Das liebe Elterngeld...

NanakiNanaki

3,896

bearbeitet 27. 06. 2007, 19:25 in Plauderecke
Hallo!

Eine Bekannte von mir bekommt im Oktober ihr 4. Kind. Die anderen sind 9, 7 und 5 Jahre alt. Sie geht 19,25h die Woche arbeiten und erwirtschaftet damit etwa 580 Euro netto.

Nach Ablauf der MuSchu-Frist, wird sie diese Tätigkeit auch weiterführen.

Jetzt ist die Frage: kriegt sie den Sockelbetrag von 300 Euro? Die hat nämlich gar nicht damit gerechnet und war überrascht, als der Rechner das ausgespuckt hab ;-)

Naki,
die hofft, dass das irgendjemand weiss

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Soweit ich weiß, bekommt sie normalerweise 67% des Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mindestens bekommt sie jedoch 300 Euro. Da sie ja nicht soviel verdient, müsste sie die 300 Euro bekommen.
    Auch, wenn sie wieder arbeiten geht. Denn bis zu 30 Stunden darf man arbeiten. Allerdings weiß ich nicht genau, ob das Gehalt dann auf das Elterngeld angerechnet wird.
    Das müsste man dann am Amt klären.

    Gruß Steffi
  • mel77mel77

    192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    .. ja, das wird angerechnet.
    Solange die Gute nicht arbeitet, bekommt sie 67 vom durchschnittl. Nettogehalt. Da sie unter 1000,- monatlich verdient, kann sie sogar bis 82% des durchschnitts-Netto-Betrag bekommen.
    Geht sie wieder arbeiten, werden die gearbeiteteten Stunden allerdings angerechnet und dem Elterngeld abgezogen.
    Bei 580,- würde ich an Ihrer Stelle zuhausebleiben und mich ums Kind kümmern.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich mache hier zu, da läuft bereits ein Thema
    viewtopic.php?f=6&t=37839&hilit=
Diese Diskussion wurde geschlossen.

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum