Hallo!!
Ich bin etwas verwirrt,was das Erziehungsgeld angeht. :shock:
Ich habe im April 2006 meinen Sohn bekommen und habe nun mein 2.Erziehungsjahr begonnen. Ich möchte nun gern mein zweites Kind im nächsten Jahr bekommen ,also noch innerhalb der Erziehungszeit.
Vor der Geburt meines Sohnes war ich berufstätig.
Nun habe ich zwei Möglichkeiten zur Berechnung des Elterngeldes + Geschwisterbonus gefunden :
1.
Nettogehalt,von vor der Geburt des ersten Kindes, davon 67%
diese 67% minus das Mindestelterngeld von 300€ geteilt durch zwei
und diese Summe wird nochmal als Bonus auf das Mindesteltergeld von 300€ für das zweite Kind draufgelegt.
Ich hoffe, es ist halbwegs verständlich :???:
2.
mein Gehalt von vor der Geburt meines ersten Kindes spielt gar keine Rolle
Ich beziehe dann das Mindestelterngeld von 300€ und mindestens 75€
Erstere Variante würde ja noch gehen, doch die zweite....wo ist denn dort bitte der "Bonus"?
Da wird man ja echt bestraft, dass man ein Kind vor 2007 bekommen hat.
Mein Kinderwunsch ist jetzt schon wieder so groß. love100: ,und ich wollte nicht mehr so lange warten....
Was würde ich noch für Unterstützung erhalten, wenn die zweite Variante zutrifft???
Ich freue mich über eine Antwort,danke schon mal!!! ;-)
Kommentare
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Im Grunde wird wohl die optimal linie gefordert von 1 Jahr Pause machen, dann sofort schwanger und kurz vorm 2. Geburtstag des Kindes das 2. kriegen... oder so. :roll:
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ja, das habe ich mich auch schon gefragt.... :shock: :roll: Wo soll denn da der Bonus sein.... :twisted:
Im Prinzip lohnt es sich bei uns nur wenn mein Mann jetzt zuhause bleibt und ich arbeiten gehe, denn sonst stehen wir mit gar keinem Bonus da....
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Vor der Schwangerschaft habe ich Vollzeit als Krankenschwester gearbeitet.
Dann habe ich 2 Jahre Erzeihungsurlaub genommen und so 300 Euro monatlich bekommen.
Beim 2.Kind bekomme ich, da ich nun schon 1,5 Jahre im Erziehungsurlaub bin nur 12 Monate 300 Euro + 75Euro Bonus. Das aber nur bis unsere "große" drei Jahre alt ist!
Ist so gesehen schon ein riesen Nachteil!!!!
Aber weiß jemand wie es ist, wenn ich nun 3 Jahre Erziehungsurlaub nehme, in diesem aber eine viertel-Stelle antrete? Bekomme ich dann trotzdem das Erziehungsgeld und den Bonus???
Emily Sophie, 27.11.05
Baby 12.12.07
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Der Geschwisterbonus wird auch nur für Geschwister unter 3 bezahlt, sprich fällt am 3. Geburtstag des ersten Kindes automatisch weg.
Wer 2006 ein Kind bekommen hat und jetzt das zweite ansteht und NICHT arbeiten war, bevor das zweite kommt, bekommt den Mindestbetrag von 300 € und den Geschwisterbonus. Also ist da doch ein Bonus vorhanden, wenn auch "nur" 75 €. Aber das ist doch schon mal was... :roll:
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Unser Sonh ist 2005, geb. und als er dann 8mon. alt war bibn ich für ein Jahr wieder arbeiten gegangen, bis zum 08.05, nun frag ich mich, da ja der Entbindungstermin der 16.09 ist, bekomm ich das volle Eletrngeld oder nur den Mindestbetrag???
Ich habe ja ein volles Jahr gearbeitet aber halt nur bis Mai und nicht bis zum Mutterschutz!
Der Elterngeldrechner hat mir ausgerechnet das ich halt nur den Mindestbertrag bekomm, aber das wär ja echt blöd... denn gearbeitet hab ich doch....
Weiss das jemand von euch wie das ist?
dankeschön!
Renate
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Wie lange muss ich denn wieder gearbeitet haben, damit das Elterngeld nachdem Verdienst gerechnet wird?
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Ein Beispiel:
ET für das Kind: 01.01.2008
die 12 Monate davor:
Dezember Netto-Verdienst 1.200,-- (MuSchu)
November Netto 1.200,-- (anteilig MuSchu)
Oktober Netto 1.200,--
September Netto 1.200,--
August Netto 1.200,--
Juli Netto 1.200,--
Juni netto 1.200,--
Mai 0,-- (Elternzeit für 1. Kind)
April 0,-- (EZ 1. Kind)
März 0,-- (EZ 1.Kind)
Februar 0,-- (EZ 1. Kind)
Januar 0,-- (EZ 1.Kind)
Gesamt Netto-Verdienst: 8.400,-- davon 67% 5.628,-- / 12 Monate Elterngeldbezug ergibt ein Elterngeld von monatlich 469,-- (zuzüglich 10%Geschwisterbonus, solange das erste Kind unter 3 Jahren ist)
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. ;-)
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Das würde bei obigem Einkommen bedeuten:
8.400,-- Gesamteinkommen macht im Monat durchschnittlich 700,--
300,-- Differenz machen eine Ersatzrate von 15% (0,1% pro 2 Euro Differenz)
Also bekommt die Frau in dem Beispiel nicht 67% vom letzten Netto sondern 82% was dann summa sumarum in obigem Beispiel ein Elterngeld von 574,-- macht plus 75,-- Euro Geschwisterbonus.
So, jetzt sind wahrscheinlich alle vollends verwirrt! :biggrin:
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Also ich seit mai 2005 im erziehungsurlaub habe im juli 2006 noch ein kind bekommen und dieses jahr im juli bekomme ich wieder ein baby .
Also habe ich da dann außer dem baby noch 2 weitere kinder unter 3 jahren hier. Wie ist es dann da mit dem geschwisterbonus ? weiß das jemand von euch?
Lg Diana
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Sind zwei Kinder unter 3 (also ein erstes Kind und das "neue" Kind) oder drei Kinder unter 6 (also Geschwister und "neues" Kind) vorhanden, so beträgt der Geschwisterbonus pro Kind jeweils 10 Prozent des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro monatlich.
Die Zahlung des Geschwisterbonuses ist bis zur Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres des jeweiligen Kindes beschränkt.
So steht es jedenfalls in der Elterngeldbroschüre.
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Ich finde das alles diskriminierend... :fingers: :sad:
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Naki, die manchmal gern in der Zeit leben würde, wo viele Kinder "normal" waren.
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