Rufbereitschaftspauschale Hebamme

bearbeitet 16. 07. 2007, 10:16 in Schwangerschaft
Hallo,

ich bin sehr froh, dass meine Hebamme mich wieder betreuen kann von Anfang bis Ende. Wenn alles so geht wie geplant, wirds auch eine Hausgeburt.
Sie nimmt jetzt allerdings eine Pauschale für die Rufbereitschaft- die sich zwei Wochen vor dem Et bis 2 Wochen nach dem ET erstreckt.
Damit kann ich leben- immerhin ist sie bereit, ihr privates Leben zu unterbrechen, wenn es für mich soweit ist.
Seltsam finde ich nur, dass die Pauschale auch fällig wird, wenn die Geburt ausserhalb der 4 Wochen stattfindet und sie dazu kommt. Ist das üblich? Und wenn, wieso?

Die private Lebenseinschränkung findet ja eben nicht statt, und das, was sie tut, ist das, was ihr Beruf ist- Kindern auf die Welt zu helfen.

Ich werde mit ihr darüber sprechen und sie befragen, aber würde gern Eure Meinung hören, ob Ihr (Hebammen) das auch so haltet.

Danke!
Sabine

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, in meinem Hebammenvertrag ist auch diese Rufbereitschaftspauschale vereinbart, mit 250 €.
    Grundsätzlich finde ich das okay und angemessen.
    Bei meiner Freundin auch - allerdings mit 210 €.
    Mich hat das was gewundert weil ich dachte, bei Hebammen gibt es auch so eine Gebührenordnung wie bei Ärzten?!
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Herzdrachen: Ja es gibt eine Gebührenordnung. Aber in der ist eben die Rufbereitsschaft nicht abgedeckt sondern nur die Geburt selbst. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ok., das scheint also üblich zu sein.

    Trotzdem die Frage an die Hebammen: Wieso ist die Pauschale auch fällig, wenn sie ausserhalb der vereinbaretn 4 Wochen zur Geburt kommt?
    Ich bin mir sicher, dass meine Hebamme den Vertrag von anderen Hebammen übernommen hat- lasst Ihr Euch da juristisch beraten? Ich sehe einfach nicht den sinn der regelung- es wird ein Aufwand entschädigt. Wenn aber kein besonderer Aufwand da ist, wieso dann die Entschädigung? Die geburt selbst als besonderen Aufwand zu sehen, ist bei einer Hebamme, glaube ich, verkehrt...

    Aber vielleicht helft Ihr mir noch auf die Sprünge.

    Sabine

    PS: Ich werde die Pauschale auf jeden Fall bezahlen, egal, was passiert- mich interessiert nur der fachlich-juristische Hintergrund.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn ich eine Hausgeburt anstehen habe, wissen alle die es betreffen könnte, voher Bescheid. Egal ob es die Kurse oder andere Hausbesuche betrifft. Ich kann entsprechend disponieren und die meisten Dinge nachholen oder anders organsieren. Muss ich ganz plötzlich weg, fällt u. U. ein Kurs aus, oder diverse Termine und Telefonberatungen flach. Oft wird einem das übel genommen, und ich habe ganz konkrete Verdienstausfälle.
    Die Pauschalen sind eine Privatvereinbarung, und damit eine Sache der persönlichen Absprachen mit Euch. Und ja, es gibt einen Justitiar beim Berufsverband der solche Dinge mit dem entsprechenden Ministerium abklärt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Zusammen..

    Hab am Montag auch meine Hebamme bei mir. Das erste mal, muss ich sagen. Wird die mich was kosten oder wie verhält sich das?? Bin natürlich gerne bereit, ihre "Dienste" zu bezahlen. Daran soll das jetzt nicht scheitern... :grin: Könnt ihr mich da mal aufklären...

    LG Simone
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Simone
    Die "normalen" Leistungen der Hebammen sind - wie bei Ärzten - von den Krankenkassen abgedeckt ... wenn sie also zum Vorgespräch kommt oder bei Dingen wie Vorsorge und Nachsorge, braucht sie halt Dein Krankenversichertenkärtchen und rechnet das dann mit der Kasse ab - wie ein Arzt.

    Was Du privat zahlen müsstest, ist, wenn Du Deine eigene Hebamme bei der Geburt dabei haben möchtest oder eine Hausgeburt planst - dafür nimmt sie dann eine Rufbereitschaft (die wie einige hier ja schon schrieben um die 200-250 € liegen) - das ist eine Pauschale, die Du ihr dafür zahlst, dass sie quasi Tag und Nacht in einem bestimmten Zeitraum auf Abruf bereit steht, um Dein Kind zur Welt zu holen.
    Die Geburt an sich wird natürlich wieder von den Kassen bezahlt! (korrigiert mich, wenn das bei Hausgeburten anders ist- aber ich gehe einfach mal davon aus!!)

