Erstlingsaussttaung/Mehrbedarf

Jessi24Jessi24

247

bearbeitet 11. 05. 2007, 22:05 in Plauderecke
Hi ihr lieben,

Hab schon mal in der suche geschaut aber keine so richtige antwoert gefunden,weil es andere situationen waren.

Wir bekommen ja leider auch hartzV,nun hatte ich im feburar mehrbedarf beantragt und erstlingsausstatung.Den Mehrbedarf haben wir bekommen das waren hier bei uns 53 euro,da ich ja bald in die 32 woche komme und ich im netz gelesen hab das die erstlingsausstatung in der 32.woche ausbezahlt wird,wollte ich euch fragen wie das genau abläuft?

wie hoch ist ungefähr der betrag und müssen wir kassenbons aufheben und dem arbeitsamt das dann zeigen??

Was für das baby gebraucht wird.Wäre nett wenn ihr uns mit antworten helfen könntet.

Da es scheinbar von bundesland zu bundesland verschieden zu sein scheint.

Danke euch im vorraus. :knutsch01:

Kommentare

  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ds einzige was ich über Erstlingsausstattung gefunden habe, bezieht sich auf Zahlungen die von der AWO, Diakonie oder Caritas geleistet werden, auf die es aber keinen Rechtsanspruc gibt. Oder meinst du noch etwas anderes?
  • Huhu76Huhu76

    86

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es gibt auch eine Erstausstattung vom Jobcenter, die wohl mit der Mutterkindstiftung von Caritas und Co. nix zu tun hat. Wie das genau abläuft, versuche ich auch gerade mit meiner schwangeren Schwangerschaftsvertretung raus zu finden.
  • Jessi24Jessi24

    247

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also die erstlingsausstattung,habe ich wie den Mehrbedarf auch beim arbeitsamt bzw.arbeitsgemeintschaft beantrag,Da für beide anträge bei uns das arbeitsamt zuständig ist.

    den antrag auf erstlingsausstattung wurde noch nicht bewilligt,obwohl ich das zeitgleich mit dem Mehrbedarf am 5.februar beantragt hab.Die bewilligung von dem Mehrbedarf ging sehr schnell,nur von der erstlingsausstattung haben wir noch nix gehört.

    Meint ihr ich sollte den antrag noch mal neu stellen,da ich ja in 14 tagen schon in der 32.woche bin?

    hoffe ihr wisst jetzt so einigermassen was ich meine.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Jessi,

    ich habe auch die Erstausstattung beim Jobcenter beantragt, zusammen mit dem Zuschuß für Umstandssachen. Das Geld für die Umstandssachen habe ich schon vor einer ganzen Weile bekommen. Vor zwei Wochen habe ich dann noch den Bescheid für den Zuschuß für die Erstausstattung bekommen. Das ging automatisch und ohne erneute Nachfrage, was mich ehrlich gesagt gewundert hat. Ich habe 188,- Euro bekommen und ohne irgendwelche Bedingungen, wie Kassenbons aufbewahren oder so. Wenn du in einer Woche noch keinen Bescheid hast frag doch nochmal nach. Zusätzlich kannst du aber auch z.B. bei Pro Familia oder beim DRK Stiftungsgelder beantragen. Das geht unabhängig vom Arbeitsamt und wird auch nicht angerechnet.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also du kannst erstlingsausstatung beantragen ich habe sie auch genehmigt bekommen,schreib einfach alles auf was dir einfällt was das baby braucht

    von klamotten,bis zur badewanne,bett -wäsche bezüge ,flaschen,kinderwagen,usw

    weil die selber sachen runterstreichen.
  • Jessi24Jessi24

    247

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ok dann werde ich das machen mit der auflistung,werde dann am besten noch mal den antrag zusammen mit der auflistung stellen.Mal sehen was dann dabei raus kommt.

