Elerngeld, Kindergeld

bearbeitet 21. 07. 2007, 14:02 in Plauderecke
Hallo zusammen,

ich hab da mal eine frage und zwar bekomme ich im Oktober mein erstes Kind zur welt und bin in sachen Ämtern und Anträge noch etwas hilflos.
Also wann und wo muss ich das Elerngeld und Kindergeld beantragen?? Hab gehört das ich zum Versorgungsamt wegen dem Elerngeld hin muss. Stimmt das?? und das Kindergeld?? Kann ich mir die Formulare dafür schon irgendwo aus dem Netz ziehen oder bei den Ämtern beantragen oder muss ich damit warten??

Meine nächste frage ist, ich bin berufstätig auf teilzeitkraft. ich weiß einfach nicht wie lange ich erziehungsurlaub machen soll. ob jetzt 1 Jahr,2 Jahre oder doch 3 Jahre. Ist es den richig das egal wie lange man geht immer nur 12 Monate elterngeld bekommt?? oder wie wird das gehandhabt??

fragen über fragen. :oops: hoffe jemand kann mir weiter helfen

Kommentare

  • littlejakelittlejake

    3,185

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!
    Also die Anträge sowohl für´s Kindergeld als auch für´s Erziehungsgeld kann man soweit ich weiß beide aus dem Netz runterladen und soweit auch schon vor der Geburt fertig ausfüllen. Dann brauchst du nur noch die Kopien der Geburtsurkunde und die Daten eures Kindes eintragen und hast in der ersten Zeit danach nicht den Stress dich auch noch um Anträge und Ämter kümmern zu müssen.
    Außerdem geht dann natürlich die Bearbeitung und Auszahlung umso schneller, je früher du das ganze abschickst.
    Zum Erziehungsgeld bzw. der genauen Zahlungsdauer bin ich mir nicht 100%ig sicher, aber soweit ich weiß wird das grundsätzlich nur noch für bis zu 14 Monate gezahlt, wenn der Vater auch einen Teil der Elternzeit übernimmt. Ansonsten sind es wohl 12 Monate.
    Wie lange du letztendlich Elternzeit nimmst, hängt natürlich auch davon ab, wann du eine mögliche betreuungsmöglichkeit für euren Nachwuchs bekommst.
    Bei mir ist es beispielsweise so, dass ich erst 2 Jahre Elternzeit abgegeben habe, aber auch noch auf 3 Jahre verlängern könnte.
    LG
  • funnybefunnybe

    43

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe die Anträge vom Standesamt mitgenommen, als mein Mann die Kinder angemeldet hat. Kindergeld geht ruckzuck, nicht viel ausfüllen, Geburtsurkunde beilegen und ca. 10 Tage später hast du das Geld (geht an die Kindergeldkasse des zust. Arbeitsamtes).
    Elterngeld ist der Antrag schon was länger. Und du mußt Bescheinigungen von deinem Arbeitgeber anbringen, wenn du vorher gearbeitet hast. Da brauchst du was länger, bis du den eingereicht hast. Aber kein Problem, bis 3 Monate rückwirkend wird das Elterngeld gezahlt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    vielen dank für eure antworten. hab mir die formulare aus dem netz gezogen und schonmal zu den unterlagen getan damit wir später das aus den füßen haben.

    wie lange geht ihr den so in elternzeit?? ich hab mir gedacht das ich meinem arbeitgeber erstmal mitteile das ich die drei jahre mache und dann mal sehe wie es läuft. wenn ich nach 2 jahre wieder gehen kann ist es glaube ich besser als wenn ich von anfang an sage ich gehe zwei und weiß dann nicht wie ich das machen soll oder wohin mit dem kind wenn die vorrüber sind. ich hab gehört beim arbeitgeber die zeit verkürzen wäre nicht so problematik wie verlängern.
  • Caro2310Caro2310

    20,547

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da täusch dich mal nicht. Bei meinem Arbeitgeber habe ich keine Chance vorher wieder anzufangen. :sad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst auch 2 Jahre Elterngeld beziehen, wenn Du Dir nur die Hälfte zahlen lässt. Also statt 67% nur 33,5%. Zumindest steht das so in der Broschüre, die ich bekommen habe.
    Die ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
    Da steht alles zum Elterngeld und zur Elternzeit drin.
    Die Broschüre kann man auch im Internet runterladen, oder ich glaube auch zuschicken lassen.
    Ich hab sie vom Arbeitgeber bekommen.

    Ich selbst möchte gerne 1 Jahr zu Hause bleiben und dann Halbtags wieder anfangen.

    Gruß Steffi
  • funnybefunnybe

    43

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe beim ersten damals 3 Jahre eingereicht. Nach einem halben Jahr habe ich von zuhause (Heimarbeit) wieder TZ angefangen, nach ca. 1 Jahr dann wieder auf der Arbeit eingestigen, auch TZ innerhalb der Elternzeit. Jetzt ist das 2. ja innerhalb der ersten Elternzeit gekommen, so dass ich die Restzeit (vom April bis Oktober) der ersten Elternzeit ich mir für später aufbewahre und für das 2. Kind ebenfalls wieder 3 Jahre eingereicht habe, mit der Option, wieder in TZ arbeiten zu kommen.
    Und mein Mann macht auch Elternzeit in TZ. Wir teilen uns den Wochenablauf (haben aber nicht die gleiche Stelle). Klappt ganz gut!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hmm werde mich da mal beraten lassen.

    das blöde ist nur was ich finde das ich ja von den letzten 12 monaten meines brutto gehaltes ausgerechnet werde. und weil ich vor der schwangerschaft im füh und spät dienst war so das ich auch die zuschläge bekommen habe die ich ja durch die schwangerschaft ja nicht mehr machen durfte. das heißt ich hab jetzt durch die schwangerschaft finanziel verlust gemacht. ich weiß auch hier nicht ob es bei sowas ausnahmen gibt und die zeit vor der schwangerschaft angerechnet wird.

    hat da jemand eine antwort??

    Vlg
  • funnybefunnybe

    43

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es wird nicht dein Brutto-Gehalt genommen, sondern dein gesetliches Netto-Gehalt.
    Ich weiß, dass es Ausnahmen gibt, wenn man Schwangerschaftbedingt krank war und gar kein Geld verdient hat. Ob dies auch für Zulagen/Zuschläge gilt, die man in der SS nicht mehr erhalten hat, kann ich dir auch nicht sagen.
    Da würde ich dir raten , die Elterngeldhotline oder dein zuständiges Versorgungsamt anzurufen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja sorry hatte mich mit dem brutto vertan. ist das netto natürlich.

    ich danke dir das werde ich dann mal machen.

    drück dich lieb
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