    @zwergenwohnung
    Ich kann Dir die Frage auch nicht beantworten, aber würde an Deiner Stelle Deine Hebamme einfach mal drauf ansprechen und sie danach fragen. Was z.B. wäre, wenn Du 3 Wochen vor ET anrufst, weil es losgeht ... kann sie dann im Extremfall auch sagen "Nee, geht jetzt nicht" oder wird sie auf jeden FAll kommen? Wenn Zweiteres der Fall ist, finde ich es gerechtfertigt, die Pauschale trotzdem zu nehmen ... ich denke, es wird einfach so sein, dass in den Verträgen irgendein begrenzter Zeitraum angegeben ist und sie aber nicht erst ab diesem Stichtag für Dich bereit steht, sondern - wenn es irgendwie geht (sie z.B. nicht gerade in einer anderen Geburt ist) - immer auf Abruf kommt ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    natürlich kann sie drei Wochen vor ET sagen,dass es nicht geht. Andererseits ist der Beginn einer Geburt nicht genau zum ET ein typisches Berufsrisiko der Hebammen...

    Na, ich werde sie fragen.

    Sabine
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja aber das typische "Risioko" muss ich auch irgendwie mal etwas eingrenzen dürfen, damit zumindest ein Teil meines Lebens einigermaßen planbar ist. Immerhin ist sie im Extremfall mindestens vier Wochen an einem Stück erreichbar.
    Den Rest habe ich erklärt. Ist das nicht angekommen??
    Mich ärgert so etwas immer etwas, weil ich mir sage, dass man diese Leistung so nicht anerkennt. Das macht auch nicht mit 250,00 Euro, aber es ist eine Minientschädigung dafür, dass man nie weiß ob man Einladungen folgen kann, im Kino einen Film zu Ende sieht, den Einkaufskorb für die Familie im Supermakt stehen läßt, den Friseurtermin cancelt, aus dem Schwimmbad geholt wird, zum X-ten mal aus dem Bett und und und....
    Bietet sie an auch früher zu kommmen, gelten diese Einschränkungen noch länger. "Kein Aufwand" und "Berufsrisiko" finde ich schon etwas ...mir fehlt das Wort dafür. :roll:
    Es ist noch gar nicht sooo lange möglich, Privatvereinbarungen zu treffen, und wir sind sehr froh über die Möglichkeit. Eigentlich rechfertige ich mich ungern dafür.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Marlies,

    schade, dass Du Dich ärgerst. Ich glaube, ich habe klar gestellt, dass ich kein Problem mit der Pauschale grundsätzlich und auch in meinem konkreten Fall habe.
    Ich glaube auch, dass es schwierig ist, so immer quasi auf dem Sprung zu sein, und alle Fragen sind immer total dringend und super wichtig...

    Trotzdem denke ich, dass es zum Berufsbild einer Hebamme gehört, nie genau zu wissen, was an jedem Tag passiert. Ich kann mir auch vorstellen, dass es z.T. genau das ist, was Ihr an Eurem Beruf so liebt. Und ich kenne auch Hebammen, die mir ganz ehrlich sagen, dass sie das auf Dauer zu anstrengend für sich und ihre Familie fanden und keine Geburten mehr machen, sondern "nur" noch Vor-und Nachsorgen. Das finde ich auch in Ordnung.

    Wegen der Pauschale- mag sein, dass ich sehr, sehr auf dem Schluach stehe oder besonders krümelkackerisch bin. Aber die Pauschale ist eine Entschädigung für eine besondere Bereitschaft während immerhin 4 Wochen, mich zu betreuen und das übrige Leben stehen- und liegen zu lassen.
    Ausserhalb dieser 4 Wochen ist diese besondere Bereitschaft nicht vereinbart- warum soll die Pauschale dann trotzdem fällig sein?

    Aber, wie gesagt, ich schätze die Arbeit genau dieser Hebamme und möchte genau von ihr betreut werden, wenn es irgend geht, und deshalb zahle ich auch gern die Pauschale, selbst wenn es anders kommt.
    Sabine
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich versuchs nochmal aus meiner Sicht zu erklären. Für die vier Wochen Rufbereitschaft hat die Hebamme evt. viele Sachen abgesagt. Es für sie nicht möglich für diese Zeit längere Ausflüge zu planen, etwas entfernte Verwante zu besuchen usw. Sie richtet sich ja im voraus darauf ein und kann das gegebenenfalls auch nicht mehr ändern wenn dein Baby früher kommt.Kannst du das nachvollziehen? Naja aber in der Regel kommen die Babys ja innerhalb der vier Wochen.
  • HjördisHjördis

    2,857

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja - wenn Dein Kind vor den 4 Wochen kommt, dann hat Deine Hebamme doch trotzdem den Aufwand, dass sie das, was sie grad tut, für Dich unterbricht - also ist auch die Pauschale gerechtfertigt.

    Eine Geburt ist einfach nicht planbar; wir haben hier irgendwo einen Thread mit einer Statistik, wann die Babies denn gekommen sind. Die meisten kommen wirklich in den 2 Wochen vor bis in den 2 Wochen nach dem errechneten Termin. Da eine Hebamme nur begrenzt Kapazitäten hat, wird sie für die 4 Wochen um Tag X erstmal nicht ewig viele Termine vereinbaren und auch nicht so viele Beleggeburten planen. Irgendwo muss man ja die Grenze ziehen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo

    Ich bin ja keine Hebamme, aber ich finde es immer etwas befremdlich, wenn man ernsthaft darüber nachdenkt, ob diese Rufbereitschaft nun gerechtfertigt ist oder nicht.

    Hebamme zu sein ist sicherlich ein Stück weit eine Berufung, aber eben auch ein Beruf und jede Hebamme hat einfach auch ihre Familie und ihr Privatleben. Ich möchte mal nicht daran denken, mit welchen Summen sich z.B. Ärzte eine Rufbereitschaft bezahlen ließten.

    Für mich ist es selbstverständlich meine Hebamme dafür zu "entlohnen", wenn sie so viele Wochen auf Abruf für mich bereit steht.
    Meine Rufbereitschaft beginnt im übrigen schon drei Wochen vor Geburtstermin. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob sie das "nur" gemacht hat, weil meine Kinder grds. früher kommen oder generell.
    Tja, im Extremfall hat sie bei mir also insgesamt 5 Wochen Rufbereitschaft, das finde ich schon viel!
    Wieviel sie verlangt, darüber haben wir noch gar nicht gesprochen :oops: , ist aber von meiner Seite auch nicht wichtig.
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Liebe Marlies,


    Wegen der Pauschale- mag sein, dass ich sehr, sehr auf dem Schluach stehe oder besonders krümelkackerisch bin. Aber die Pauschale ist eine Entschädigung für eine besondere Bereitschaft während immerhin 4 Wochen, mich zu betreuen und das übrige Leben stehen- und liegen zu lassen.
    Ausserhalb dieser 4 Wochen ist diese besondere Bereitschaft nicht vereinbart- warum soll die Pauschale dann trotzdem fällig sein?
    .
    Sabine

    Also wirklicht, wenn die Hebi ausserhalb der 4 Wochen zu Dir nachts um 12 kommt, dann schränkt sie ihr Privatleben nicht ein???
    Sorry, aber ich muss das auch mal loswerden und Marlies beipflichten. Finde das ausgesprochen seltsam dafür (also für die generelle Pauschale) kein wirkliches Verständnis zu haben, und das scheint ja nun so zu sein, sonst würdest Du nicht immer wieder davon anfangen... Möchte auch loswerden, dass ich es toll finde, dass es in unserem vorschriftenreichen, durchorganisiertem Land noch Menschen gibt, die spontan anderen zu Hilfe eilen, auch wenn ich das aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch nehmen werde.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ich äussere mich an dieser Stelle zum letzten Mal weil ich uns nicht vollends die Stimmung verderben will und von manchen missverstanden werde.

    Also noch mal ganz kurz und von vorn: Wer 250 Euro von mir haben will, muss sich schon rechtfertigen, wofür die sind. - Für die Rufbereitschaft innnerhalb der 4 Wochen. - Kein Problem.
    Die nächste Überlegung ist- keine Rufbereitschaft- kein Geld.
    Wenn es darum geht, sich für die Geburt bezahlen zu lassen oder dafür, spontan das Privatleben zu unterbrechen und evl. andere Termine nicht wahrnehmen und abrechnen zu können, kann man das ja vertraglich vereinbaren. Für die Geburt zahlen die KK- dass das zu wenig ist, glaube ich unbesehen.
    Den Verdienstausfall durch nicht wahrnehmbare andere Termine erkenne ich durchaus an- ich verstehe nur nicht, warum das dann nicht so vereinbart wird.

    Letztlich steht in meinem vertrag: Wenn die hebamme zur geburt kommt, zahle ich 250 Euro. Egal, wann.
    Wenn das so klar da stünde, hätte ich kein Problem damit.

    Sabine
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja dann klär das mit ihr. Ich habe es auch nirgends stehen, sondern sage es den Frauen auch so wie hier. Ohne eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung.
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