Hege- und Pflege der (Schwieger)-Eltern

FreyaFreya

577

bearbeitet 30. 05. 2007, 17:24 in Plauderecke
Kennt sich jemand damit aus, wie das gesetzlich geregelt ist????? Hintergrund ist, daß mein Mann den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern überschrieben bekommt.

Darin ist u. a. auch das "Altenteil" vertraglich geregelt. Hiernach sollen wir für Hege und Pflege alleine zuständig sein, da mein Mann ja auch den Hof erbt. Mein Mann hat aber noch zwei Geschwister (die aber anders ausbezahlt werden).

Irgendwie gefällt mir die Sache nicht so....

Wie ist denn das im "normalen" Leben geregelt? Wer ist da für die Eltern, bzw. Schwiegereltern zuständig? Wer muß sich kümmern, bzw. ist für die Kosten der Pflege zuständig? Kann man soetwas aus dem Vertrag rausnehmen? Kann man die anderen Geschwister auch miteinbeziehen? Gelten nur in der Landwirtschaft diese "komischen Regeln"?

Kann jemand helfen????

Kommentare

  • ed24ed24

    1,208

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    soviel ich weiß ist es so, dass wenn Eltern der Pflege bedürfen und sie es von ihrer Rente nicht alles zahlen können, das dann der Rest von den Kindern (je nach finanzielen Können) getragen werden muss. (Was für ein Endlossatz ;-) ) Es gibt ja auch noch die Pflegestufen der Krankenkasse... Aber selbst da sind die Kinder geltlich mit im Boot.

    Ich hoffe es hat dir ein bischen geholfen.
  • SandiSandi

    257

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Freya,
    wenn Eltern oder Schwiegereltern im Pflegeheim sind, werden die Kosten die nicht von der Rente oder anderen Geldern die noch zur Verfügung stehen gedeckt werden, auf die Kinder verteilt. Da kann man sich auch nicht mit einem Vertrag oder sonstiges rausreden. Also wäret ihr alle drann. Anders ist sicher die Situation wenn deine Schwiegereltern noch Zuhause leben und mit etwas Unterstützung auch noch zurecht kommen. Dann kenne ich das auch so, dass die Erben des Hauses oder Hofes, die dann ja auch am nächsten drann sind, am meisten gefordert sind. Hier im Sinne von Unterstützung, Hilfe in allen Lebenslagen, halt was alte Menschen nicht mehr alleine können. Das ist dann der Preis, den man bezahlen muß wenn man Haupterbe ist, die Auszahlsumme für andere Geschwister deckt ja oft nicht den Wert der Immobilie.

    LG Sandi
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das sehe ich aber anders: nur weil man den Hof erbt heißt das doch nicht, dass die Geschwister nicht mehr für die Pflege ihrer Eltern zuständig sein sollen. Klar ist derjenige dann "näher dran", wenn es um Hilfe im Alltag geht. Aber die Kosten für ein Pflegeheim sind horrend und man weiß ja nie. Diesen Paragrafen würde ich auf jeden Fall ändern. Kann euer Notar euch da nicht beraten?
  • NanakiNanaki

    3,896

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei uns ist das genau so. Mein Mann und sein einer Bruder wurden ausbezahlt, der Jüngste hat den Hof (damals noch Landwirtschaft, heute florierender Mittelstandsbetrieb) überschrieben bekommen. Er wird sich auch hauptsächlich um seine Eltern kümmern so lange die noch im Haus mitwohnen.

    Wenn die mal ins Pflegeheim müssten, würden sich die drei Brüder sicher noch mal zusammen setzen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Soweit ich weiss, kann man ein "lebenslanges Wohnrecht" auf eine vererbte Immobilie eintragen lassen. Das bedeutet, dass man entweder selber dort lebt oder aber die Erben für den Ersatz in einem Pflegeheim aufkommen müssen. Ich schlage vor, Ihr wendet Euch an einen Rechtsanwalt mit entsprechendem Schwerpunkt. Er kann sicherlich beraten, wie Ihr die Pflegekosten und -verpflichtungen auf alle Geschwister gleich verteilen könnt.
  • supisupi

    8,312

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kann man das nicht irgendwie umgehen oder abschwächen, indem man die Eltern/Schwiegereltern als "ganz normale Mieter" wohnen lässt. Also mit Mietvertrag und allem drum und dran? Ob und inwifern das dann nur auf dem Papier ist, ist ja eine andere Sache....
  • FreyaFreya

    577

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, jetzt haben wir den ersten gemeinsamen Termin dazu beim Steuerberater gehabt. War nicht einfach....

    Wir werden die Hege und Pflege der Schwiegereltern bis zu einem gewissen Grad (Pfl.stufe 1) übernehmen, bzw. dann im Fall eines Falles den Pflegedienst damit beauftragen.

    Sollten meine Schwiegereltern ins Pflegeheim müssen, gilt die gesetzliche Regelung, d. h.:

    Das Heim wird vom Staat bezahlt und dieser holt sich das Geld von allen drei Geschwistern wieder.

    Mein Schwiegervater wollte uns enterben ..... :roll: :shock:
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Warum wollte er euch enterben??? :shock: :shock:
  • mel77mel77

    192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es wäre auch interessant, ob der Hof in der sog. "Höferolle" eingetragen ist.
    Wenn ja - dann herzlichen Glühstrumpf...
    dann ist es nämlich so, dass der Erbe, der den Hof übernimmt, für die Pflege aufkommen muß. Die anderen Kinder nicht,da sie auch nichts erben, sofern das nicht anders geregelt wurde.

    Die Höferolle ist älter und setzt eine Ausnahme über das sonst geltende "normale" Erbrecht. Dabei gibts nämlich keine Pflichtteile.der älteste Sohn kriegt alles, die anderen nix.

    Meisst ist es auch so, dass die Eltern, (Der Vater) ein lebenslanges Wohnrecht haben.
    Ich habe das Problem. Der Hof von Schwiegerelotern ist in der Höferolle. Mein Mann wirds erben, aber ich habe jetzt schon klargestellt, dass ich weder irgendwen von da in unseren Haushalt mit aufnehme und pflege, noch da hinziehe.
    Ich würde mich aber auf jden Fall mal bein Rechtsverdreher schlau machen
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