Hallo!
Ich habe eine kurze Frage zum Zeitraum des Mutterschutzes.
Ich bin Studentin und habe am 18.9. ET ... ab dem 24.9. (14 Tage lang) ist ein Prüfungszeitraum, in dem ich theoretisch eine Prüfung ablegen würde, aber ich werde mich in der Zeit ja auf jeden Fall im Mutterschutz befinden. Ist auch soweit kein Problem, weil ich meine Prüfung verschieben kann auf einen neuen Termin nach meinem Mutterschutz, der nicht in dem eigentlichen Prüfungszeitraum liegt. Prüfer weiß auch schon Bescheid.
Jetzt habe ich mich mal durch das Mutterschutzgesetz gelesen, wie lange der Mutterschutz dauert, weil mir für die Prüfung nicht nur die Zeit nach der Entbindung sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutzfrist vor der Entbindung angerechnet wird ... aber so 100%ig klar ist mir das nicht ...
Klar, 6 Wochen vor ET beginnt der Mutterschutz, und 8 Wochen nach der Geburt endet er .... was aber, wenn das Baby z.B. 1 Woche vor ET kommt ... dann würde mir ja im Prinzip 1 Woche "geklaut" ... aus dem Mutterschutzgesetz lese ich raus, dass diese Woche, die dann fehlen würde, hinten dran gehängt wird, so dass ich auf jeden Fall auf 14 Wochen komme ... ist das richtig???
Und wie ist das, wenn das Baby z.B. 2 Wochen später kommt ... habe ich dann einfach Glück, und darf 16 Wochen Mutterschutz genießen?
Dann braucht das Prüfungsamt natürlich eine Bescheinigung meiner Frauenärztin, dass ich schwanger bin und wann ich ET habe ... die Frau im Prüfungsamt sagte mir, dass die FÄ die relativ kurzfristig ausstellt; das wäre die gleiche Bescheinigung, die man auch beim Arbeitgeber vorlegt ... wisst ihr, ab wann ich diese Bescheinigung bekommen kann? Meine FÄ ist bis Anfang August im Urlaub; mein nächster Termin am 01.08. - dann bin ich 33+1 ... kann sie mir die dann schon ausstellen?
Liebe Grüße und danke im Voraus!!!
Christina :-)
Kommentare
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Die Bescheinigung der FÄ bekommst du frühestens 7 Wochen vor dem ET. (Dann müsstest du sie ja beim nächsten Termin schon bekommen. )
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Dann werde ich beim nächsten Termin meine FÄ nach dieser Bescheinigung fragen, und jetzt bei der Prüfungsanmeldung erst mal formlos dazu schreiben, dass ich schwanger bin und die Bescheinigung noch nachreiche ... das reicht denen ja!
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Liebe Grüße
Carolin
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Carolin