaffen sein.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Och menno..
    Ja dann hätte man vor knapp 2 Jahren, diesen Betrag (der dann ja doppelt war) aufbewahren müssen ?! Man darf als HarzIV Futzi aber gar keine Rücklagen haben..
    Da man über sowas zu der Zeit natürlich nicht nachgedacht hat, hat man irgendwann natürlich auch diesen Betrag irgendwann "verprasst" (soviel ist es ja nicht) und steht nun blöd da..
    Na toll :cry:

    naja und Geld sparen, kann man mit Harz4 wirklich nicht, ist ja auch so gewollt vom Staat, nur schade, dass einem dann, wenn man die Chance auf Arbeit nutzen will, solche Hürden gelegt werden..
    als "ehrlicher Bürger" kommt man dann wohl nicht drum rum, sich zwangszuverschulden.

    Mist das ich den genauen Paragraphen dazu nicht finden kann, da ist immer von Überbrückungsbeihilfe (Darlehen) und Einstiegshilfe die Rede..
    Aber das ist ja wieder was Anderes..
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es gibt da irgendwelche Überbrückungsregelungen ...

    Mein Vater hat auch Harz-IV bekommen und als dann die Rente durch war, war es bei ihm genauso wie bei Euch: Harz IV wurde ja im Voraus gezahlt, die Rente allerdings erst Ende des Monats.

    Bei ihm war es so, dass er für den entsprechenden Monat eine Vorauszahlung bekam (allerdings erst, als meine Eltern da persönlich aufgekreuzt sind, und gefragt haben, wovon sie denn in dem Monat leben sollen :roll: ), und das Harz IV Amt das dann mit der Rentenkasse verrechnet hat; sich das also quasi dort wiedergeholt hat ... irgendwie, so oder so ähnlich ... auf jeden Fall mussten sie nicht nen Monat lang hungern ;-)

    Wenn der Fall eintritt, würde ich ganz konkret nachfragen, und sagen, dass ihr das Geld zum Leben braucht ... da gibt es sicher irgendeine Regelung!
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja irgendwie kriegen wir das schon hingebogen :neutral:

    Nun habe ich woanders gelesen, dass man es vielleicht doch nicht zurückzahlen muss, wenn der neue Arbeitgeber erst im Mai bezahlt(also bloss nicht Ende April), so hat man ja für April "nur" das Geld vom Amt bekommen..hmmm

    Ja aber das ist schon so, wie du auch sagst, wenn man nicht selber fragt, und fragt, und fragt, dann rücken die da beim Amt auch nicht mit der Sprache raus..
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Tja, tut mir leid für Euch, aber Ihr müsst tatsächlich zurück zahlen. Das ist meiner Mutter auch genau so passiert. Allerdings konnte sie es in Raten zu 30 Euro abstottern, da waren sie sehr human.

    Naja und meinem Mann ist es früher auch passiert. Allerdings war das noch vor Hartz IV und dem ganzen Kram. Aber die Begründung ist schon richtig, man hat dann für einen Monat doppelt Geld bekommen und das geht nicht. Darum muss man eben zurück zahlen. Dass das eine Geld am Anfang und das andere am Ende kam zählt dann als persönliches Pech.

    Ach so, wenn der Arbeitgeber sein April-Gehalt erst im Mai zahlt, ist und bleibt es trotzdem für April. Die Rechnung wird leider nicht aufgehen, dass Ihr dann nichts zurückzahlen müsst. Es wird ja auch eine Abrechnung geben, wo dann drinsteht, dass es für April ist. Wie gesagt, es zählt nicht wann das Geld kommt sondern wofür es ist / war. Ihr könnt höchstens versuchen, die Raten möglichst niedrig zu bekommen.
  • Charly36Charly36

    323

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Krabbe Petra schrieb:
    Ach so, wenn der Arbeitgeber sein April-Gehalt erst im Mai zahlt, ist und bleibt es trotzdem für April. Die Rechnung wird leider nicht aufgehen, dass Ihr dann nichts zurückzahlen müsst. Es wird ja auch eine Abrechnung geben, wo dann drinsteht, dass es für April ist. Wie gesagt, es zählt nicht wann das Geld kommt sondern wofür es ist / war. Ihr könnt höchstens versuchen, die Raten möglichst niedrig zu bekommen.

    Meines Wissens nach stimmt das so nicht, denn es gilt das Zuflussprinzip! Das heißt, es kommt darauf an, wann etwas zugeflossen ist.
    Bei uns war es nämlich so: Wir haben am 30.12.06 geheiratet und bekamen Anfang Februar das erste Geld nach der Lohnsteuerklassenänderung. Bedeutet: Als Mehreinnahmen wurden nur der Februar und die weiteren Monate angerechnet, nicht aber Januar und Dezember.
    Ich habe hier den Link zu einem wirklich tollen und hilfreichen Forum in solchen Fragen. Wer ihn haben möchte, schickt mir einfach eine PN.
  • chelysachelysa

    359

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mein Ex-Mann muss nichts zurückzahlen. Er wurd zum 31.12. arbeitslos (auch zu da gemeldet) und hat dann aber halt noch Mitte Januar das Geld für Dezember bekommen. Sein Arbeitslosengeld für Januar, Februar und März hat er nicht im vorraus sondern im Nachhinein bekommen. Also er hat Ende Januar Geld für Januar bekommen und nicht im Vorraus für Februar. Deswegen muss er jetzt auch nicht das Geld zurückzahlen, was er diese Woche noch für März bekommt obwohl er jetzt ab 1.4. wieder arbeitet ;)

    Ich denke bei Alg2 ist das doch genauso oder nicht?
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    chelysa schrieb:
    Ich denke bei Alg2 ist das doch genauso oder nicht?

    Interessant ;-) genau das werden wir noch raus kriegen,
    und von diesem Zuflussprinzip habe ich auch schon gehört :cool:

    Die Sache ist ja die, wir wollen ja nichts doppelt einsacken, wir möchten nur nicht verhungern, unsere Miete zahlen können UND keine SCHULDEN machen...
    Das muss doch möglich sein, aber ich denke, dass muss irgendwie machbar sein,
    wenn wir uns nicht "verschulden" wollen müssten wir sonst 8 Wochen mit dem Geld auskommen, das sonst gerade mal für einen Monat knapp reicht.. (unmöglich)
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, aber mit kleinen Raten müsste es ja machbar sein, dass ihr euch nicht verschuldet und auch nicht verhungert. Dafür bieten sie das ja an.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @charly36 :

    Vielen Dank nochmal für den Link !!
    Habe dort in dem Forum zwar nichts gepostet, aber viel durchgelesen, ich nehme stark an das wir nichts zurück zahlen müssen,
    wenn der neue Arbeitgeber erst am Anfang des nächsten Monats zahlt, also das mit dem "Zuflussprinzip" soll wohl wirklich stimmen.


    Bin mal gespannt... vor allen Dingen, obs mit der neuen Arbeit meines Verlobten klappt....habe echt die Nase voll von Harz4
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum