Ich soll ab Montag vom Arbeitsamt aus eine sechswöchige Bildungsmaßnahme im Pflegebereich machen, die bis viertel vor vier gehen würde und am anderen Ende der Stadt wäre. Ich muss aber bis 16 Uhr meine Tochter aus dem Kindergarten abgeholt haben.
Nun meinte das AA, ich soll mir jemanden suchen, der in dieser zeit mein Kind abholt und betreut, da ich aber allein erziehend bin und auch keinen habe, der das sechs Wochen täglich machen kann, soll ich mir über Jugendamt jemanden suchen.
Der Kindergarten hat mir abgeraten, da 9 Stunden Fremdbetreuung genug sind für ein 5jähriges Kind und sie auch der Meinung sind, dass die Kleine mich braucht und es ihr eher schaden würde.
Was soll ich nun machen. Müsste Montag anfangen. Wie soll ich beim AA argumentieren? Soll ich ein Schreiben machen?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten. Mich macht das total fertig.
Kommentare
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meine Meiung ist, dass ein 5jähriges Kind es sicher verkraften kann ein überschaubare Zeit (und 6 WOchen sind ja überschaubar) noch eine Stunde mehr betreut zu werden. Zumal Deine TOchter die Betreuung ja jetzt schon gewöhnt ist. Kannst Du keine andere Mutter vom Kiga fragen, ob sie Deine Tochter mitnehmen kann , im Idealfall die Mama einer Freundin Deiner Tochter? Vielleicht kann die Erzieherin auch was machen? Es geht doch sicher max,. um eine Stunde, oder?
Ich kann wirklich verstehen dass Du Dir viele Gedanken machst, aber ich denke, wenn etwas wirklich wichtig ist, dann müssten die Kinder auch mal durch für sie vielleicht nciht so angeheme Situationen und die Kleinen können oft mehr ab als Mama denkt!
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Jemand anders kann sie nicht mitnehmen, also andere Eltern.
In der Einrichtung kann sie nicht weiter betreut werden, ich müsste versuchen jemanden Fremdes übers JA zu bekommen und das bis Montag.
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es ist nur so, das das amt berechtigt wäre, gelder zu streichen, wenn man solcherlei massnahmen nicht mitmacht.
wie bist du denn beim amt gemeldet? als vollzeitarbeitslose oder als teilzeitarbeitslose? wenn du "nur" als teilzeitarbeitslose gemeldet wärst, müsste sichdoch beim amt was machen lassen, denn du stehst ja dann nur halbtags zur verfügung.
wenn du vollzeit arbeitslos gemeldet bist, dann musst du da durch, weil dann bekommst du ja auch dein geld für eine vollzeitarbeitslosigkeit, weil du ja vollzeit zur verfügung stehen musst.
ich hoffe,ihr versteht was ich meine.
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viel glück!
kathrin
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Drück Dir Daumen das Du Lösung finden wirst.