Arbeitsplatzwechsel in der Elternzeit

wudwudwudwud

2,744

bearbeitet 16. 04. 2007, 16:00 in Babyprodukte
Hallo

Kennt sich jemand aus wie ein Arbeitsplatzwecshel während der Elternzeit abläuft?
Mich interessiert vor allen Dingen ob man die restliche Elternzeit problemlos mitnehmen kann?
Wie ist das dann mit der Probezeit vereinbar?
Muß der neue AG grundsätzlich die Elternzeit anerkennen oder ist die dann firmengebunden?
Hat das schonmal jemand hier gemacht?

Ich rede jetzt nicht von einer TZ Beschäftigung bei einem andern AG, sondern einem richtigen Wechsel, also mit Kündigung und allem was dazu gehört.

Danke schonmal.

Kommentare

  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab ich das richtig verstanden:

    Du willst bei deinem alten AG kündigen und bist im Moment in Elternzeit? Und dann willst du bei deinem neuen AG nicht arbeiten sondern gleich in Elternzeit gehen oder wie? :shock:

    Meines Wissens nach kann man in der Elternzeit unter Einhaltung der arbeitsvertraglich vereinbarten Fristen oder zum Ende der EZ unter Einhaltung von drei Monaten Frist kündigen. An Vereinbarungen der Elternzeitübertragung (z.B. das dritte Jahr) ist der neue AG nicht automatisch gebunden sondern das muss neu mit diesem vereinbart werden.

    Wenn du einen AG findest, der die einstellt, obwohl du erst mal nicht arbeitest (was ich mir echt nicht vorstellen kann, aber man weiß ja nie ;-) ), wird die Probezeit sicher nicht auf die EZ angerechnet, schließlich will der AG in der Probezeit ja "testen" wie du arbeitest und wie du in die Firma passt.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich möchte in Teilzeit arbeiten.
    Während der Elternzeit aber halt weil die hab ich nunmal.
  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so! :biggrin:
    Dann hab ich deine Bemerkung mit der Teilzeit falsch verstanden, dachte, dass käme nicht in Frage...

    Wenn der neue AG das mitmacht, kannst du Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Du musst es eben nur vorher mit dem neuen AG alles vertraglich vereinbaren, der ist nicht an die vereinbarungen mit deinem alten AG gebunden bzw. das wird nicht automatisch übernommen.
    Der Kündigungsschutz in der EZ besteht nur von seiten des AG aus, schließlich soll das Gesetz dich nicht schlechter stellen sondern schützen. Und dann gibt es eben noch die Möglichkeit des Sonderkündigungsrechts zum Ende der EZ mit dreimonatiger Frist. Ansonsten gilt die mit dem alten AG vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.

    Ich drück dir die Daumen für die Stelle!
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