Reiseübelkeit bei Kleinkindern

supisupi

8,312

bearbeitet 7. 05. 2007, 22:55 in Kleinkinder
Hallo,

wenn die Frage besser zu "Ist mein Kind krank?" passt, dann bitte verschieben (ich bin mir da unsicher).

Melli leidet unter Reiseübelkeit.
Sie reagiert v.a. und heftig auf Milch und Milchprodukte und v.a. bei längeren Fahrten. Dabei ist es egal, ob es kurvenreiche Strecken sind oder z.B. Autobahn. Auch die Tageszeit spielt keine wesentliche Rolle.
Zunehmend wird ihr aber auch schlecht, wenn wir alle uns bekannten Faktoren ausgeschaltet haben. Sie schaut dann eine Weile, als ob sie in eine Zitrone gebissen hätte (macht dabei aber keinen Ton!) und irgendwann spuckt sie dann los. Schwallartig und mehrfach, ohne Halten kann man fast sagen. Sie nimmt das selbst ganz schwer und schämt sich auch dafür, obwohl wir sagen, dass das nicht schlimm ist und sie nicht weinen braucht.
Nun ja, ich selbst litt als Kind auch darunter, mein Mann ebenfalls - die Disposition ist also eh da.
Was machen wir denn jetzt aber am besten. So Reisekaugummi oder Ingwer kauen usw. geht noch nicht, gibt es andere Mittel/Methoden, es ihr leichter zu machen? Wir fahren schon mit einigen Pausen, aber das geht halt zum einen nicht immer und zum anderen kommt das manchmal auch so plötzlich und unvorbereitet, dass es dann eben doch passiert.
Eigentlich möchte ich sie nicht vor jeder Fahrt mit Vomex "abschoeßen", das ist das einzige, was mir noch eingefallen ist. Ich habe das aber ehrlich gesagt auch noch nicht versucht, ob ihr das überhaupt hilft.
Ist es besser, ihr "so etwas" zu geben oder sie spucken zu lassen, um es mal ganz krass auszudrücken?

Ganz akut habe ich etwas Bammel vor der langen Fahrt auf das Bundestreffen am Wochenende - das haben wir zwar schon in 4 Fahrten gesplittet, die sind aber dennoch mehr als grenzwertig lang und "kurvig" usw... :roll:

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Habt ihr es mal mit vorne sitzen probiert? Mit Kindersitzt darf sie das
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock:
    Echt? Ich dachte, dass dürfen die Kids nicht. Auch wegen dem Airbag?!
    Nee, das haben wir noch nicht versucht.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    supi schrieb:
    Sie nimmt das selbst ganz schwer und schämt sich auch dafür, obwohl wir sagen, dass das nicht schlimm ist und sie nicht weinen braucht.
    Ich formuliere das bei Mirco immer anders und sage ihm "du findest das jetzt ganz schlimm und deswegen weinst du, oder?" Ich persönlich finde dieses "du brauchst nicht weinen" irgendwie so als würde man dem Kind das Recht absprechen zu weinen. Wenn das Kind nicht weinen bräuchte, dann würde es auch nicht weinen ;-) Klar ist das anders gemeinst, wenn man das sagt, aber wenn man mal genau darüber nachdenkt ist das schon irgendwie eine komische Formulierung.

    Vorne fahren ist ok wenn man den Airbag ausschalten kann.

    Gegen die Übelkeit habe ich leider auch kein Mittel. Eventuell gibt es etwas homöopathisches. Frag doch mal bei der Apotheke nach:
    http://www.hebamme4u.net/Ads/adclick.ph ... -shop24.de
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vorne Fahren ist auch in Ordnung mit Airbag...das gilt nur für die Rückwärtsgerichteten Babyschalen..

    bei den nach vorne gerichteten Kindersitzen darf der Airbag auc han bleiben..
    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    Werbung:

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §21 Personenbeförderung

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

    auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

    auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

    in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

    (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Abweichend von Satz 1

    ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,

    dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,

    ist

    beim Verkehr mit Taxen und

    bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,

    auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

    (1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

    (2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

    (3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

    Also versucht es mal vorne.
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das mit dem Airbag steht da aber überhaupt nicht drin, auch nicht für die Babyschalen. Aber soweit ich weiß ist der Airbag auch bei den nach vorne gerichteten Kindersitzen ein Problem, da er einfach in einer völlig falschen Höhe ist.

    Ah, hier habe ich etwas dazu beim ADAC gefunden.
    ADAC schrieb:
    Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
    Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!

    ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es steht auch in der Bedienungsanleitung vom Maxi-Cosi Tobi, dass dieser nicht auf Sitzen mit eingeschaltetem Airbag zu benutzen ist!
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, sowas hatte ich doch auch im Kopf.
    Wir haben den Tobi und einen Volvo. Also beides "Fälle" in denen man nicht darf.
    Müssen wir mal sehen, vielelicht finden wir was homöopathisches, ansonsten muss halt wieder Handtuch herhalten :???:

    @Eo:
    Ehrlich egsagt weiß ich nicht, wie genau wir in der Situation formulieren. Wir haben da keinen Standardsatz.
    Aber grundsätzlich hast Du Recht. Mal sehen, ob ich das nächste MAl daran denke, bzw. auch mal darauf achte, was ich genau sage...
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