Hallo, hier ist der Papa von Lukas :cool:
eine Freundin von uns hat für die Familie einen Urlaub gebucht und kann jetzt wegen der 2. Schwangerschaft nicht fahren (etwas knappe Kasse ist auch noch ein Grund).
Sie hat dem Reiseveranstalter dieses geschildert und schon eine Schwangerschaftsbestätigung ihres Arztes geschickt. Der Reiseveranstalter stellt sich aber etwas quer, sie soll eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung (vom Arzt) schicken.
Dürfen die soetwas verlangen oder müssen die Schwangerschaft als alleinigen Grund akzeptieren?
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus...
Liebe Grüße, Jan (Papa von Lukas)
Kommentare
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Bei den Reiserücktrittsversicherungen wird "Schwangerschaft" ohne eine genauere Erläuterung als eine Rücktrittsgrund aufgeführt.....
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Ich habe nochmal mit ihr gesprochen und sie hat in der Zwischenzeit mit dem Reiseveranstalter telefoniert und die Auskunft bekommen, dass Schwangerschaft als alleiniger Grund reicht. Also nix mit Reiseunfähigkeit. Das andere sehr allgemeine Formular mit Fragen zur "Krankheit" wurde nur standardmäßig geschickt.+
Gruß, Jan
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Also "Schwangerschaft" hat als alleiniger Grund ausgereicht.
Gruß, Jan von Petra.
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