Hallo!
Eine Bekannte von mir bekommt im Oktober ihr 4. Kind. Die anderen sind 9, 7 und 5 Jahre alt. Sie geht 19,25h die Woche arbeiten und erwirtschaftet damit etwa 580 Euro netto.
Nach Ablauf der MuSchu-Frist, wird sie diese Tätigkeit auch weiterführen.
Jetzt ist die Frage: kriegt sie den Sockelbetrag von 300 Euro? Die hat nämlich gar nicht damit gerechnet und war überrascht, als der Rechner das ausgespuckt hab ;-)
Naki,
die hofft, dass das irgendjemand weiss
Kommentare
467
Soweit ich weiß, bekommt sie normalerweise 67% des Durchschnittgehalts der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mindestens bekommt sie jedoch 300 Euro. Da sie ja nicht soviel verdient, müsste sie die 300 Euro bekommen.
Auch, wenn sie wieder arbeiten geht. Denn bis zu 30 Stunden darf man arbeiten. Allerdings weiß ich nicht genau, ob das Gehalt dann auf das Elterngeld angerechnet wird.
Das müsste man dann am Amt klären.
Gruß Steffi
192
Solange die Gute nicht arbeitet, bekommt sie 67 vom durchschnittl. Nettogehalt. Da sie unter 1000,- monatlich verdient, kann sie sogar bis 82% des durchschnitts-Netto-Betrag bekommen.
Geht sie wieder arbeiten, werden die gearbeiteteten Stunden allerdings angerechnet und dem Elterngeld abgezogen.
Bei 580,- würde ich an Ihrer Stelle zuhausebleiben und mich ums Kind kümmern.
38,644
viewtopic.php?f=6&t=37839&hilit=