Kennt sich jemand damit aus, wie das gesetzlich geregelt ist????? Hintergrund ist, daß mein Mann den landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern überschrieben bekommt.
Darin ist u. a. auch das "Altenteil" vertraglich geregelt. Hiernach sollen wir für Hege und Pflege alleine zuständig sein, da mein Mann ja auch den Hof erbt. Mein Mann hat aber noch zwei Geschwister (die aber anders ausbezahlt werden).
Irgendwie gefällt mir die Sache nicht so....
Wie ist denn das im "normalen" Leben geregelt? Wer ist da für die Eltern, bzw. Schwiegereltern zuständig? Wer muß sich kümmern, bzw. ist für die Kosten der Pflege zuständig? Kann man soetwas aus dem Vertrag rausnehmen? Kann man die anderen Geschwister auch miteinbeziehen? Gelten nur in der Landwirtschaft diese "komischen Regeln"?
Kann jemand helfen????
Kommentare
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soviel ich weiß ist es so, dass wenn Eltern der Pflege bedürfen und sie es von ihrer Rente nicht alles zahlen können, das dann der Rest von den Kindern (je nach finanzielen Können) getragen werden muss. (Was für ein Endlossatz ;-) ) Es gibt ja auch noch die Pflegestufen der Krankenkasse... Aber selbst da sind die Kinder geltlich mit im Boot.
Ich hoffe es hat dir ein bischen geholfen.
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wenn Eltern oder Schwiegereltern im Pflegeheim sind, werden die Kosten die nicht von der Rente oder anderen Geldern die noch zur Verfügung stehen gedeckt werden, auf die Kinder verteilt. Da kann man sich auch nicht mit einem Vertrag oder sonstiges rausreden. Also wäret ihr alle drann. Anders ist sicher die Situation wenn deine Schwiegereltern noch Zuhause leben und mit etwas Unterstützung auch noch zurecht kommen. Dann kenne ich das auch so, dass die Erben des Hauses oder Hofes, die dann ja auch am nächsten drann sind, am meisten gefordert sind. Hier im Sinne von Unterstützung, Hilfe in allen Lebenslagen, halt was alte Menschen nicht mehr alleine können. Das ist dann der Preis, den man bezahlen muß wenn man Haupterbe ist, die Auszahlsumme für andere Geschwister deckt ja oft nicht den Wert der Immobilie.
LG Sandi
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Wenn die mal ins Pflegeheim müssten, würden sich die drei Brüder sicher noch mal zusammen setzen.
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Wir werden die Hege und Pflege der Schwiegereltern bis zu einem gewissen Grad (Pfl.stufe 1) übernehmen, bzw. dann im Fall eines Falles den Pflegedienst damit beauftragen.
Sollten meine Schwiegereltern ins Pflegeheim müssen, gilt die gesetzliche Regelung, d. h.:
Das Heim wird vom Staat bezahlt und dieser holt sich das Geld von allen drei Geschwistern wieder.
Mein Schwiegervater wollte uns enterben ..... :roll: :shock:
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Wenn ja - dann herzlichen Glühstrumpf...
dann ist es nämlich so, dass der Erbe, der den Hof übernimmt, für die Pflege aufkommen muß. Die anderen Kinder nicht,da sie auch nichts erben, sofern das nicht anders geregelt wurde.
Die Höferolle ist älter und setzt eine Ausnahme über das sonst geltende "normale" Erbrecht. Dabei gibts nämlich keine Pflichtteile.der älteste Sohn kriegt alles, die anderen nix.
Meisst ist es auch so, dass die Eltern, (Der Vater) ein lebenslanges Wohnrecht haben.
Ich habe das Problem. Der Hof von Schwiegerelotern ist in der Höferolle. Mein Mann wirds erben, aber ich habe jetzt schon klargestellt, dass ich weder irgendwen von da in unseren Haushalt mit aufnehme und pflege, noch da hinziehe.
Ich würde mich aber auf jden Fall mal bein Rechtsverdreher schlau machen