    Vielendank für eure lieben antworten.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sry das ich jetzt mal so dumm frag,aber mein mann hat diese woche die kündigung erhalten :cry: mit 2 monate kündigungsfrist.er wäre somit zum juli/august hin arbeitslos.
    nun meine etwas dumme frage.können wir dann auch den antrag zur erstausstattung stellen oder geht das nich?ET hab ich im oktober.
    sry nochmal ,aber bin irgendwie voll durch den wind grad :oops: ,da jetzt einige rennereien auf uns zukommen.
    hab gar keine ahnung wo wir evtll.zuzahlungen /zuschüsse bekommen können.ach man ich bin schon wieder nur am heulen :traurig07:
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bist du de berufstätig? Ich denke mal das wird vom Familieneinkommen abhängig gemacht. Erkundigt euch doch erstmal bei der Bundsagentur für Arbeit.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @jessi
    wenn dein Antrag bewilligt werden sollte (wird er bestimmt) dann ist es in der Regel so, dass du diese Zuschüsse in monatl. Raten zurückzahlen musst, würde ich mich an deiner Stelle noch mal erkundigen. Denn zB bei Mietsicherheitszahlungen oder Wohnungsaustattung ist das auch so !!
    Das sind kostenlose "Kredite" sozusagen..


    @sunny:

    könnte doch auch sein, dass dein Mann bis dahin wieder einen Job findet und ihr gar kein Arbeitslosengeld braucht.
    HarzIV kommt ja erst nach einem Jahr arbeitslosigkeit..
    Die auf dem Arbeitsamt können dir sicher sagen, ob du zusätzl. Gelder beantragen kannst (Mietzuschuss etc)
    oder schau mal hier:
    erwerbslosenforum . de
    da habe ich auch schon viele Antworten auf meine fragen gefunden
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @InaMaus
    Stimmt das wirklich, daß man die Zuschüsse vom Jobcenter zurückzahlen muß? Das hätte man einem aber dazu sagen müssen, denn sonst hätte ich das nicht beantragt. Das stand in den Bewilligungschreiben auch nicht drin.
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Erstlingsausstattung muss nicht zurück erstattet werden. Das ist einer der wenigen Fälle, wo es noch Geld zusätzlich gibt.
    Bei mir kan das auch erst so zwei Wochen vor ET.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hätte mich jetzt auch sehr gewundert. Na mal sehen, ob ich irgendwann Post wegen Rückzahlung bekomme :???: .
  • Jessi24Jessi24

    247

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mir war auch nicht bekannt das man das geld für die erstlingausstattung zurück zahlen muss,aber möglich ist alles.Warte jetzt erst mal ab ob mein antrag überhaupt bewilligt wird,ansonsten muss ich den antrag neu stellen,da wir ja auch nicht mehr so lang haben bis zum ET.

    Erst 2 wochen vor geburt?im internet hab ich gelesen das die erstlingsausstatunng in der 32.woche ausbezahlt wird,schliesslich wäre das voll knapp erst 14 tage vorher das geld zu bekommen und dann alles zu kaufen was noch gebraucht wird.aber vielleicht ist das ja wieder überall anderes.
  • InaMausInaMaus

    2,055

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir hat man das so beim Leistungszentrum für HarzIV so gesagt,
    deshalb hatte ich nichts beantragt...hmm
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich musste bis jetzt die Erstlingsausstattung nicht zurückzahlen - und das obwohl ich nur für ein halbes Jahr HartzIV beantragt hatte. Man muss alle Quittungen ein Jahr aufbewahren, bzw. die auch gleich einreichen und man darf nix vorher gekauft haben...

    Aber mal ne andere Frage: Kann man die Erstlingsausstattung zu jedem Kind neu beantragen. Wir leben mittlerweile wieder von HartzIV (:???:) und meinem Freund wurde gesagt, dass es als einzigen Zuschuss eben den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gibt???
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenns Geld wirklich so knapp sein sollte,versucht doch was über die AWO zu kriegen oder fragt beim Jugendamt nach,die können einem auch einige Adressen nennen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anke, das hängt vom Altersabstand der Kinder ab. Wenn es unter einem bestimmten Zeitraum ist, bekommt man nur den Mehrbedarf. Bei uns hat es geklappt, der Abstand ist bei uns etwa 22 Monate. Ansonsten halt bei Pro Familia oder DRK etc. nachfragen, wenn das Amt nichts zahlt.
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also in Brandenburg war es ja so, dass man von der Stiftung nur Geld bekommen hat, wenn man vorher beim ALGII-Amt was beantragt hat (eventuell auch nur, wenns auch genehmigt wurde, weiß nicht mehr genau...).
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