Hi ihr lieben,
Hab schon mal in der suche geschaut aber keine so richtige antwoert gefunden,weil es andere situationen waren.
Wir bekommen ja leider auch hartzV,nun hatte ich im feburar mehrbedarf beantragt und erstlingsausstatung.Den Mehrbedarf haben wir bekommen das waren hier bei uns 53 euro,da ich ja bald in die 32 woche komme und ich im netz gelesen hab das die erstlingsausstatung in der 32.woche ausbezahlt wird,wollte ich euch fragen wie das genau abläuft?
wie hoch ist ungefähr der betrag und müssen wir kassenbons aufheben und dem arbeitsamt das dann zeigen??
Was für das baby gebraucht wird.Wäre nett wenn ihr uns mit antworten helfen könntet.
Da es scheinbar von bundesland zu bundesland verschieden zu sein scheint.
Danke euch im vorraus. :knutsch01:
Kommentare
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den antrag auf erstlingsausstattung wurde noch nicht bewilligt,obwohl ich das zeitgleich mit dem Mehrbedarf am 5.februar beantragt hab.Die bewilligung von dem Mehrbedarf ging sehr schnell,nur von der erstlingsausstattung haben wir noch nix gehört.
Meint ihr ich sollte den antrag noch mal neu stellen,da ich ja in 14 tagen schon in der 32.woche bin?
hoffe ihr wisst jetzt so einigermassen was ich meine.
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ich habe auch die Erstausstattung beim Jobcenter beantragt, zusammen mit dem Zuschuß für Umstandssachen. Das Geld für die Umstandssachen habe ich schon vor einer ganzen Weile bekommen. Vor zwei Wochen habe ich dann noch den Bescheid für den Zuschuß für die Erstausstattung bekommen. Das ging automatisch und ohne erneute Nachfrage, was mich ehrlich gesagt gewundert hat. Ich habe 188,- Euro bekommen und ohne irgendwelche Bedingungen, wie Kassenbons aufbewahren oder so. Wenn du in einer Woche noch keinen Bescheid hast frag doch nochmal nach. Zusätzlich kannst du aber auch z.B. bei Pro Familia oder beim DRK Stiftungsgelder beantragen. Das geht unabhängig vom Arbeitsamt und wird auch nicht angerechnet.
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von klamotten,bis zur badewanne,bett -wäsche bezüge ,flaschen,kinderwagen,usw
weil die selber sachen runterstreichen.
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Vielendank für eure lieben antworten.
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nun meine etwas dumme frage.können wir dann auch den antrag zur erstausstattung stellen oder geht das nich?ET hab ich im oktober.
sry nochmal ,aber bin irgendwie voll durch den wind grad :oops: ,da jetzt einige rennereien auf uns zukommen.
hab gar keine ahnung wo wir evtll.zuzahlungen /zuschüsse bekommen können.ach man ich bin schon wieder nur am heulen :traurig07:
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wenn dein Antrag bewilligt werden sollte (wird er bestimmt) dann ist es in der Regel so, dass du diese Zuschüsse in monatl. Raten zurückzahlen musst, würde ich mich an deiner Stelle noch mal erkundigen. Denn zB bei Mietsicherheitszahlungen oder Wohnungsaustattung ist das auch so !!
Das sind kostenlose "Kredite" sozusagen..
@sunny:
könnte doch auch sein, dass dein Mann bis dahin wieder einen Job findet und ihr gar kein Arbeitslosengeld braucht.
HarzIV kommt ja erst nach einem Jahr arbeitslosigkeit..
Die auf dem Arbeitsamt können dir sicher sagen, ob du zusätzl. Gelder beantragen kannst (Mietzuschuss etc)
oder schau mal hier:
erwerbslosenforum . de
da habe ich auch schon viele Antworten auf meine fragen gefunden
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Stimmt das wirklich, daß man die Zuschüsse vom Jobcenter zurückzahlen muß? Das hätte man einem aber dazu sagen müssen, denn sonst hätte ich das nicht beantragt. Das stand in den Bewilligungschreiben auch nicht drin.
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Bei mir kan das auch erst so zwei Wochen vor ET.
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Erst 2 wochen vor geburt?im internet hab ich gelesen das die erstlingsausstatunng in der 32.woche ausbezahlt wird,schliesslich wäre das voll knapp erst 14 tage vorher das geld zu bekommen und dann alles zu kaufen was noch gebraucht wird.aber vielleicht ist das ja wieder überall anderes.
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deshalb hatte ich nichts beantragt...hmm
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Aber mal ne andere Frage: Kann man die Erstlingsausstattung zu jedem Kind neu beantragen. Wir leben mittlerweile wieder von HartzIV (:???:) und meinem Freund wurde gesagt, dass es als einzigen Zuschuss eben den Mehrbedarf wegen Schwangerschaft gibt???
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