Rechte an den Texten

bearbeitet 16. 06. 2007, 16:45 in Medien und Information
Ihr wißt ja sicherlich alle, das man Lieder/CD´s nicht so einfach kopieren darf.
Genauso verhält es sich auch mit Liedertexten. Werden Texte ohne Zustimmung des Verfassers veröffentlicht, verstößt man gegen das Urheberrechtsgesetz und kann dafür belangt werden.
Der Verfasser soll mit dem Urheberrechtsgesetz davor geschützt werden, das andere Menschen aus seinen Ideen Kapital schlagen, was ja auch verständlich und sinnvoll ist!
Das Urheberrecht erlischt 50 - 70 Jahre nach dem Tod des Verfassers. Im Zweifel fragt lieber erst nach.



Vielen Dank!
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