Hallo ihr Lieben,
mein Sohn ist im Oktober 2006 geboren, wir beziehen also für ihn noch Erziehungsgeld bis Oktober 2008. Nun tragen wir uns mit dem Gedanken, ein 2. Kind zu bekommen, wenn Tobias ca. 2 Jahre alt ist. Da ich bis dahin Erziehungsurlaub habe, bin ich die ganze Zeit davon ausgegangen, dass ich nur den Mindestbetrag von 300 € erhalte. Auf meiner Suche nach der Geschwisterbonusregelung habe ich allerdings folgenden Text gefunden:
Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird so vermieden. Das danach zustehende Elterngeld wird um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro monatlich, erhöht. Die sehr komplizierte Differenzberechnung aus dem Gesetzesentwurf ist mithin nicht in das endgültige Gesetz übernommen worden.
Gilt das jetzt auch für Kinder, die noch Erziehungsgeld erhalten und kann ich also davon ausgehen, dass mein Nettogehalt vor der Elternzeit für Tobias zugrunde gelegt wird oder bekommen wir doch nur die 300 € + Geschwisterbonus?
Da es hier ja einige Mamas mit Kindern mit geringem Altersabstand gibt, weiß vlt. die ein oder andere darüber bescheid.
Liebe Grüße Anja
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Ich mache hier zu.