Frage zum Mutterschutz

Snoopy82Snoopy82

7,740

bearbeitet 16. 07. 2007, 21:45 in Plauderecke
Hallo!

Ich habe eine kurze Frage zum Zeitraum des Mutterschutzes.

Ich bin Studentin und habe am 18.9. ET ... ab dem 24.9. (14 Tage lang) ist ein Prüfungszeitraum, in dem ich theoretisch eine Prüfung ablegen würde, aber ich werde mich in der Zeit ja auf jeden Fall im Mutterschutz befinden. Ist auch soweit kein Problem, weil ich meine Prüfung verschieben kann auf einen neuen Termin nach meinem Mutterschutz, der nicht in dem eigentlichen Prüfungszeitraum liegt. Prüfer weiß auch schon Bescheid.

Jetzt habe ich mich mal durch das Mutterschutzgesetz gelesen, wie lange der Mutterschutz dauert, weil mir für die Prüfung nicht nur die Zeit nach der Entbindung sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutzfrist vor der Entbindung angerechnet wird ... aber so 100%ig klar ist mir das nicht ...

Klar, 6 Wochen vor ET beginnt der Mutterschutz, und 8 Wochen nach der Geburt endet er .... was aber, wenn das Baby z.B. 1 Woche vor ET kommt ... dann würde mir ja im Prinzip 1 Woche "geklaut" ... aus dem Mutterschutzgesetz lese ich raus, dass diese Woche, die dann fehlen würde, hinten dran gehängt wird, so dass ich auf jeden Fall auf 14 Wochen komme ... ist das richtig???
Und wie ist das, wenn das Baby z.B. 2 Wochen später kommt ... habe ich dann einfach Glück, und darf 16 Wochen Mutterschutz genießen?

Dann braucht das Prüfungsamt natürlich eine Bescheinigung meiner Frauenärztin, dass ich schwanger bin und wann ich ET habe ... die Frau im Prüfungsamt sagte mir, dass die FÄ die relativ kurzfristig ausstellt; das wäre die gleiche Bescheinigung, die man auch beim Arbeitgeber vorlegt ... wisst ihr, ab wann ich diese Bescheinigung bekommen kann? Meine FÄ ist bis Anfang August im Urlaub; mein nächster Termin am 01.08. - dann bin ich 33+1 ... kann sie mir die dann schon ausstellen?

Liebe Grüße und danke im Voraus!!!

Christina :-)

Kommentare

  • snoopalsnoopal

    676

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hast du richtig rausgelesen: die 14 Wochen hast du sicher, auch wenn der Zwerg zu früh ist. Wenn das Baby später kommt, kannst du dich über zusätzlichen MuSchu freuen, denn dann stehen dir auch die kompletten 8 Wochen nachher zu. (Für richtige Frühgeburten gibt es eine andere Regelung glaube ich, aber genaueres weiß ich nicht)
    Die Bescheinigung der FÄ bekommst du frühestens 7 Wochen vor dem ET. (Dann müsstest du sie ja beim nächsten Termin schon bekommen. :grin: )
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh, super, danke für die schnelle Antwort!! :grin:

    Dann werde ich beim nächsten Termin meine FÄ nach dieser Bescheinigung fragen, und jetzt bei der Prüfungsanmeldung erst mal formlos dazu schreiben, dass ich schwanger bin und die Bescheinigung noch nachreiche ... das reicht denen ja!
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Snoopal: Bist du die da ganz sicher? Ich meine mich zu erinnern, dass der Mutterschutz vom Geburtszeitpunkt und nicht vom ET aus gerechnet wird. Da Leonie 10 Tage früher kam hatte ich demnach insgesamt 10 Tage weniger. Oder hat sich da was geändert?
    Liebe Grüße
    Carolin
  • KäferleKäferle

    961

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ pebbles: Nein, es stehen der Mutter immer 14 Wochen MuSchu zu, egal, wann das Kind kommt. Wenn deine Tochter zehn Tage zu früh kam, müssten die hinten nicht weggekürzt werden, also sprich, das Ende deines Mutterschutzes wäre auf alle Fälle gleich geblieben, wie wenn sie zum Termin gekommen wäre. Schließlich fehlten dir ja von der MuSchu-Zeit vor der Entbindung diese zehn Tage, dadurch das sie zu früh kam. Wäre sie später gekommen, hätte man den ursprünglichen Endtermin des MuSchus nach hinten rausgeschoben um die Zeit, die sie sich verspätetet hätte. Bei Verspätung hat man sozusagen Glück gehabt und einen längeren MuSchu.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, und das war bis vor einigen jahren auch so, ist aber schon lange geändert worden.
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :idea: Dann hatte ich es falsch in Erinnerung.
    Liebe Grüße
    Carolin
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