WHO: Schutz und Förderung des Stillens

bearbeitet 29. 06. 2007, 11:43 in Stillen
Artikel 1: Ziel des Kodex
"Ziel dieses Kodex ist es, zu einer sicheren und angemessenen Ernährung für Säuglinge und Kleinkinder beizutragen, und zwar durch Schutz und Förderung des Stillens und durch Sicherstellung einer sachgemäßen Verwendung von Muttermilchersatznahrung, wo solche gebraucht wird. Dies soll auf der Grundlage entsprechender Aufklärung und durch eine angemessene Vermarktung und Verteilung erfolgen." Artikel 1.

Der Internationale Kodex und die Resolutionen haben zum Ziel die Säuglingsgesundheit zu schützen.
Sie zielen darauf das Stillen zu schützen und zu unterstützen.
Sie verbieten Muttermilchersatzprodukte nicht, aber sie legen fest, wie es den Firmen gestattet ist diese zu vermarkten.
Die Präambel zum Internationalen Kodex sagt aus, daß "Stillen eine unvergleichliche Möglichkeit ist die ideale Nahrung für gesundes Wachstum und die Entwicklung der Säuglinge zur Verfügung zu stellen; daß es eine einmalige biologische und emotionale Grundlage für die Gesundheit von Mutter und Kind bildet; daß die immunologischen Bestandteile der Muttermilch helfen Säuglinge gegen Krankheiten zu schützen; und daß ein wichtiger Zusammenhang zwischen Stillen und Schwangerschaftspausen besteht.

"Muttermilchersatz" meint alle Nahrungsmittel, die als teilweiser oder vollständiger Ersatz für Muttermilch vermarktet oder auf andere Weise angeboten werden, gleichgültig, ob sie für diesen Zweck geeignet sind oder nicht." aus Artikel 3
Darunter fallen:
Anfangsnahrung,
Folgenahrung,
Saugflaschen und Sauger,
abgefülltes Wasser, Säfte, Tees, Zuckerlösungen, Cerealien etc., die für den Gebrauch unter 6 Monaten oder als Ersatz für Muttermilch von 6 Monaten an beworben werden.
Darüber hinaus darf Säuglingsnahrung nicht in einer Weise vermarktet werden, die das Stillen untergräbt.

Zusammengefaßt:

Nahrungsmittel, die für die Ernährung von Säuglingen unter 6 Monaten vermarktet werden:
jegliche dieser Nahrungsmittel sollten wie "vermarktet als geeignet für den Ersatz von Muttermilch" betrachtet werden, und sie fallen deshalb in den Anwendungsbereich des Kodex. Sogar Narhungsmittel, die allgemein als Ergänzungsnahrung angesehen werden, werden zu Muttermilchersatzprodukten, wenn sie als für Säuglinge unter 6 Monaten geeignet vermarktet werden.


Nahrungsmittel, die für die Ernährung von Kleinkindern ab 6 Monaten vermarktet werden: jegliche dieser Nahrungsmittel, wie Folgemilchen, die als Ersatz für den Anteil der Kinderernährung vermarktet werden, der am besten durch die Muttermilch bereitgestellt wird, fallen in den Anwendungsbereich des Kodex.


Ergänzungsnahrungen sollten nicht in einer Weise vermarktet werden, die das ausschließliche und fortgesetzte Stillen untergräbt.


Saugflaschen und Sauger fallen genauso in den Anwendungsbereich des Kodex.
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