Ich bin seit Kurzem wieder arbeitslos.
Erst wurde mir (mündlich) die fristlose Kündigung ausgesprochen und als ich wieder zu Hause war, rief mein (Ex)AG an, ob ich einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde.
Jetzt hab ich mich beim AA gemeldet und dort riet man mir, den A-Vertrag nicht zu unterschreiben, sondern von einem RA prüfen zu lassen.
Frage an Euch: weiß jemand, was das kostet??
Kommentare
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Dann kostet es gar nix.
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Vorhin hatte ich den Aufhebungsvertrag im Briefkasten: geht gar nicht!
Es ist mit keinem Wort erwähnt, dass der Aufhebungsvertrag seitens des AG erfolgt (wie mündlich zugesagt) und ich sollte gleichzeitig auf arbeitsrechtliche Maßnahmen verzichten!
So ist mir die Sperre beim AA gewiss! :flaming01:
Genauso besch...en ,wie im Arbeitsleben verhält sich der AG :twisted:
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Allerdings haben wir auch alle geklagt gegen diese Kündigungen.
Beim Arbeitsgericht kann man in erster Instanz ohne Anwalt auflaufen. Aber besser ist natürlich mit.
Eine anwaltliche Erstberatung kostet auch relativ viel Geld. Mit mindestens 100 EUR kannst Du rechen.
Prozesskostenhilfe kannst Du beantragen, ist aber auch besser, wenn das ein Anwalt macht.
Ich würde wirklich erstmal beim Arbeitsamt nach der Rechtsberatung fragen, wie gesagt, im Jahr 2000 bei unserem AA in Kassel war das kostenlos.